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GesetzesentwurfHeil will Mindestanspruch auf Homeoffice festlegen

Der Arbeitsminister möchte 24 Tage Homeoffice pro Jahr als Untergrenze setzen. In Familien könnte so jede Woche abwechselnd ein Elternteil einen Tag zuhause arbeiten. 03.10.2020 - 18:56 Uhr Artikel anhören

Nicht jeder kann Home Office: „Natürlich kann ein Bäcker nicht von zuhause aus Brötchen backen“, so Heil.

Foto: AFP

Berlin. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will möglichst allen Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf mindestens 24 Tage Homeoffice im Jahr einräumen. Wie die „Bild am Sonntag“ berichtet, hat Heil sein angekündigtes „Mobile Arbeit Gesetz“ fertiggestellt und will es nun in die Ressortabstimmung geben.

Es sieht demnach vor, dass ein Arbeitgeber den Wunsch nach mobiler Arbeit nur dann ablehnen darf, wenn es dafür nachvollziehbare organisatorische oder betriebliche Gründe gibt.

„Dort, wo es möglich ist, sollen alle Angestellten einen gesetzlichen Anspruch von mindestens 24 Tagen pro Jahr für mobile Arbeit bekommen“, sagte Heil der „Bild am Sonntag“. „Wenn beide Eltern einen Beruf haben, in dem mobiles Arbeiten machbar ist, kann nach meinem Vorschlag jede Woche abwechselnd ein Elternteil einen Tag von zuhause arbeiten. Das erleichtert das Familienleben enorm.“

Heil begründete seinen Vorstoß auch mit den Erfahrungen der Corona-Zeit. „Das Virus hat uns gelehrt, dass viel mehr mobiles Arbeiten möglich ist als wir dachten. Mobiles Arbeiten ist nicht nur was für junge Leute aus Agenturen, die mit Laptop und Latte Macchiato im Café sitzen.

Weil mobiles Arbeiten schon für einige fest zur modernen Arbeitswelt gehört, aber vielen noch nicht ermöglicht wird, braucht es dafür auch ein Gesetz.“

Arbeitgeber können Home Office auch ablehnen

Die 24 Tage möchte der Minister als Untergrenze verstanden wissen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber könnten sich darüber hinaus individuell in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen auf mehr Heimarbeit verständigen.

„Alle Beschäftigten bekommen das Recht, mit ihrem Chef über mobiles Arbeiten zu verhandeln“, so Heil. „Natürlich kann ein Bäcker nicht von zuhause aus Brötchen backen.“ Deshalb könne ein Arbeitgeber den Wunsch ablehnen, wenn er dafür nachvollziehbare Gründe habe.

Für Arbeitgeber sei es damit aber nicht mehr möglich, mobiles Arbeiten aus Prinzip abzulehnen. „Chef und Mitarbeiter werden in Zukunft darüber auf Augenhöhe verhandeln“, sagte Heil.

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Darüber hinaus schreibe das Gesetz vor, dass die Arbeitszeit im Homeoffice digital dokumentiert werden müsse. „Arbeit von zu Hause darf nicht dazu führen, dass einen die Arbeit gar nicht mehr loslässt. Auch im Homeoffice muss irgendwann Feierabend sein.“

dpa
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