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KurzarbeitergeldMetallarbeitgeber warnen vor sozialpolitischem Überbietungswettkampf

Politisch wird überlegt, das Kurzarbeitergeld weiter zu verlängern – und aufzustocken. Die Metallindustrie warnt allerdings vor Liquiditätsproblemen.Frank Specht 07.04.2020 - 08:26 Uhr

Der Autobauer hat für 20.000 Beschäftigte Kurzarbeit angemeldet.

Foto: dpa

Berlin. Was Deutschland an der Kurzarbeit hat, illustriert eine Auswertung der Forscher von IW Consult für die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw). Demnach reduziert das arbeitsmarktpolitische Instrument den durch die Corona-Pandemie verursachten Rückgang der Wirtschaftsleistung in diesem Jahr um rund 45 Prozent gegenüber einem Szenario ohne Kurzarbeit.

„Der entscheidende positive Effekt auf die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts ist das schnellere Hochfahren der Produktion nach der Krise, weil die Unternehmen ihre Belegschaft halten können“, sagte vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Zusätzlich verschaffe das Kurzarbeitergeld den Unternehmen die dringend benötigte Liquidität zur Überbrückung der Durststrecke und reduziere die Gefahr von Insolvenzen. „Das sichert auch Beschäftigung“, betonte Brossardt.

Weil die Metallarbeitgeber um den Wert der Kurzarbeit wissen, wehren sie sich gegen Forderungen nach einer pauschalen Aufstockung der beitragsfinanzierten Leistung. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlt für die Ausfallstunden 60 Prozent des Nettolohns, bei Beschäftigten mit Kindern sind es 67 Prozent.

Außerdem übernimmt der Staat die auf das Kurzarbeitergeld fälligen Sozialbeiträge komplett, also den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Dieser Regelung hatte das Parlament genau wie erleichterten Zugangsvoraussetzungen zum Kurzarbeitergeld Mitte März im Eilverfahren zugestimmt.

Vor allem Geringverdiener kämen mit der gezahlten Leistung aber nicht über die Runden, kritisiert die IG Metall. Wenn die Arbeitsagentur den Unternehmen die Sozialbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden komplett erstatte, dann sei es „nur recht und billig, dass zumindest der Arbeitnehmerbeitrag an die Beschäftigten weitergegeben wird“, sagt etwa der Leiter des IG-Metall-Bezirks Mitte, Jörg Köhlinger.

Arbeitgeber treten in Vorleistung

Doch das will man beim Arbeitgeberverband Gesamtmetall so nicht gelten lassen: „Liquiditätssicherung für die Unternehmen ist jetzt das Wichtigste“, betont Hauptgeschäftsführer Oliver Zander.

In einem fünfseitigen Positionspapier, das dem Handelsblatt vorliegt, weist der Verband darauf hin, dass der Arbeitgeber zunächst sowohl das Kurzarbeitergeld als auch den vollen Sozialbeitrag für die Beschäftigten zahlen muss.

„Auch bei voller Erstattung des Kurzarbeitergeldes und der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge durch die Arbeitsagentur wird hierdurch die Liquidität des Arbeitgebers erheblich belastet, weil er zunächst in Vorleistung treten muss“, heißt es in dem Papier.

Was das bedeutet, rechnet der Verband am Beispiel eines durchschnittlichen, verheirateten Arbeitnehmers der Metall- und Elektroindustrie mit einem Kind und 4.231 Euro Bruttolohn vor. Wird dessen Arbeitszeit auf Null gesetzt, hätte er Anspruch auf rund 1.974 Euro Kurzarbeitergeld. Hinzu kommen Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 1.264 Euro.

Der Arbeitgeber muss also für den Beschäftigten, der nicht arbeitet, insgesamt 3.238 Euro aufwenden. Bis zur Erstattung dieses Betrages durch die Arbeitsagentur, die erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehme, sei seine Liquidität eingeschränkt, heißt es in dem Papier weiter.

Mit der Erstattung dieses Betrags erhalte der Arbeitgeber somit nur die Kosten zurück, die er zuvor verauslagt habe. „Es handelt sich also lediglich um einen durchlaufenden Posten in der Bilanz des Unternehmens, aber nicht um einen staatlichen Zuschuss, wie es teilweise behauptet wird“, schreiben die Abteilungen für Recht, Sozialpolitik und Tarifpolitik von Gesamtmetall.

„Geht nicht um Umverteilung“

In Anbetracht des Überlebenskampfes vieler Betriebe sei es unangebracht, jetzt „ideologische Gerechtigkeitsdebatten“ über die von Bund und Ländern auf den Weg gebrachten Hilfen zu führen, meint auch der Präsident von Metall NRW, Arndt G. Kirchhoff.

In Krisenzeiten müsse schon aus gesamtwirtschaftlichem Interesse oberstes Ziel sein, möglichst viele Unternehmen im Land zu retten. „Es geht um die Rettung von Arbeitsplätzen, nicht um eine Umverteilung zugunsten der deutschen Wirtschaft“, betonte Kirchhoff.

Gesamtmetall-Hauptgeschäftsführer Zander hat deshalb kein Verständnis dafür, wenn Betriebsräte ihr Einverständnis zur Einführung von Kurzarbeit nur geben wollen, wenn der Arbeitgeber die Leistung aufstockt. „Betriebsräte, die ein solches Koppelungsgeschäft erzwingen wollen, verstoßen gegen das Betriebsverfassungsgesetz“, heißt es im Positionspapier.

Zander stört sich aber noch aus einem anderen Grund an der Aufstockungsdebatte. „Würde man das Kurzarbeitergeld gesetzlich anheben, dann käme rasch auch die Frage, was denn mit dem Arbeitslosengeld oder dem Hartz-IV-Satz ist“, erwartet er.

Jede vermeintliche Wohltat müsse aber irgendwann irgendwer bezahlen. „Nach der Coronakrise darf nicht die Beitrags- und Steuerkeule für die Arbeitnehmer und die Unternehmen kommen“, fordert Zander.

Metallarbeitgeber und IG Metall in Nordrhein-Westfalen hatten sich im März auf eine tarifliche Regelung für die Coronakrise verständigt, die – mit regionalen Abweichungen – von allen Tarifbezirken übernommen wurde.

Ausnahme Baden-Württemberg

Sie sieht vor, dass Betriebe Urlaubs- und Weihnachtsgeld zwölfteln und auf das Monatsentgelt aufschlagen können. Dadurch erhöht sich dann auch das Kurzarbeitergeld, das als Anteil des Nettoentgelts berechnet wird.

Außerdem zahlen die Arbeitgeber für jeden Vollzeitbeschäftigten 350 Euro in einen Härtefallfonds ein, mit dem beispielsweise das Kurzarbeitergeld aufgestockt werden kann. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Betriebsparteien.

Nur in Baden-Württemberg gilt eine tarifliche Regelung, dass die Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent aufstocken. Hier können auf die Unternehmen laut Zander durchaus monatliche Zuzahlungen von mehr als 500 Euro zukommen – im Vergleich zu einmalig 350 Euro für den Härtefallfonds in den anderen Tarifbezirken.

Das Bundesarbeitsministerium will schon bald eine weitere Neuregelung beim Kurzarbeitergeld verkünden, wie das Handelsblatt aus Kreisen der Regierung, der Regierungsfraktionen und der Wirtschaft erfuhr.

Verlängerung möglich

Dabei geht es um die maximale Bezugsdauer, die derzeit auf zwölf Monate begrenzt ist – und die für Unternehmen, die aus konjunkturellen Gründen bereits seit dem Frühjahr 2019 in Kurzarbeit sind, bald endet.

Zwar könnte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) die Bezugsdauer per Verordnung auf 24 Monate verlängern. Allerdings könnte das von Wirtschaft und Bürgern so aufgefasst werden, dass die Regierung noch mit einer mindestens zweijährigen Dauer der Coronakrise rechnet.

Diesen Eindruck will man im Ministerium aber vermeiden. Diskutiert wird deshalb über andere Optionen. So muss eine Firma, die schon ein Jahr lang in Kurzarbeit war, nach geltendem Recht drei Monate warten, bis für ihre Beschäftigten erneut Kurzarbeitergeld fließen kann. Diese Frist könnte ausgesetzt werden.

Ebenso ist denkbar, dass die Regierung einen bestimmten Stichtag etwa im März festlegt, an dem die Zählung der Kurzarbeit bei Null beginnt. Auch Unternehmen, die schon länger in Kurzarbeit sind, könnten die Leistung dann bis März 2021 in Anspruch nehmen.

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