ÖPNV-Rettungsschirm: Union und SPD verabreden Hilfen für den Nahverkehr – unter Bedingungen
Durch die Krise ist der Nahverkehr unter Druck geraten.
Foto: dpaBerlin. Die Bundesländer müssen künftig ihren Nahverkehr zunächst selbst unterstützen, bevor sie mit Hilfe des Bundes rechnen können. Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen von Union und SPD verständigt. An diesem Dienstag wollen sie einen entsprechenden Beschluss fassen, wie das Handelsblatt aus Koalitionskreisen erfuhr.
Dieser liegt dem Handelsblatt vor. Demnach überweist der Bund erst dann weitere Hilfen zur Hälfte, „sobald das betreffende Land gegenüber dem Bund (…) nachgewiesen hat, dass es die im Jahr 2020 erhaltenen Bundesmittel sowie eigene Mittel in gleichem Umfang zum Ausgleich von finanziellen Nachteilen des ÖPNV-Sektors bereits verwendet hat“, wie es in der Formulierungshilfe für die geplanten Novelle des Regionalisierungsgesetzes heißt.
Der Bund werde auf dieser Basis 500 Millionen Euro bereitstellen, die restlichen 500 Millionen indes als Schlusszahlung erst dann leisten, wenn durch das Land „die zweckgerechte Verwendung der Mittel nachgewiesen wird“. Insgesamt will der Bund so eine weitere Milliarde Euro zahlen, um den Nahverkehr zu stützen. Die Länder wollen ebenfalls eine Milliarde Euro zahlen.
Die gesetzliche Versicherung hat der Bund durchgesetzt, da die Länder im vergangenen Jahr das erste Hilfspaket für den Nahverkehr zu Lasten des Bundes genutzt hatten. So hatten Bund und Länder verabredet, jeweils 2,5 Milliarden Euro für den Nahverkehr bereitzustellen.
Während der Bund die Mittel sofort bereitgestellt hatte, hielten etliche Länder ihre Hilfen zurück. Länder wie Bremen hatten nicht einen Cent überwiesen, allein Berlin hatte sich an die Verabredung gehalten, die Hälfte der Hilfen aus eigenen Mitteln bereitzustellen.