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HaushaltskriseBundesrechnungshof hält Nachtragshaushalt für „verfassungsrechtlich äußerst problematisch“

Die Bundesregierung will mit einem Nachtragshaushalt den Etat 2023 auf eine rechtlich sichere Grundlage stellen. Doch der Rechnungshof sieht entscheidende Fehler beim Reparaturversuch. Jan Hildebrand, Martin Greive 04.12.2023 - 17:33 Uhr

Berlin. Die Bundesregierung hat die verfassungsrechtlichen Probleme beim Haushalt 2023 nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs nicht vollständig gelöst. Die Prüfer bewerten den Nachtragshaushalt und den rückwirkenden Notlagenbeschluss in einer Stellungnahme für den Haushaltsausschuss kritisch. „Aus Sicht des Bundesrechnungshofs bleibt der Bundeshaushalt 2023 auch unter Berücksichtigung der Entwürfe eines Nachtragshaushaltsgesetzes 2023 und eines Notlagenbeschlusses (…) verfassungsrechtlich äußerst problematisch“, heißt in dem Papier, das dem Handelsblatt vorliegt.

In der Stellungnahme führt der Rechnungshof zwei Gründe für seine Einschätzung an. So wirft er der Bundesregierung vor, nicht alle Sondervermögen bei der Berechnung der erlaubten Kreditaufnahme berücksichtigt zu haben. „Die Berechnung der Bundesregierung hinsichtlich der für die Schuldenregel maßgeblichen Kreditaufnahme ist nach Auffassung des Bundesrechnungshofs deshalb unvollständig“, schreiben die Prüfer.

Mit dem Nachtragshaushalt hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse reagiert. So sollen die Kredite für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und den Fluthilfefonds in diesem Jahr verbucht werden. Gleichzeitig soll mit einem Notlagenbeschluss erreicht werden, dass der Bund mehr Kredite aufnehmen darf als es die Schuldenbremse eigentlich erlaubt.

Mit den Maßnahmen versucht die Regierung, den Etat rückwirkend zu heilen und auf eine rechtlich sichere Grundlage zu stellen. Nach Ansicht des Rechnungshofs gelingt ihr das aber nicht vollständig. So habe die Bundesregierung nicht alle Kredite für Sondervermögen berücksichtigt. „Dies wäre aus Sicht des Bundesrechnungshofs jedoch geboten“, heißt es in der Stellungnahme. Als Beispiele für nicht erfasste Sondervermögen nennt der Rechnungshof die Fonds für den Kita-Ausbau oder die digitale Infrastruktur.

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„Der Bundesrechnungshof hält die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur jahresbezogenen Berücksichtigung der kassenmäßigen Kreditfinanzierung sämtlicher der Schuldenregel unterworfener Sondervermögen für eindeutig und erkennt keinerlei Anhaltspunkte für eine andere Bewertung“, heißt es in dem Papier.

Rückwirkende Notlage „bedenklich“

Und noch ein zweites Problem wird in der Stellungnahme thematisiert: „Hinzu kommt, dass eine rückwirkende Legitimation bereits getroffener Entscheidungen sowohl im Hinblick auf den vorgesehenen Nachtragshaushalt als auch den vorgesehenen Notlagenbeschluss nach Auffassung des Bundesrechnungshofs mit dem parlamentarischen Budgetrecht in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise in Konflikt stehen könnte.“

Der Rechnungshof führt aus, dass der Notlagenbeschluss eine Warn- und Prüffunktion für den Haushaltsgesetzgeber, also den Bundestag, habe. Dies funktioniere aber nicht rückwirkend. Schließlich wurden die Kredite bereits aufgenommen und das Geld ausgegeben. „Vor bereits geschaffenen Fakten kann nicht mehr gewarnt werden und auch die Prüfung der Erforderlichkeit der Kreditaufnahme durch das Parlament lief von vornherein ins Leere“, heißt es im Gutachten.

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Die Union warnte die Ampelkoalition vor neuen rechtlichen Problemen. „Die Kritik sollte die Bundesregierung ernst nehmen und nicht wie in der Vergangenheit einfach drüber hinweggehen, will man nicht erneut in den nächsten Verfassungsbruch laufen“, sagte der Chefhaushälter der Unionsfraktion, Christian Haase (CDU). Die Bundesregierung müsse für Klarheit und Transparenz sorgen. „Ein Herumlavieren und neuerliche Täuschungsmanöver verbieten sich.“

Mahnung an Scholz, Habeck und Lindner

Der Bundesrechnungshof verbindet seine Kritik mit einer Mahnung an die Regierung: „Umso mehr ist nach Auffassung des Bundesrechnungshofs nunmehr sicherzustellen, dass die Planung des Haushalts 2024 über jeden verfassungsrechtlichen Zweifel erhaben sein sollte.“

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Derzeit verhandeln Kanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Lindner (FDP) über den Etat 2024. Aus der SPD und von Grünen gibt es die Forderung, auch für das kommende Jahr erneut die Schuldenbremse auszusetzen. Als Begründung sollen die Folgen des Ukrainekriegs dienen, so die Idee.

Im Finanzministerium sieht man das kritisch. Schließlich habe man die Notlage in den vergangenen beiden Jahren mit der Energiekrise begründet. Nun plötzlich den Fokus auf den Ukrainekrieg und die Kosten für Militärhilfe sowie die Flüchtlingsversorgung zu richten, könne rechtlich angreifbar sein, so die Befürchtung. Die Energiekrise könnte allerdings auch als Begründung für eine Notlage ungeeignet sein, da die Preise sich wieder normalisiert haben, wie auch die Bundesregierung zuletzt immer wieder betont hat.

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