Gerichtsurteil: Nach „Maulkorb-Urteil”: DIHK will sich nicht mehr öffentlich äußern
Der Deutsche Industrie -und Handelskammertags will sich wegen eines Gerichtsurteils zu vielen Themen nicht mehr in der Öffentlichkeit äußern.
Foto: dpaBerlin. Einer der größten Wirtschaftsverbände der Republik sieht sich zum Schweigen verdammt: Der DIHK, die Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern, wird sich „bis auf weiteres“ nicht mehr öffentlich zu Wort melden. „Das betrifft insbesondere Live-Interviews, Pressekonferenzen, Pressemitteilungen, sonstige Pressegespräche und Podiumsdiskussionen“, heißt es in einem Schreiben von DIHK-Präsident Eric Schweitzer und DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben an alle regionalen Industrie- und Handelskammern.
Der geschäftsführende Vorstand des DIHK hatte das Schweigegelübde am Mittwoch beschlossen. Damit reagiert die Organisation auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober, das die IHK Nord Westfalen zum Austritt aus dem DIHK zwingt.
Erstritten hatte das Urteil der Windkraft-Unternehmer Thomas Siepelmeyer, der seit 2007 vor Gerichten klagt, um dem DIHK allgemeinpolitische Aussagen untersagen zu lassen. Ausgangspunkt des Streits waren dereinst Äußerungen des DIHK gegen eine Erhöhung des Marktanteils von erneuerbaren Energien.
Der Kern des letztinstanzlichen Urteils: Das Mitglied einer Industrie- und Handelskammer kann den Austritt seiner Kammer aus dem DIHK verlangen, wenn der Dachverband seine Kompetenzen überschreitet, indem er sich nicht nur zu wirtschaftlichen Fragen, sondern auch allgemeinpolitisch äußert.
Denn laut Gesetz ist die Tätigkeit der Kammern und des Dachverbands auf wirtschaftliche Angelegenheiten beschränkt. Für den DIHK ist das deshalb ein Problem, weil mit dem Urteil endgültig unklar ist, wo die Wirtschaft aufhört und die Politik beginnt.
Untersagt wurden dem DIHK nicht nur Äußerungen gegen Wind- und Sonnenergie, sondern auch Antworten auf die Frage nach der Menschenrechtssituation im Iran – auch wenn sie im Zusammenhang mit US-Sanktionen für deutsche Unternehmen und ihr Iran-Geschäft stehen.
Für Siepelmeyer und andere Unternehmer wiederum besteht das Problem darin, dass sie gesetzlich zur IHK-Mitgliedschaft verpflichtet sind, sich aber nicht für politische Äußerungen vereinnahmen lassen wollen. Da Unternehmer aus ihrer IHK nicht austreten können, setzte Siepelmeyer nun durch, dass er und andere ihre IHK zum Austritt aus dem DIHK zwingen können.
Ist der Brexit ein wirtschaftliches oder politisches Thema?
Schweitzer und Wansleben sind dem Schreiben zufolge nun äußerst irritiert. Sie wollen demnach zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, diese genau analysieren und dann mit den regionalen Industrie- und Handelskammern das weitere Vorgehen beraten.
Bis auf weiteres jedenfalls werde der DIHK „keinerlei Stellungnahmen“ zu einer ganzen Reihe von Themen mehr treffen. Darunter die Bedeutung der Menschenrechte, das Existenzrechts Israels, der Brexit sowie sämtliche „wirtschaftlichen Angelegenheiten, die gleichermaßen Unternehmen und Bürger“ betreffen. Darunter fallen dem Schreiben zufolge etwa Verbraucherschutz und Sozialpolitik, die Teilnahme von Frauen am Arbeitsleben, aber auch Themen wie Strafzölle. Als erste Konsequenz sagte der Verband eine für Donnerstag geplante Pressekonferenz zur Konjunktur ab.
Das Schweigegelübde ist also ziemlich weitreichend. Das einzige, was man sich beim DIHK noch vorstellen kann, sind Informationsflyer, die Unternehmen erklären, wie sie mit Strafzöllen umgehen können.
In Gesetzgebungsverfahren des Bundestags will sich der Dachverband allerdings weiter äußern. Auf bundespolitischer Ebene will der DIHK also die Interessensvertretung der 3,5 Millionen IHK-Mitgliedsunternehmen bleiben. Denn das sei seine gesetzliche Aufgabe. Auch die Außenhandelskammern will der DIHK weiter unterstützen.
Angesichts des Urteils sieht sich der Verband in einem kaum lösbaren Dilemma: Das Bundesverfassungsgericht hatte dem DIHK 2017 eindeutig „den gesetzlichen Auftrag zur Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft“ bestätigt. Nun darf er sich zu wichtigen Themen nicht äußern. Helfen kann vermutlich nur noch der Bundestag – indem er das IHK-Gesetz von 1956 modernisiert.