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Soziale Netzwerke„Datenschutzrechtliche Probleme“: Aufsichtsbehörde nimmt Instagram, Tiktok und Clubhouse ins Visier

Mitarbeiter in Bundesbehörden nutzen bekannte Onlineplattformen – trotz Datenschutzmängeln. Das ruft den Bundesdatenschutzbeauftragten Kelber auf den Plan.Dietmar Neuerer 18.01.2022 - 05:00 Uhr Artikel anhören

Experten beklagen immer wieder Datenschutzmängel bei Social-Media-Plattformen.

Foto: dpa

Berlin. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat Bedenken gegen die Nutzung der sozialen Netzwerke Instagram, Tiktok und Clubhouse in Bundesbehörden geäußert. „In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) führen wir eine technische Prüfung der jeweiligen Apps durch“, sagte Kelber dem Handelsblatt. „Es geht dabei um die Software, die auf Geräten der Bundesbehörden und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laufen.“

Erste Erkenntnisse weisen laut Kelber auf „datenschutzrechtliche Probleme“ hin. Die Prüfung sei aber noch nicht abgeschlossen. „Als Behörde müssen wir da sehr konkret sein.“

Facebook hatte Instagram 2012 für etwa eine Milliarde Dollar gekauft. Die Foto-App hat inzwischen rund eine Milliarde Nutzer. Verbraucherschützer hatten an der Plattform immer wieder Defizite bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bemängelt. Demnach könnten Verbraucher kaum nachvollziehen, wie ihre Daten verarbeitet werden.

Auch die Video-App Tiktok gerät wegen Datenschutzbedenken immer wieder in die Kritik. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erwog deshalb, die Anwendung nicht mehr zu nutzen. Aktuell unterhält das Bundesministerium jedoch noch einen Tiktok-Account, dem fast 135.000 Nutzer folgen.

Die Audio-App Clubhouse war im vergangenen Jahr vom Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) wegen gravierender Mängel abgemahnt worden. Zur Begründung hieß es, der Clubhouse-Betreiber reklamiere das Recht für sich, die von den Anwendern hochgeladenen Kontaktinformationen aus den Adressbüchern der Smartphones umfassend zu nutzen und beispielsweise mit Werbung zu behelligen. Damit verstoße Clubhouse gegen die DSGVO.

Facebook-Fanpages nicht datenschutzkonform betreibbar

Kritisch sieht Kelber auch die Facebook-Fanpages. Dies führte im vergangenen Jahr dazu, dass der Datenschützer von der Bundesregierung und den obersten Bundesbehörden verlangte, ihre Facebook-Seiten bis Ende 2021 abzuschalten.

„Facebook-Fanpages können wegen der unklaren geteilten datenschutzrechtlichen Verantwortung zwischen Facebook und dem Betreiber der Seite nach wie vor nicht rechtskonform betrieben werden“, sagte Kelber. Deswegen hätten die Aufsichtsbehörden immer wieder die Empfehlung ausgesprochen, den Betrieb zu unterlassen, wenn Facebook wie bisher keine Änderungen vornehme. „Daraus irgendwann auch mal eine Konsequenz zu ziehen ist notwendig.“

Mit einem Abschalten der Facebook-Seiten könnte die Bundesregierung eine erhebliche Reichweite verlieren. Die zentrale Seite der Bundesregierung hat auf Facebook rund 900.000 Fans und über eine Million Abonnenten. Ohne eigene Fan-Pages könnten Ministerien und Behörden auch kaum auf kritische Bemerkungen reagieren, die auf der Facebook-Plattform verbreitet werden.

Der Abschalt-Aufforderung ist indes bisher keine Behörde nachgekommen. Kelber sieht aber deshalb keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. „Mein Ziel ist nicht zwingend die Abschaltung von Facebook-Fanseiten, sondern ich will eine datenschutzkonforme Kommunikation zwischen der Bundesregierung und den Bürgerinnen und Bürgern erreichen“, sagte er. Der Preis dürfe nur nicht sein, dass Daten, die nicht erhoben werden dürfen, verarbeitet und gespeichert werden.

Scharfe Kritik an Facebook

Als Beispiele nannte Kelber Informationen darüber, für welche Themen sich Bürgerinnen und Bürger interessieren oder über welche Krankheiten sie auf der Seite einer bestimmten Behörde etwas nachgelesen haben. „Das sind keine Daten, die staatliche Stellen etwas angehen und Facebook natürlich schon gar nicht“, betonte der Behördenchef.

Aus Kelbers Sicht kann das Problem aber nur gelöst werden, wenn Facebook einlenke. Das Unternehmen scheine aber nicht in der Lage zu sein, seine datenschutzrechtliche Verantwortung exakt zu definieren und dann auch wahrzunehmen, also eine rechtskonforme Datenerhebung und Betroffenenrechte zu garantieren, kritisierte er.

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Kelber sieht indes die Bundesregierung nicht in der Lage, ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung nachzukommen. „Sie hatte sich bereits in der Vergangenheit bemüht, mit Facebook eine andere vertragliche Grundlage zu bekommen, ist aber mit relativ allgemein gehaltenen Bestimmungen abgespeist worden.“

Wie es weitergeht, ist noch nicht abzusehen. „Wir haben jetzt noch einmal mit der Bundesregierung und Facebook Gespräche geführt und werden sehen, was das Ergebnis sein wird“, sagte Kelber. „Ich hoffe, dass Facebook endlich ein Einsehen hat und nicht nur die Fan-Pages der Bundesregierung, sondern alle Fan-Pages in eine Form bringt, die europäischen Datenschutzvorgaben entspricht.“

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