Pandemie: Abgerechnet wird zum Schluss: Empfängern der Corona-Soforthilfen drohen Rückzahlungen
Empfänger von Corona-Soforthilfen sollten sich auf Rückzahlungen einstellen.
Foto: dpaBerlin. „Wir lassen niemanden allein“, versprach Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), als er am 23. März mit Finanzminister Olaf Scholz (SPD) die Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige präsentierte. Bis zu 50 Milliarden Euro stellte der Bund dafür bereit, einige Länder beteiligten sich mit eigenen Mitteln. „Wir geben einen Zuschuss, es geht nicht um einen Kredit“, ergänzte Scholz. „Es muss also nichts zurückgezahlt werden.“
Dieses Versprechen könnte sich jedoch als brüchig erweisen. Denn für viele Empfänger kommt das dicke Ende erst, wenn es an die Abrechnung geht. „Ich habe selten eine so große Diskrepanz erlebt zwischen vollmundigen politischen Versprechen und der Realität“, sagt Holger Bittrich, Geschäftsführer der Steuerberatung Bittrich & Bittrich in Lüneburg. Simulationsrechnungen seiner Kanzlei hätten gezeigt, dass fast 90 Prozent der Antragsteller wohl die komplette Fördersumme zurückzahlen müssten.
Ein Grund: Die in Niedersachsen mit der Abwicklung betraute N-Bank hatte während der Antragsfrist, die Ende Mai endete, mehrfach die Förderkriterien geändert. Bittrich beklagt zudem sprachliche Ungenauigkeiten und unbestimmte Rechtsbegriffe, die dazu führen könnten, dass sich Betriebe aus Unwissenheit des Subventionsbetrugs schuldig gemacht haben und sich mit hohen Rückzahlungsforderungen konfrontiert sehen werden.