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Wettbewerbsregister Grüne fordern mehr Personal für Kartellamt

Das Bundeskartellamt soll ein Wettbewerbsregister führen, in dem Straftaten von Unternehmen gespeichert werden. Doch das Personal reicht nicht, bemängeln die Grünen.
11.02.2020 - 10:06 Uhr Kommentieren
Grüne fordern mehr Personal für Kartellamt Quelle: dpa
Andreas Mundt

Der Präsident des Bundeskartellamts soll ein Wettbewerbsregister aufbauen, damit unredliche Unternehmen nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren.

(Foto: dpa)

Berlin Die Grünen bemängeln, dass für den Aufbau und Betrieb des Wettbewerbsregisters zu wenig Personal beim zuständigen Bundeskartellamt vorhanden ist. Anlass ist die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage der wirtschaftspolitischen Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Katharina Dröge, die dem Handelsblatt vorliegt.

Daraus geht hervor, dass im Jahr 2019 dem Wettbewerbsregister insgesamt 17 Stellen zur Verfügung standen und „mit dem Haushalt 2020“ nunmehr 28,6 Stellen.

Im Wettbewerbsregister sollen künftig Unternehmen elektronisch gespeichert werden, bei denen es zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gekommen ist. Vermerkt würden Delikte wie Bestechung, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, Kartellabsprachen, Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Schwarzarbeit sowie Mindestlohnverstöße.

Ab einem Auftragswert von 30.000 Euro sollen öffentliche Auftraggeber dann künftig mit Hilfe des Registers prüfen, ob es bei potenziellen Auftragnehmern zu Fehlverhalten gekommen ist. Dann droht ein Ausschluss vom Vergabeverfahren. Bislang müssen Vergabestellen bei Bund, Ländern und Kommunen umständlich Einsicht in die Landeskorruptionsregister und das Gewerbezentralregister nehmen.

In der Gesetzesbegründung für das Wettbewerbsregister sind 29,6 Stellen vorgesehen, die beim zuständigen Bundeskartellamt für die neuen Aufgaben geschaffen werden sollen. Mitte vergangenen Jahres hatte Kartellamtschef Andreas Mundt aber bereits betont, es seien mehr als 30 Mitarbeiter nötig. Es werde eine anspruchsvolle juristische Tätigkeit, zu überprüfen, ob ein ausreichender Schadensausgleich stattgefunden hat, sagte Mundt seinerzeit.

„Öffentliche Aufträge dürfen nur an Unternehmen gehen, die fair spielen“, betonte Grünen-Wirtschaftspolitikerin Dröge. Das Wettbewerbsregister solle das garantieren. „Wenn von Anfang an zu wenig Personal zur Verfügung steht, kann das nicht funktionieren“, sagte Dröge dem Handelsblatt.

Mehr: Der Kartellrechtler Rupprecht Podszun lobt die Altmaier-Pläne für ein digitales Wettbewerbsrecht.

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