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DatenschutzBoris Palmer hat Behördenärger wegen öffentlicher Glückwünsche

Tübingens Oberbürgermeister kritisiert ein Datenschutzverfahren gegen seine Verwaltung. Anlass ist eine Beschwerde wegen öffentlicher Geburtstagsglückwünsche im Amtsblatt.Dietmar Neuerer 04.12.2025 - 13:16 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Boris Palmer (parteilos) bei einer Diskussionsrunde: „Bürokratisches Ritual, das jeder Satire würdig wäre“. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Berlin. Tübingens parteiloser Oberbürgermeister Boris Palmer hat scharfe Kritik an einer Datenschutzprüfung geäußert. Hintergrund ist ein Schreiben des Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württembergs, der eine Stellungnahme der Stadt eingefordert hat, weil im Amtsblatt einem Bürger zu dessen 75. Geburtstag gratuliert wurde.

Ein Betroffener hatte sich beschwert und darin einen unzulässigen Eingriff in seine Datenschutzrechte gesehen. Die Behörde prüft nun, ob die Veröffentlichung rechtmäßig war.

Palmer machte seinem Ärger in einem längeren Facebook-Beitrag Luft. Weil die Stadt jemandem zum Geburtstag gratuliert hat, habe sie ein „datenschutzaufsichtsbehördliches Verfahren am Hals“, schrieb er. „Manchmal fragt man sich wirklich, ob Datenschutzbehörden noch wissen, wofür sie eigentlich da sind.“ Während seine Verwaltung täglich versuche, „echte Probleme“ zu lösen, müsse man sich jetzt mit einem „bürokratischen Ritual“ beschäftigen, „das jeder Satire würdig wäre“.

Der rechtliche Hintergrund ist komplex: Bis 2015 erlaubte baden-württembergisches Landesrecht ausdrücklich die Veröffentlichung von Altersjubiläen, etwa runden Geburtstagen, sofern die Betroffenen nicht widersprachen. Mit der Reform des Bundesmeldegesetzes entfiel diese Regelung jedoch. Seitdem dürfen Kommunen Jubiläen nur noch mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung veröffentlichen.

Das entspricht auch den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Demnach muss ein Betroffener vor der Weiterverarbeitung bereits erhobener Daten umfassend darüber informiert werden. Unter anderem muss der Verantwortliche mitteilen, wofür die Daten verwendet werden sollen. Eine bloße Tradition oder die Annahme, Betroffene seien einverstanden, genügt rechtlich nicht. Genau darauf weist der Landesdatenschutzbeauftragte in seinem Schreiben hin und verweist darauf, dass alte Gewohnheiten keine Rechtsgrundlage ersetzen.

Palmer fordert Rückkehr zu praxistauglichen Regeln

Palmer hält die Erwartung der Behörde jedoch für lebensfremd. „Die Behörde erwartet ernsthaft, dass wir künftig allen Bürgerinnen und Bürgern vorab schriftliche Einwilligungen abverlangen – für Glückwünsche. Für drei Zeilen im Amtsblatt“, kritisierte er. Jahrzehntelang sei es „völlig normal“ gewesen, dass Kommunen runden Geburtstagen in ihren Amtsblättern öffentliche Anerkennung schenkten. Viele Bürger hätten sich darüber gefreut.

Nun aber werde dieser Praxis ein rechtliches Hindernis entgegengestellt. „Das ist kein Datenschutz mehr – das ist Bürokratismus im Endstadium“, schrieb der Oberbürgermeister.

Die Datenschutzbehörde verteidigte ihr Vorgehen. „Wenn sich Bürgerinnen und Bürger bei uns beschweren, gehen wir den Beschwerden nach“, sagte Behördensprecher Cagdas Karakurt dem Handelsblatt. „Wir haben zahlreiche Beschwerden von Personen, die ohne ihre Einwilligung im Amtsblatt genannt wurden.“ Es gebe Menschen, „die möchten so etwas nicht, insbesondere, da sich Amtsblätter auch immer häufiger im Internet befinden und weltweit zugänglich sind“.

Gerade mit Blick auf sogenannte „Enkeltricks“ sollte mit der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten durch die öffentliche Verwaltung sensibel umgegangen werden, sagte Karakurt. Der „Enkeltrick“ betrifft zumeist Senioren. Betroffene bekommen von angeblichen Amtspersonen Anrufe mit der Aufforderung, eine Kaution für die Freilassung einer Person nach einem Unglücks- oder Schadensfall zu zahlen.

Nach den geltenden Vorschriften müsste Palmers Verwaltung vorab prüfen: Wer darf genannt werden? Welche Einwilligung liegt vor? Wie wird sie dokumentiert? Der Oberbürgermeister warnte vor den Folgen.

Der Chefökonom

Warum ist es so schwer, als unnötig erachtete Vorschriften abzuschaffen?

„Man könnte lachen, wenn es nicht so viel Arbeitszeit fressen würde“, schrieb er. „Denn während woanders Schulen bröckeln, Infrastruktur erneuert werden müsste und Kommunen mit echten Herausforderungen kämpfen, sollen wir uns nun damit befassen, ob eine Gratulation gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt.“

Der Oberbürgermeister sieht zudem gesellschaftliche Folgen. Wenn jede Veröffentlichung vorher juristisch abgesichert werden müsse, würden viele Kommunen irgendwann ganz auf öffentliche Glückwünsche verzichten. „Dann sorgen ein paar notorische Beschwerdefreunde dafür, dass Tausende andere Menschen keine öffentliche Anerkennung mehr bekommen“, warnte Palmer.

Auf diese Weise werde ein traditionelles Element des Gemeindelebens verdrängt. „So zerstört man Gemeinschaft – und nennt es dann Rechtskonformität“, schrieb er.

Als Konsequenz fordert Palmer eine Rückkehr zu praxistauglichen Regeln. „Es wäre dringend an der Zeit, die Regelungen wieder an der Realität auszurichten“, mahnte er. Eine Stadt, „die nicht einmal mehr gratulieren darf, hat irgendwann kein Amtsblatt mehr nötig“.

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Behördensprecher Karakurt sieht keinen Handlungsbedarf. „Ein Verweis auf eine jahrzehntelang geübte Praxis allein rechtfertigt noch keinen Eingriff in die Grundrechte der Menschen“, sagte er.

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