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Österreich Richter befragte Sebastian Kurz bereits Anfang September wegen mutmaßlicher Falschaussage

Ob ein Strafantrag gegen Österreichs Kanzler gestellt wird, ist weiterhin offen. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft.
22.09.2021 - 16:29 Uhr Kommentieren
Einen Rücktritt schließt der österreichische Bundeskanzler aus. Quelle: Reuters
Sebastian Kurz

Einen Rücktritt schließt der österreichische Bundeskanzler aus.

(Foto: Reuters)

Wien Österreichs Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wurde im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen wegen angeblicher Falschaussage bereits Anfang September von einem Richter befragt. Das gab das Bundeskanzleramt in Wien in einer schriftlichen Mitteilung am Dienstag bekannt.

Ob ein Strafantrag gegen Kurz gestellt wird, ist allerdings weiterhin offen. Bei einer Verurteilung drohen dem konservativen Politiker bis zu drei Jahre Haft. Kurz, der laut früheren Aussagen selbst mit einer Anklage rechnet, weist die Vorwürfe zurück. Einen Rückritt schloss er mehrfach aus.

Kurz war ins Visier der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geraten, nachdem die Oppositionspartei Neos eine Anzeige eingebracht hatte. Dem 35-jährigen Regierungschef wird vorgeworfen, im Zusammenhang mit einer Postenbesetzung bei der Staatsholding ÖBAG nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Die ÖBAG verwaltet für die Republik die Staatsbeteiligungen an Unternehmen, wie etwa dem Ölkonzern OMV der Telekom Austria oder dem Stromkonzern Verbund.

„Ich bin froh, nach Monaten falscher Vorwürfe Anfang September mehrere Stunden die Möglichkeit gehabt zu haben, vor einem Richter zu den falschen Vorwürfen, die aufgrund einer Anzeige durch die Neos gegen mich erhoben wurden, Stellung zu nehmen“, wird Kurz in der Mitteilung zitiert.

In einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden schriftlichen Statement an die Staatsanwaltschaft weist Kurz darauf hin, dass die Aussagen als Auskunftsperson vor dem Untersuchungsausschuss seinem damaligen Wissens- und Erinnerungsstand entsprochen haben. Er habe nicht die geringste Absicht gehabt, falsche Aussagen zu machen, heißt es in der fünfseitigen Stellungnahme.

Kurz wurde im Juni 2020 im Ibiza-Untersuchungsausschuss zur Bestellung des früheren ÖBAG-Chefs Thomas Schmid befragt. Er gab an, über die Postenbesetzung informiert, aber nicht involviert gewesen zu sein. Sichergestellte Chat-Nachrichten würden der Aussage jedoch laut Staatsanwaltschaft widersprechen. Kurz hat nun eigenen Angaben zufolge vor einem Einzelrichter ausführlich dazu Stellung nehmen können. Er geht davon aus, dass er damit die „ungerechtfertigten Beschuldigungen widerlegen und entkräften“ konnte.

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  • rtr
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