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WohnungsmarktBundesregierung will Mietpreisbremse wohl bis 2029 verlängern

Ohne die Zustimmung des Bundes dürfen die Länder ihre Regelungen zur Mietpreisbremse nicht über 2025 hinaus verlängern. Die dürfte jetzt kommen – mit einer weiteren Änderung. 11.12.2024 - 13:18 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Die Mietpreisbremse regelt, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Foto: IMAGO/Schöning

Berlin, Hannover. Die rot-grüne Bundesregierung hat eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 auf den Weg gebracht, kann dafür aber nicht mit einer Mehrheit im Bundestag rechnen. Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz erteilte dem Vorhaben am Mittwoch in einem Interview mit der Nachrichtenagentur Reuters-Interview eine deutliche Absage.

„Es gibt überhaupt keinen Zeitdruck: Die gegenwärtige Mietpreisbremse gilt bis zum 31. Dezember 2025. Für das Jahr 2025 droht also keine Gefahr“, sagte der CDU-Vorsitzende.

SPD und Grüne riefen die Union auf, der Verlängerung noch vor der Bundestagswahl am 23. Februar zu einer Mehrheit zu verhelfen. Ohne neue Bundesgesetzgebung dürfen die Länder ihre Regelungen zur Mietpreisbremse nicht über 2025 hinaus verlängern.

Das Kabinett billigte den Gesetzentwurf von Justizminister Volker Wissing, der eine Fortschreibung bis Ende 2029 vorsieht. Das wäre ein Jahr länger als unter Wissings Vorgänger Marco Buschmann (FDP) vor dem Bruch der Ampel-Koalition vereinbart.

Die FDP hatte das Vorhaben lange verzögert. Auch der Stichtag für die Ausnahmeregelung im Neubau soll um fünf Jahre verschoben werden. Die Mietpreisbremse soll nicht für Wohnungen gelten, die nach dem 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet wurden.

Kritik aus der Wohnungswirtschaft

Aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft kam scharfe Kritik an einer Verlängerung der Mietpreisbremse. Der Entwurf würde im Fall eines Bundestagsbeschlusses keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht haben, erklärte der GdW-Spitzenverband. Die Mietpreisbremse sei eine temporäre Ausnahmeregelung, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Dass die Bundesregierung die Anforderungen an die Mietpreisbremse „sogar noch absenkt, ist ein Verfassungsbruch mit Ansage“. Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) sprach von „politischen Wahlkampfspielchen“, die dem Ernst der Lage nicht gerecht würden. Eine Verlängerung der Mietpreisbremse verschärfe den Wohnungsmangel weiter.

Der Reuters am Dienstag vorliegende Gesetzentwurf von Justizminister Volker Wissing sieht eine Fortschreibung bis Ende 2029 vor. Foto: dpa

Bauministerin Klara Geywitz (SPD) indes forderte, die Mietpreisbremse müsse schnellstmöglich verlängert werden. Sie laufe in vielen Städten bereits Mitte 2025 aus. „Nur durch die Verlängerung schützen wir mehr als neun Millionen Haushalte in über 400 Gemeinden im ganzen Land“, erklärte Geywitz.

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Ohne Verlängerung der Regelungen könnten die Mieten noch deutlicher steigen. Die Mietpreisbremse regelt, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Das gilt nicht für Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und zudem nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Diese Gebiete müssen von den jeweiligen Landesregierungen festgelegt werden.

Mieterbund, Gewerkschaften und Städtetag hatten die rot-grüne Minderheitsregierung und die Opposition aufgefordert, eine Verlängerung vor der Bundestagswahl zu beschließen.

rtr
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