Erderwärmung: Verfehlte Klimaziele – Umwelthilfe zieht erneut vor Bundesverfassungsgericht
Die Klimaklagen nehmen zu.
Foto: IMAGO/Achille AbboudBerlin, Düsseldorf. Erst Anfang Oktober hat die Bundesregierung das neue Klimaschutzprogramm verabschiedet. Fünf Wochen später zieht der Umwelt- und Verbraucherschutzverband Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Der Vorwurf: Die Maßnahmen des Klimaschutzprogramms „reichen nicht ansatzweise aus“, um die gesetzlichen Klimaziele bis 2030 einzuhalten. Die DUH spricht von einem „Möchtegern-Klimaschutzprogramm“. Das werde nicht hingenommen. Nötige Klimaschutzmaßnahmen in einem derart großen Umfang zu verweigern sei verfassungswidrig, da es die Last der CO2-Reduktion in die Zukunft verschiebe und die Freiheit und Lebensgrundlagen von jungen und künftigen Generationen gefährde, so die Begründung.
In der bereits eingereichten Verfassungsbeschwerde heißt es: „Die bis 2030 bestehende Klimaschutzlücke ist mit über 200 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten so groß, dass sie in der nächsten Legislaturperiode nur noch dann aufzuholen ist, wenn die nächste Bundesregierung und der nächste Bundestag zu erheblichen Eingriffen in die Freiheitsrechte greifen.“ Die Verfassungsbeschwerde liegt dem Handelsblatt vor.
Einer der DUH-Anwälte ist Remo Klinger. Der Rechtsanwalt hatte bereits 2021 eine Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen. Damals regierte in Berlin noch die Große Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU).
Die Karlsruher Richter stellten fest, dass das deutsche Klimaschutzgesetz in Teilen gegen die Verfassung verstößt. Die Grünen, damals in der Opposition, feierten das Urteil als „historische Entscheidung“. Innerhalb von zwei Wochen überarbeitete die damalige Regierung das Gesetz und passte die Klimaziele für Deutschland an.
Klimaaktivist: Die Bundesregierung muss gerichtlich zum Klimaschutz verpflichtet werden
Unter den Beschwerdeführern befindet sich auch der junge Klimaaktivist Linus Steinmetz, Jahrgang 2003. „Nach der Großen Koalition hat auch die Ampelregierung nichts weiter geliefert als leere Versprechen“, sagte Steinmetz. „Wenn die Bundesregierung von sich aus nicht in der Lage ist, konsequenten Klimaschutz umzusetzen, muss sie gerichtlich dazu verpflichtet werden.“
Das nun im Fokus stehende Klimaschutzprogramm soll sicherstellen, dass die Klimaschutzziele bis 2030 erfüllt werden. Erreicht wird dieses Ziel aber nicht, das räumt selbst die Bundesregierung ein. In einem Überblickspapier des von dem Grünen Robert Habeck geführten Wirtschaftsministeriums vom 4. Oktober heißt es: „Die Maßnahmen im Klimaschutz-Programm adressieren 80 Prozent unserer Klimaschutz-Lücke bis 2030.“
Die Zahl dürfte jedoch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet sein. Der Expertenrat für Klimafragen, der regelmäßig die Annahmen der Bundesregierung zur Senkung der Emissionen überprüft, veröffentlichte schon Ende August eine äußerst zurückhaltende Stellungnahme. Die erwartete Gesamtminderung werde vermutlich überschätzt, hieß es.
Laut den Rechtsanwälten um Klinger ist die Klimaschutzlücke erheblich. Der durch das Klimaschutzprogramm bis 2030 angehäufte Reduktionsrückstand entspreche in etwa den Treibhausgasmengen, die das Klimaschutzgesetz für die Zeit nach 2040 bis zum Erreichen von Treibhausgasneutralität 2045 vorsehe, heißt es in der Verfassungsbeschwerde. Entscheide sich die Bundesregierung gesetzeswidrig, diese gewaltige Emissionslücke nicht rechtzeitig zu schließen, müsste also bereits um das Jahr 2040 Deutschland klimaneutral werden.
Zahl der Klimaklagen steigt
Die Zahl der Klimaklagen steigt weltweit. Weil viele Industrienationen ihren Selbstverpflichtungen nicht nachkommen, wollen Gruppen von Klimaanwälten und -aktivisten den Kampf gegen die globale Erwärmung notfalls einklagen.
In Deutschland werden ab dem 23. November 2023 fünf Klimaklagen der DUH vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt. Hier geht es um mangelnden Klimaschutz in den verschiedenen Sektoren wie Verkehr oder Gebäude.
Für die nun eingereichte Verfassungsbeschwerde zeigt sich Klinger optimistisch. Das Klimaschutzprogramm widerspreche dem historischen Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts, so der Anwalt. Sein Antrag: Das Klimaschutzprogramm sei zu überarbeiten.