Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke

Muslimische Minderheit UN-Gericht entscheidet: Myanmar muss Rohingya vor Völkermord schützen

Der Internationale Gerichtshof hat im Rohingya-Prozess vorerst entschieden. Das Land müsse alles tun, um einen Völkermord zu verhindern.
23.01.2020 Update: 23.01.2020 - 13:14 Uhr Kommentieren
UN-Gericht: Myanmar muss Rohingya vor Völkermord schützen Quelle: AP
Rohingya-Prozess

Der Gerichtshof hat Myanmar aufgefordert, sofortige Schutzmaßnahmen einzusetzen.

(Foto: AP)

Den Haag Im Völkermord-Verfahren gegen Myanmar hat der Internationale Gerichtshof das asiatische Land zu Sofortmaßnahmen zum Schutz der Rohingya verpflichtet. Damit gab das höchste UN-Gericht am Donnerstag in Den Haag einer Klage Gambias statt. Myanmar müsse alles tun, um einen Völkermord an der muslimischen Minderheit zu verhindern. Auch müsse das Land dafür sorgen, dass das Militär die Rohingya nicht verfolge.

Das Urteil bedeutet einen Teilsieg für Gambia. Das größtenteils muslimische westafrikanische Land wirft Myanmar Völkermord vor und hatte im November die Klage eingereicht. Das Verfahren ist mit der Entscheidung aber noch nicht abgeschlossen. Es entspricht einer einstweiligen Verfügung und liefert keinen Hinweis auf das endgültige Urteil, das womöglich erst in Jahren gefällt wird. Dagegen ist keine Berufung möglich. Das Gericht hat aber keine unmittelbaren Machtbefugnisse, seine Beschlüsse durchzusetzen.

Nach einem harten Vorgehen von Myanmars Militär gegen die Rohingya waren 2017 mehr als 730.000 Angehörige der Minderheit ins benachbarte Bangladesch geflohen. UN-Ermittler kamen zu dem Ergebnis, dass die Armee „mit der Absicht eines Genozids“ vorgegangen sei.

Dieser Darstellung widerspricht die Regierung des Landes. Sie wird de facto von Aung San Suu Kyi geführt, die 1991 den Friedensnobelpreis erhalten hatte. Suu Kyi räumt zwar ein, dass an Rohingya Kriegsverbrechen begangenen worden sein könnten. Aber dabei handele es sich nicht um einen Völkermord.

In einem Beitrag für die Zeitung „Financial Times“ äußerte Suu Kyi die Auffassung, dass Schilderungen von Rohingya-Flüchtlingen übertrieben gewesen seien. Ihr ganzes Land werde wegen „unbegründeter Berichte“ an den Pranger gestellt. „Menschenrechtsgruppen haben Myanmar verurteilt auf Basis unbewiesener Behauptungen - ohne ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren“, kritisierte Suu Kyi.

Mehr: Mit dem neuen Staatsbürgerschaftsgesetz treibt Indiens Regierungschef die Ausgrenzung von Muslimen voran. Der Religionsstreit könnte dem Land auch wirtschaftlich schaden.

  • dpa
Startseite
Mehr zu: Muslimische Minderheit - UN-Gericht entscheidet: Myanmar muss Rohingya vor Völkermord schützen
0 Kommentare zu "Muslimische Minderheit: UN-Gericht entscheidet: Myanmar muss Rohingya vor Völkermord schützen"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%