Energiewende: Die Netz-AG des Bundes bleibt vorerst ein Wunschtraum
Düsseldorf, Berlin. Für Robert Habeck ist ein Traum geplatzt – zumindest vorerst: Das Ziel des Bundeswirtschaftsministers, Beteiligungen des Bundes an den vier Stromübertragungsnetzbetreibern 50Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW unter einem Dach in einer „Netz AG“ des Bundes zusammenzufassen, ist mit der Absage von Tennet in weite Ferne gerückt.
Habeck brachte seine Enttäuschung am Donnerstag während seiner Asienreise zum Ausdruck: Es sei „sehr schade und sehr bedauerlich“, dass der Deal nicht zustande gekommen sei, sagte er in Südkorea.
Der Tennet-Konzern, der zu 100 Prozent dem niederländischen Staat gehört, hatte kurz zuvor die Gespräche über einen Verkauf seiner Deutschlandtochter an den Bund für gescheitert erklärt.
Den Kauf hatte bereits die Vorgängerregierung angestrebt, erste Verhandlungen mit Tennet gab es bereits vor Jahren.
Die Stromübertragungsnetze sind essenziell für das Gelingen der Energiewende. Sie müssen in den kommenden Jahren mit Beträgen in dreistelliger Milliardenhöhe ausgebaut werden. Die finanziellen Herausforderungen für die Betreiberunternehmen sind immens.
Das Kalkül der Politik: Wenn der Bund sich an allen vier Unternehmen beteiligt und diese Beteiligungen in einer Bundesgesellschaft bündelt, kann er Synergieeffekte heben, die konsequente Umsetzung der Ausbaupläne vorantreiben – und als Anteilseigner mit exzellenter Bonität dabei helfen, Finanzierungsprobleme zu lösen.
An zwei Stromnetzbetreibern ist der Bund bereits beteiligt
Diese Vorteile sieht auch die Bundesnetzagentur. Klaus Müller, Präsident der Regulierungsbehörde, hatte dem Handelsblatt kürzlich gesagt, er sei „davon überzeugt, dass es Vorteile hätte, wenn die Bundesregierung dem Willen des Gesetzgebers auch durch die Eigentumsverhältnisse Ausdruck verleihen könnte“.
Der „Wille des Gesetzgebers“ ist ein massiver Stromnetzausbau für die Energiewende. Denn es gibt immer mehr Solar- und Windkraftwerke, die Strom ins Netz einspeisen, und immer mehr Elektroautos und Wärmepumpen, die Strom aus dem Netz benötigen.
An 50Hertz und TransnetBW ist der Bund bereits beteiligt. 2018 übernahm der deutsche Staat über die Förderbank KfW 20 Prozent an 50Hertz, um einen Einstieg des chinesischen Stromübertragungsnetzbetreibers SGCC zu verhindern. 2023 beteiligte sich der Bund über die KfW mit einem Anteil von 24,95 Prozent an TransnetBW.
Bei Amprion war der Einstieg des Bundes zumindest in den Bereich des Möglichen gerückt. Anfang Mai sickerte durch, dass der Energiekonzern RWE erwäge, seinen Anteil von 25,1 Prozent an Amprion zu verkaufen. Ein Verkaufsprozess könne noch in diesem Jahr starten, hieß es in Branchenkreisen. RWE teilte offiziell mit, angesichts des hohen Kapitalbedarfs für den Netzausbau prüfe man derzeit „verschiedene Optionen und Finanzierungsmöglichkeiten in Bezug auf unsere Amprion-Beteiligung“.
Doch ist die Frage, ob der Bund den Anteil noch braucht. Denn angesichts der Entwicklung bei Tennet stehen die Chancen für eine Komplettlösung mit einer Beteiligung an allen vier Stromübertragungsnetzbetreibern wieder schlecht.
Teile der Regierung haben den Plan noch nicht aufgegeben
Die Ampelkoalition gibt sich dennoch unverdrossen. Man sei sich innerhalb der Koalition einig, dass eine strategische Minderheitsbeteiligung des Bundes an den Übertragungsnetzbetreibern sinnvoll sei. „Die Idee einer Deutschen Netz AG finden wir nach wie vor interessant“, heißt es in Regierungskreisen. Darum werde man auch weiter mit Tennet verhandeln. Der Einstieg sei zwar „auf kurze Sicht verbaut“, aber nicht ausgeschlossen.
Allerdings ist das Ausmaß der Begeisterung für diese Lösung innerhalb der Ampelkoalition unterschiedlich stark ausgeprägt. Während sich SPD und Grüne für die Idee einer „Netz AG“ begeistern können, ist die FDP eher zurückhaltend. Insbesondere Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) treibt das Thema nicht aktiv voran und hatte beim Tennet-Kauf immer wieder auf die Probleme für die Finanzierung verwiesen.
Dass der finanzielle Spielraum der Bundesregierung mit dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts von Mitte November 2023 stark geschrumpft ist, diente Lindner zuletzt als Argument, um den Einstieg zu behindern. Zwar war klar, dass der Kaufpreis nicht aus dem Haushalt finanziert, sondern über die bundeseigene Förderbank KfW abgewickelt werden sollte.
Doch der Bund hätte die Kosten der Finanzierung stemmen müssen. Dabei wäre es pro Jahr um Beträge in dreistelliger Millionenhöhe gegangen.