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Reisepass-GültigkeitWie lange der deutsche Reisepass gültig ist und wann er verlängert werden muss

Wer die Europäische Union verlässt, braucht für die Einreise in ferne Länder in der Regel einen Reisepass. In diesem Überblick erfahren Sie alles Wichtige rund um die Gültigkeit.Mara Marx 17.04.2024 - 11:13 Uhr Artikel anhören

Die Fingerabdrücke werden im Chip des Passes gespeichert. Diese Sicherheitsmaßnahme soll einen möglichen Identitätsmissbrauch verhindern.

Foto: dpa

Düsseldorf. Die Koffer sind gepackt, die Vorfreude steigt, und nach einem letzten Blick auf den gültigen Reisepass können Sie sicher sein, dass der Reise nichts mehr im Weg steht.

In einigen Fällen genügt es jedoch nicht aus, dass Ihr Reisepass während des geplanten Reisezeitraums gültig ist. Denn: Je nach Reiseziel muss er sogar noch sechs Monate über das geplante Ende Ihrer Reise hinaus gelten. Geht das in der Hektik der Reisevorbereitungen unter, müssen Sie spätestens am Zielflughafen mit Problemen rechnen. 

In diesem Überblick erfahren Sie, wie lange der Pass in der Regel gültig ist, in welchen Fällen er länger halten muss und wann Sie Ihren Ausweis aufgrund einer Namensänderung oder wegen des Lichtbildes erneuern müssen. 

Reisepass 2025: Gültigkeit, Verlängerung und Erneuerung

Wie lange ist ein Reisepass gültig?

Die Gültigkeit eines Reisepasses endet zum festgelegten Ablaufdatum. Danach können Sie ihn nicht mehr nutzen. Dabei variiert die Gültigkeitsdauer laut Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) je nach Passtyp:

  • Regulärer Reisepass oder Express-Reisepass: sechs Jahre für Antragsteller unter 24 Jahren, zehn Jahre für Antragsteller ab 24 Jahren.
  • Vorläufiger Reisepass: maximal ein Jahr.

Restgültigkeit: Kann ich reisen, wenn mein Reisepass bald abläuft?

Ja, in der Regel können Sie mit Ihrem Reisepass so lange reisen, bis das Ablaufdatum erreicht ist. Dennoch empfiehlt das Auswärtige Amt, frühzeitig vor Ihrer Reise zu prüfen, welche Einreisebedingungen für das jeweilige Zielland gelten. Für die Einreise in einige Länder muss der Reisepass noch mindestens sechs Monate bei der Einreise gültig sein. In anderen Fällen muss der Reisepass sogar mindestens sechs Monate über die geplante Reisedauer hinaus gültig sein. Die für einzelne Länder geltenden Informationen finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Ein Reisepass mit Restgültigkeit ist in einigen Fällen nötig, da es aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse wie einer plötzlichen Erkrankung zu längeren Auslandsaufenthalten kommen kann. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Sie stets über ein gültiges Ausweisdokument verfügen.

Für welche Länder muss der Reisepass noch sechs Monate gültig sein?

Im Nachstehenden finden Sie eine Auswahl von Reisezielen, bei denen der Reisepass zum Zeitpunkt der Einreise oder über das Reiseende hinaus mindestens noch sechs Monate gültig sein muss.

Restgültigkeit von sechs Monaten zum Zeitpunkt der Einreise:

  • Bolivien
  • Brasilien
  • China
  • Chile
  • Ecuador
  • Kuba
  • Peru
  • Sri Lanka
  • Saudi-Arabien (zum Zeitpunkt der Visa-Beantragung)
  • Tunesien
  • Vereinigte Arabische Emirate

Restgültigkeit von sechs Monaten über die vorgesehene Reisedauer hinaus:

  • Bahamas
  • Barbados
  • Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich
  • Indonesien
  • Philippinen

Pass-Verlängerung: Kann ich meinen Reisepass verlängern?

Nein, einen regulären deutschen Reisepass können Sie nicht verlängern. Sobald der Ausweis abgelaufen ist und Sie in passpflichtige Länder reisen möchten, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen. 

Eine Ausnahme bildete bislang der Kinderreisepass, den Eltern bis zum zwölften Lebensjahr jährlich verlängern konnten. Seit dem 1. Januar 2024 werden jedoch keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte Pässe waren laut Passgesetz (PassG) § 28 jedoch bis zum Ablaufdatum gültig. Da sie nur eine Gültigkeit von einem Jahr hatten, ist mittlerweile kein deutscher Kinderreisepass mehr gültig.

Kann ich meinen alten Reisepass behalten?

Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Reisepass Eigentum der Bundesrepublik Deutschland ist. Diese Regelung soll sicherstellen, dass andere Länder den Reisepass nicht einbehalten und somit Ihre Reisefreiheit einschränken können. Laut BMI stellt es jedoch kein Problem dar, den alten Reisepass zum Beispiel als Erinnerungsstück zu behalten.

Falls Sie vorhaben, Ihren alten Reisepass aufzubewahren, können Sie diesen bei der Abholung Ihres neuen Reisepasses dem Bürgeramt vorlegen. Dort wird Ihr alter Reisepass deaktiviert, in der Regel durch das vollständige Entfernen der maschinenlesbaren Zeile.

Hat ein Reisepass die gleiche Gültigkeit wie ein Personalausweis?

Ein Reisepass und ein Personalausweis sind beides gültige Dokumente zur Identifikation. Daher können Sie beide Dokumente im Inland zur Ausweisung verwenden. Allerdings variieren die Gültigkeit und Nutzung je nach Land, in das Sie reisen. Reisen Sie ins internationale Ausland, so benötigen Sie einen Reisepass, um die Einreise- und Ausreiseformalitäten des jeweiligen Ziellandes zu erfüllen. Reisen Sie als EU-Bürgerin oder -Bürger lediglich innerhalb des Schengen-Raums, so reicht dank des Schengen-Abkommens ein gültiger Personalausweis aus.

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Welche Länder akzeptieren den vorläufigen Reisepass nicht?

Der vorläufige Reisepass, auch bekannt als „grüner“ Reisepass, hat laut BMI eine Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten. Die meisten Länder akzeptieren ihn grundsätzlich. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen ein vorläufiger Reisepass nicht ausreicht. Ein Beispiel sind die USA, für deren Einreise nach Auskunft des Auswärtigen Amts zusätzlich zum vorläufigen Reisepass ein Visum (kein ESTA) erforderlich ist. Das liegt daran, dass der vorläufige Reisepass keinen elektronischen Chip enthält.

Für welche Länder benötige ich neben dem Reisepass auch ein Visum?

Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger, die im Besitz eines Reisepasses sind, können aktuell bis zu 189 Länder weltweit visafrei bereisen. Das platziert den deutschen Reisepass aktuell auf dem dritten Rang der weltweit wertvollsten Reisepässe. Laut dem Henley Passport Index, einer jährlich veröffentlichten Rangliste der wertvollsten Reisepässe, benötigen deutsche Reisepassinhaber für die Einreise in 37 Länder ein Visum. Dazu zählen unter anderem Kuba, Indien, Papua-Neuguinea, Russland und eine Vielzahl afrikanischer Staaten, etwa Eritrea, die Demokratische Republik Kongo oder Ghana.

Welche Länder akzeptieren einen abgelaufenen Reisepass?

Im Allgemeinen gilt: Wenn Sie keinen Reisepass benötigen, ist es bei abgelaufener Gültigkeit auch nicht nötig, einen neuen Pass zu beantragen. In Deutschland besteht nach § 1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) zwar für alle Deutschen ab 16 Jahren eine Ausweispflicht. Es steht den Bürgerinnen und Bürgern jedoch frei, ob sie über einen Reisepass oder einen Personalausweis identifizieren. Beide Dokumente erfüllen die Kriterien zur Identitätsfeststellung.

In einigen Fällen zeigen sich Länder flexibel und akzeptieren auch abgelaufene Reisepässe. Das gilt laut Auswärtigem Amt beispielsweise für die Türkei. In die Türkei können Sie auch dann einreisen, wenn der Reisepass seit höchstens einem Jahr abgelaufen ist. Um unerwartete Unannehmlichkeiten bei der Aus- oder Weiterreise zu vermeiden, empfiehlt das Auswärtige Amt jedoch, nur mit einem gültigen Ausweisdokument zu reisen.

Kann ich mit einem abgelaufenen Reisepass einen Flug buchen?

Einen abgelaufenen Reisepass können Sie in der Regel nicht für eine Flugbuchung nutzen. Viele Fluggesellschaften verlangen ein gültiges Ausweisdokument, da die Personenbeförderung ansonsten nicht gewährleistet werden kann.

Biometrisches Passbild: Wie lange ist es gültig?

Laut § 5 der Passverordnung müssen Lichtbilder lediglich „aktuell“ sein. Dennoch ist wichtig zu beachten, dass Sie auf einem Reisepassfoto eindeutig zu erkennen sind. Ein Reisepass gilt dann als ungültig, wenn die Identität der Inhaberin oder des Inhabers anhand des Fotos nicht mehr festgestellt werden kann – unabhängig vom Gültigkeitsdatum. Auf leichte Veränderungen trifft dies nicht zu.

Starke Veränderungen sind insbesondere bei Säuglingen und Kleinstkindern üblich. Reguläre Reisepässe für Säuglinge und Kleinstkinder sind deshalb grundsätzlich sechs Jahre gültig.

Mein Name ist auf dem Reisepass falsch geschrieben – ist er trotzdem gültig?

Nein, ein Reisepass mit fehlerhaftem Namen ist laut BMI für gewöhnlich nicht gültig. Als offizielles Identifikationsdokument ist es wichtig, dass die Angaben auf dem Reisepass korrekt sind. Sollten Sie daher einen falsch geschriebenen Namen auf Ihrem Pass feststellen, so muss in einem solchen Fall ein neuer Reisepass beantragt werden. Stellen Sie sicher, dass Sie sich rechtzeitig vor Antritt einer internationalen Reise um die Neubeantragung kümmern. Die Bearbeitungszeit kann gemäß dem BMI unter Umständen einige Wochen in Anspruch nehmen. 

Ist der Reisepass noch gültig, wenn sich mein Name ändert?

Sollte sich aufgrund einer Heirat oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft Ihr Name ändern, so müssen Sie auch in diesem Fall einen neuen Reisepass beantragen. Ansonsten ist dieser laut BMI ungültig.

Ihren neuen Familiennamen müssen Sie bei einer Neubeantragung des Reisepasses im Bürgeramt durch folgende Dokumente nachweisen können:

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  • eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder einen beglaubigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregisterauszug oder eine Bescheinigung über die Namensführung
  • einen gültigen Personalausweis mit dem neuen Namen oder Ihre Geburtsurkunde

Erstpublikation: 10.11.2023, 14:15 Uhr (zuletzt aktualisiert: 13.03.2025, 11:04 Uhr).

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