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KehrtwendeGesetzliche Krankenversicherung übernimmt Kosten für Störung im staatlichen Gesundheitsdatennetz

In Tausenden Arztpraxen musste eine Störung des Datennetzes behoben werden. Dass die Gematik, an der der Bund die Mehrheit hält, nun teils die Kosten übernimmt, ist pikant.Julian Olk 01.09.2020 - 04:00 Uhr

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Foto: dpa

Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung der Gematik hat einen Beschluss „zur Finanzierung der durch die Störung der Telematikinfrastruktur (TI) verursachten Kosten gefasst“. Das geht aus einem Schreiben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor, das dem Handelsblatt vorliegt. Die TI ist das staatliche Datennetz für das Gesundheitswesen. Die Gematik ist die mehrheitlich in Bundesbesitz befindliche Gesellschaft, die für den Aufbau der TI verantwortlich ist.

Die TI war aufgrund eines Fehlers in der zentralen Infrastruktur gestört, an dem die Ärzte keinerlei Mitschuld hatten und deshalb keine Kosten davontragen sollten. 80.000 Praxen konnten sich in der Folge nicht mit der TI verbinden, wozu sie aber gesetzlich verpflichtet sind. Viele mussten einen IT-Dienstleister beauftragen, damit sie sich wieder verbinden konnten.

Die Dienstleister waren von der Gematik angehalten worden, den Ärzten ihre Arbeit nicht in Rechnung zu stellen. Einige Dienstleister hielten diese Aufforderung allerdings für rechtlich nicht haltbar und schrieben trotzdem Rechnungen an die Ärzte.

Dass die Gematik die Kosten nun übernehmen soll, ist pikant. Sie ist durch Gelder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert und sieht die Ursache des TI-Fehlers nicht bei sich, sondern vermutlich bei einem Dienstleister. In einem dem Handelsblatt vorliegenden Gematik-Protokoll von vor einigen Wochen hatte es noch geheißen: „Ein finanzielles Eintreten der Gematik widerspricht den bestehenden Vertragsbeziehungen […].“

Mit dem Beschluss der Gematik wird nur aber geregelt, dass sie die Kosten der Praxen übernimmt, wenn diese eine Rechnung von ihrem Dienstleister erhalten haben. „Die Übernahme einer Dienstleisterrechnung ist einmal pro Konnektor und maximal bis zu einem Betrag von 150 Euro inklusive Umsatzsteuer möglich“, heißt in dem Schreiben der KBV.

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Wie hoch der Schaden für die Gematik sein wird, ist noch fraglich. Nach Handelsblatt-Informationen waren bislang gerade einmal Ärzte im einstelligen Bereich vorstellig geworden. Laut Schätzungen aus Industriekreisen könnte sich das nun ändern. Manch einer geht dabei davon aus, dass die Summe der Dienstleister-Rechnungen in Millionenhöhe liegen könne.

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