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InternetBreiterer Datenzugriff für Polizei und Geheimdienste?

Um Verbrechen besser ahnden zu können, will die Union das Speichern von Internetdaten ausweiten. Die SPD stellt sich quer. Das sorgt für Unmut bei den Polizeigewerkschaften.Dietmar Neuerer 26.03.2025 - 04:16 Uhr Artikel anhören
Hackersoftware auf einem Laptop: Die Gewerkschaften der Polizei sprechen sich  für eine breitere Speicherung von Daten im Internet zur Bekämpfung von Kriminalität aus. Foto: IMAGO/Silas Stein

Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordern, die Befugnisse für die Sicherheitsbehörden deutlich auszuweiten. Anlass sind die stockenden Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD bei dem Thema.

Es gibt Differenzen darüber, wie weit die digitalen Ermittlungsmöglichkeiten gehen sollen, wie aus einem Papier der zuständigen Arbeitsgruppe hervorgeht, das dem Handelsblatt vorliegt. In SPD-Kreisen heißt es laut „Bild“, einige in der Union wollten „den deutschen Behörden die gleichen Rechte geben, wie sie der chinesische Geheimdienst hat“, was auf Ablehnung stößt. Der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke reagierte mit Unverständnis auf den Vorwurf.

„Vergleiche mit der Volksrepublik China sind unplausibel“, sagte Kopelke dem Handelsblatt. Es sei vielmehr notwendig, dem Bundeskriminalamt (BKA), der Bundespolizei und den Nachrichtendiensten „endlich mehr und weitreichende Befugnisse parlamentarisch zu ermöglichen“. Konkret verlangte Kopelke einen umfassenden Zugriff auf Telekommunikationsdaten – konkret individuelle Adressen, die einen Computer im Internet identifizieren, sogenannte IP-Adressen –, um Tatverdächtige aufspüren zu können.

„Dieses Ermittlungsinstrument kann uns bei der Verbrechensbekämpfung enorm helfen“, sagte der Polizeigewerkschafter. Dahinter steht die Erkenntnis, dass die IP-Adresse für Fahnder oft der einzige Anhaltspunkt ist, um eine vom Täter genutzte Internetverbindung zu identifizieren. BDK-Chef Dirk Peglow betonte: „Die Fähigkeit, diese digitalen Spuren zu verfolgen und zu interpretieren, wird somit zu einer immer wichtigeren Kompetenz in der modernen Strafverfolgung.“

Allerdings können Ermittler derzeit verdächtige Textnachrichten keinen konkreten Personen zuordnen, weil die Telekommunikationsanbieter keiner gesetzlichen Speicherpflicht unterliegen. Die Internetanbieter löschen deshalb solche Verbindungsdaten schon nach wenigen Tagen.

Die Union will das ändern. Strittig ist aber, wie lange die Daten gespeichert werden sollen und wer sie nutzen darf.

EuGH ebnet Weg für europarechtskonforme Vorratsdatenspeicherung

Das Thema ist rechtlich heikel. Laut dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dürfen Kommunikationsdaten von Bürgerinnen und Bürgern – das heißt wer wann wo mit wem telefoniert, SMS oder E-Mails ausgetauscht hat – nicht ohne Anlass gespeichert werden. Derzeit ist diese sogenannte Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ausgesetzt.

Die Richter zeigten zugleich aber einen Weg für eine europarechtskonforme Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung auf. Demnach ist eine gezielte und zeitlich begrenzte Speicherung der Daten bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit möglich. Zur Bekämpfung schwerer Kriminalität könne auch eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen möglich sein, hielt das Gericht im September 2022 fest.

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Das BKA hält die Datenspeicherung schon lange für ein erfolgversprechendes Fahndungsinstrument. In einer 2023 erstellten Analyse befand das BKA, schon eine Speicherung von IP-Adressen für 14 Tage erhöhe die Erfolgsquote enorm, um Straftäter zu identifizieren. Bei einem entsprechenden Test sei die Identifizierungsquote von 41 auf 80 Prozent gestiegen.

Die Union schlägt in dem Papier der Verhandlungsgruppe eine sechsmonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen vor. Die SPD hat dazu im Text „noch nicht geeint“ vermerkt. Die Kriminalbeamtengewerkschaft hält drei Monate für ausreichend. „Aus der Entscheidung des EuGH ergibt sich ein klarer Auftrag zur Schließung der Regelungslücke hinsichtlich einer Speicherverpflichtung von IP-Adressen“, sagte BDK-Chef Peglow.

Datenzugriff auch für Verfassungsschutz und BND?

Die Gewerkschaft der Polizei spricht sich wie die Union für eine längere Speicherfrist aus. „Die Daten sollten von den Anbietern mindestens ein halbes Jahr gespeichert werden müssen“, sagte Gewerkschaftschef Kopelke. Eine solche Verpflichtung sei zudem für Betreiber von Onlineplattformen nötig.

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Kopelke will auch den Nachrichtendiensten Zugriff auf die Daten gewähren. „Wir brauchen stärkere Verfassungsschutzbehörden, und der Verfassungsschutz muss auch mehr Befugnisse, wie den Zugriff auf gespeicherte IP-Adressen, bekommen“, sagte der GdP-Chef.

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Ähnliches könnte für den Bundesnachrichtendienst (BND) infrage kommen. Zwar gebe es das gesetzlich verankerte Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten, sagte Kopelke. Trotzdem müsse die „Vorfeldaufklärung“ der Dienste verbessert werden. „Um die Zusammenarbeit unter den Sicherheitsbehörden zu stärken, sollten auch die Befugnisse der Dienste modernisiert werden, und das kann auch der Zugriff auf IP-Adressen sein.“

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