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Raumfahrt„Wir schreiben Geschichte“ – Das sieht das EU-Weltraumgesetz vor

Es wird als wichtiger Schritt bezeichnet: Die EU-Kommission stellt einen „Space Act“ vor. Das Gesetz soll auch Rechtssicherheit für Raketen- oder Satellitenhersteller schaffen.Daniel Delhaes, Lara Dehari, Thomas Jahn 25.06.2025 - 17:59 Uhr Artikel anhören
Raketenhersteller Isar Aerospace: Ein EU-Gesetz könnte Starts in Deutschland ermöglichen. Foto: dpa

Berlin, Brüssel, Düsseldorf. Am Mittwoch hat die EU-Kommission den sogenannten „Space Act“ vorgestellt. Er soll die 13 verschiedenen nationalen Weltraumgesetze ersetzen, die es bislang in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt. Die neuen Regeln des „Space Acts“ sollen künftig für alle Firmen, die in Europa Dienstleistungen anbieten, gelten – also auch für Unternehmen, die nicht aus EU-Mitgliedstaaten stammen.

„Das 21. Jahrhundert wird ein Jahrhundert der Raumfahrt sein“, sagte Andrius Kubilius, EU-Kommissar für Verteidigung und Raumfahrt. „Europa muss an der Spitze stehen.“ Mit dem Gesetz würde „Europa Geschichte schreiben“.

Das Weltraumgesetz bringt mehr Planungs- und Investitionssicherheit für Unternehmen, da es nun eine statt 13 verschiedene Gesetzesgrundlagen gibt. Zusätzlich entfallen dadurch Kosten. Der Vorschlag soll die EU vor allem im Wettbewerb mit den USA attraktiver machen.

In der Raumfahrt ist die EU bislang schwach vertreten

So hofft die EU-Kommission, die bislang schwache Weltmarktstellung des Kontinents in der Raumfahrt mit dem „Space Act“ zu stärken. Laut der EU besitzt Europa nur einen Anteil von sechs Prozent am weltweiten Markt für Raketen- oder Satellitenherstellung im Wert von insgesamt 63 Milliarden Euro. Auch am Markt für Satellitenkommunikation, Erdbeobachtung oder anderer Dienstleistungen aus dem All im Wert von insgesamt 408 Milliarden Euro kommt Europa nur auf einen Anteil von 19 Prozent.

Der Markt wird nach Einschätzung der EU stark wachsen. Allein die Anzahl der 11.000 Satelliten, die derzeit die Erde umkreisen, soll sich verfünffachen. Nach Prognose der Kommission wird in Raumfahrt 2035 insgesamt 1,6 Billionen Euro weltweit umgesetzt.

Mit dem Gesetz sollen zudem Raumfahrtbetreiber dazu verpflichtet werden, Risiken besser zu überwachen, insbesondere im Bereich Cybersicherheit. Denn Weltall-Infrastruktur wird zunehmend zum Schauplatz von Attacken – und gefährdet damit nicht nur die Sicherheit einzelner Länder, sondern der gesamten EU.

EU-Kommissar Andrius Kubilius: Europa soll bei der Raumfahrt vorne mit spielen. Foto: REUTERS

Der deutsche Luft- und Raumfahrtverband BDLI zeigt sich jedoch unzufrieden mit dem „Space Act“. Es bestünde „Nachbesserungsbedarf“. Marie-Christine von Hahn, Hauptgeschäftsführerin des BDLI, forderte mehr „Flexibilität für innovative Geschäftsmodelle, weniger bürokratische Hürden, und echte Kompatibilität mit nationalen Programmen und internationalen Standards“.

Ulrich Walter, ehemaliger Professor für Raumfahrt an der TU München, sagt: „Vor allem für die Haftungsklärung für Raumfahrtunternehmen ist ein Weltraumgesetz wichtig.“

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Raumfahrt ist riskant, fehlgeleitete Raketen oder abstürzende Satelliten können die Finanzmittel fast jedes Unternehmens übersteigen. In dem vorgestellten Gesetz sollen die jeweiligen Mitgliedstaaten selbst regeln, wie viel sie an Schäden übernehmen. In einem Eckpunktepapier der Bundesregierung für ein Weltraumgesetz 2022 war die Rede von einer Schadensbegrenzung für Unternehmen von zehn Prozent des Jahresumsatzes oder maximal 50 Millionen Euro.

„Space Act“ gibt den Ländern den Mindeststandard vor

Das bisher für Raumfahrt zuständige Wirtschaftsministerium hat sich bis zuletzt dafür eingesetzt, ein nationales Weltraumgesetz zu beschließen und in dem Kontext eine Weltraumbehörde zu gründen. Diese hätte von der im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt etablierten Raumfahrtagentur geleitet werden können.

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD findet sich kein Hinweis auf ein Gesetz oder eine Behörde. Dagegen will die Bundesregierung ihren Anteil an der ESA – und damit an den Programmen der Agentur – aufstocken.

Kommunikationssatellit: Immer mehr Satelliten werden in die Erdumlaufbahn gebracht. Foto: Moment/Getty Images

Die Kommission wird ihren Vorschlag für eine Verordnung nun dem Parlament und dem Rat der Europäischen Union zu Verhandlungen vorlegen. Danach erst erfolgt die Meinungsbildung in den beiden anderen Gesetzgebungsorganen. Erst dann wird es Verhandlungen geben.

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Ziel des „Space Acts“ sei auch die Schaffung eines „Weltraum-Binnenmarkts“, erklärte ein hochrangiger EU-Beamter am Dienstag. Auch solle Weltraummüll so gut wie möglich verhindert werden. Die Cybersicherheit soll erhöht und Umweltfolgen von Weltraumaktivitäten besser verfolgt werden. Um Zusammenstöße und Weltraumschrott zu verhindern, will die Kommission Satelliten besser überwachen und so gleichzeitig neue Trümmerteile im All vermeiden.

Wenn eine Verordnung in Kraft trete, dann seien die Nationalstaaten dafür verantwortlich, das Regelwerk mit Blick auf ihre Unternehmen umzusetzen. „Das Weltraumgesetz der EU gibt einen Mindeststandard vor. Es überlässt den Mitgliedstaaten, darüber hinauszugehen“, erläuterte der Beamte.

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