Ukraine-Krieg: Beteiligung Nordkoreas könnte westlichen Beistand rechtfertigen
Berlin. Nach Einschätzung von Völkerrechtlern würde eine Beteiligung nordkoreanischer Soldaten an Kampfhandlungen in der Ukraine ein militärisches Eingreifen des Westens rechtfertigen. „Artikel 51 der UN-Charta räumt gegen einen bewaffneten Angriff auch ohne Ermächtigung durch den Sicherheitsrat das ‚naturgegebene‘ Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung ein“, sagte der Hamburger Völkerrechtsexperte Markus Kotzur dem Handelsblatt.
Dies bedeutet, wie Kotzur erläutert, die Nato-Partner könnten wie schon seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges „die Ukraine völkerrechtskonform durch kollektive Selbstverteidigungshandlungen unterstützen“.
So sieht es auch der Bonner Völkerrechtler Stefan Talmon. „Die Ukraine kann sich seit dem 24. Februar 2022 von anderen Staaten im Rahmen des kollektiven Selbstverteidigungsrechts helfen lassen“, sagte er dem Handelsblatt. Eine Beteiligung nordkoreanischer Soldaten führe als solche nicht zu einer Änderung der rechtlichen Lage.
Keine Kriegsbeteiligung, wenn sich nordkoreanische Söldner anwerben lassen
Auch Kotzur sagte, das Völkerrecht stünde „einer weitergehenden Unterstützung im Rahmen verhältnismäßiger Selbstverteidigung nicht entgegen“. Dass die westlichen Staaten dies bisher nicht getan hätten, sondern es bei Waffenlieferungen haben bewenden lassen, sei dennoch „eine vernünftige politische Entscheidung“. Womöglich auch wegen der dann wachsenden Eskalationsgefahr.