Meta: Facebook unterliegt am Bundesgerichtshof nach Datendiebstahl-Vorfall
Karlsruhe. Im Streit um Schadenersatzansprüche nach einem umfangreichen Datendiebstahl bei Facebook hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer gestärkt. User von Facebook, deren Daten in den Jahren 2018 und 2019 illegal abgegriffen und im Internet verbreitet wurden, können dem Urteil nach grundsätzlich Schadenersatz von dem Konzern verlangen.
Die unerlaubte Verbreitung von Namen, Land, Geschlecht und Telefonnummern im Netz stelle einen immateriellen Schaden dar, der Schadenersatzansprüche der Betroffenen zur Folge habe. Dazu genüge der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten, es müsse kein konkreter wirtschaftlicher Schaden entstanden sein.
Im konkreten Fall verlangt ein Nutzer 1000 Euro. Diese Summe dürfte aber zu hoch gegriffen sein, so der BGH in einem Hinweis. Bei einem bloßen Kontrollverlust könnten 100 Euro angemessen sein.
Facebook: Daten von mehr als 500 Millionen Nutzern abgeschöpft
Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht (OLG) Köln, hatte den Schadenersatzanspruch verneint. Dieses Urteil hob der BGH am Montag auf und verwies den Fall zurück. Das OLG Köln muss nun den Sachverhalt aufklären, was es bisher wegen der pauschalen Ablehnung von Ansprüchen nicht gemacht hatte.
Die Leitentscheidung des BGH ist für Tausende anhängige Verfahren vor deutschen Gerichten von Bedeutung. In den Jahren 2018 und 2019 waren weltweit die Daten von 531 Millionen Nutzern abgeschöpft worden.
Die Angreifer hatten dazu die Funktion „Freunde suchen“ genutzt, beliebige Telefonnummern eingegeben und konnten sich bei Treffern Zutritt zu den Nutzerkonten verschaffen. 2021 wurden dann die Verbindungsdaten im Netz verbreitet- neben Vor- und Nachnamen auch das Land, das Geschlecht, die Telefonnummer und in manchen Fällen auch der Arbeitgeber.
Meta gab sich stets überzeugt, die Klagen seien haltlos und unbegründet. Rechtsanwalt Martin Mekat von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer sagte auch nach der Urteilsverkündung: „Wir sind der Meinung, dass die Einschätzung des Bundesgerichtshofs in Bezug auf Haftung und Schadenersatz nicht mit der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dem höchsten Gericht in Europa, vereinbar ist.“
Mekat verwies wie schon bei der Verhandlung vergangene Woche auf mehr als 6.000 gewonnene Verfahren an deutschen Gerichten. Das entspricht nach früheren Angaben der Kanzlei einer Erfolgsquote von über 85 Prozent. „Die Systeme von Facebook wurden bei diesem Vorfall nicht gehackt und es gab keinen Datenschutzverstoß“, sagte der Jurist.