Personalausweis beantragen: Alle Infos zu Kosten, Fristen und Bußgeldern
Der Personalausweis ist abgelaufen? Wichtigen Infos zu möglichen Strafen, Kosten und Bußgeldern erfahren Sie im Überblick.
Foto: dpaDüsseldorf. Der Personalausweis gilt als das wichtigste Ausweisdokument eines deutschen Staatsbürgers. Doch im Geldbeutel zwischen den anderen Karten versteckt, realisiert man meistens zu spät, dass das Dokument abgelaufen ist. Nämlich dann, wenn man einen gültigen Ausweis vorzeigen muss.
Meistens ist es kein Problem und der „Perso“, wie er liebevoll abgekürzt wird, kann einfach neu beantragt und nachträglich vorgezeigt werden. Aber in wenigen Fällen drohen Bußgelder, die sehr hoch ausfallen können. Daher lohnt es sich den Perso zeitig zu beantragen oder zu verlängern, damit keine bösen und teuren Überraschungen entstehen.
Erfahren Sie hier was zu tun ist, sollte der Personalausweis verloren gegangen oder abgelaufen sein, welche Fristen gelten, welche Kosten in einem solchen Fall zu erwarten sind, welche Bußgelder bei Missachtung einer Verlängerung des Personalausweises drohen und wo Sie die Personalausweisnummer finden – alle wichtigen Informationen für 2024 im Überblick.
Personalausweis abgelaufen? – Das sollten Sie 2024 beachten
Ist der Personalausweis Pflicht in Deutschland?
Ja. Grundsätzlich gilt in Deutschland die Ausweispflicht. Das bedeutet, dass Personen über 16 Jahre einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen müssen – dies ist im §1 des Personalausweisgesetzes (PAuswG) klar festgelegt.
Jeder deutsche Bundesbürger ist gesetzlich verpflichtet, sich ausweisen zu können. Das Dokument wird normalerweise jedem deutschen Staatsbürger mit dem Erreichen des sechszehnten Lebensjahres ausgestellt – auf Wunsch der Eltern kann dies allerdings auch früher geschehen. Gesetzlich gilt aber, dass man im Alter von sechszehn Jahren einen Personalausweis oder aber einen gültigen Reisepass besitzen muss. Bei Minderjährigen können die Eltern oder die gesetzlichen Vertreter den Personalausweis beantragen. Wer seinen Personalausweis verloren hat, oder wessen Ausweis abgelaufen ist, sollte sich schnellstmöglich um einen neuen Personalausweis kümmern.
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Wo beantrage ich den Personalausweis?
Der Personalausweis kann beim Einwohnermeldeamt der Stadt oder bei der Gemeinde beantragt werden in der die Person, für die der Ausweis bestimmt ist, wohnt. Laut des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) kann der Personalausweis alternativ in jedem anderen Bürgeramt oder in einigen deutschen Botschaften im Ausland beantragt werden. Voraussetzung für die Beantragung des Personalausweises in einem anderen Bürgeramt ist ein wichtiger Grund. Eine vorherige Kontaktaufnahme sei ratsam, um in Erfahrung zu bringen, ob das jeweilige Bürgeramt den Grund anerkennt. Im Fall einer Beantragung in einem anderen Bürgeramt sowie in einer deutschen Botschaft im Ausland sollen jedoch höhere Gebühren erhoben werden.
Personalausweis neu beantragen – Ort, Dauer und Kosten 2024 in der Tabelle
Welche Kosten entstehen durch das Beantragen eines Personalausweises?
Personen ab 24 Jahren zahlen für einen neuen Personalausweis eine Gebühr in Höhe von 37 Euro. Bürger unter 24 Jahren müssen hingegen lediglich 22,80 Euro für den Personalausweis bezahlen. Benötigen Sie einen Personalausweis sofort, ist es möglich einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser besteht aus Papier und kann sofort mitgenommen werden. Die Beantragung kostet zehn Euro. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Ihren Personalausweis abholen, ist der Online-Ausweis eingeschaltet. Sollte der Online-Ausweis ausgeschaltet sein, können Sie ihn beim Bürgeramt einschalten lassen.
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
Der Personalausweis für Personen unter 24 Jahren ist für einen Zeitraum von sechs Jahren gültig. Danach muss dieser neu beantragt werden. Für Personen über 24 Jahren ist der Perso hingegen zehn Jahre gültig. Auch nach Ablauf dieser Frist muss ein neues Ausweisdokument beantragt werden. Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises wird laut BMI dem Nutzungszweck angepasst. Die Gültigkeitsdauer beträgt dabei aber maximal drei Monate.
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Welche Dokumente und Unterlagen brauche ich, um einen Personalausweis zu beantragen?
Sollte der Personalausweis zum ersten Mal ausgestellt werden, muss die betroffene Person dem Sachbearbeiter des heimischen Einwohnermeldeamtes zwingend die Geburtsurkunde – oder falls vorhanden den Reisepass – mitbringen. Die Geburtsurkunde muss bei der Erstausstellung vorgelegt werden, um die jeweilige Person eindeutig zu identifizieren.
Sollte es sich um eine Verlängerung des Personalausweises handeln, reicht im Normalfall das Vorlegen des alten Ausweisdokumentes. Zusätzlich müssen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitbringen. Wenn Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen möchten, werden zwei biometrische Lichtbilder benötigt. Aber aufgepasst: Sollte Ihr alter Personalausweis zum Zeitpunkt der Verlängerung bereits abgelaufen sein, kann es dazu kommen, dass der Sachbearbeiter auf ein anderes Identifikationsdokument besteht, da der abgelaufene Ausweis nicht mehr gültig ist. In diesem Fall ist es möglich, dass auch bei einer Verlängerung des Personalausweises die Geburtsurkunde erneut vorgelegt werden muss.
Gelten neue Regeln beim Passfoto?
Die Bundesregierung hat 2020 ein Gesetz erlassen, das die Sicherheit des Personalausweises weiter verbessern soll. Das Gesetz besagt, dass die für das Ausweisdokument notwendigen Passfotos ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich in digitaler Form vorliegen müssen. Es ist dann nicht mehr möglich, ein eigenes Foto mitzubringen.
Die Passfotos können entweder für eine Gebühr von sechs Euro direkt in der ausstellenden Behörde, oder in einem Fotogeschäft angefertigt werden. Sollte das Passbild in einem Fotogeschäft angefertigt werden, sollten Sie zuvor fragen, ob das Foto per sicherer Übermittlung an die entsprechende Passbehörde versendet werden kann.
Durch diese sichere Verbindung soll das sogenannte Morphing verhindert werden, bei dem Gesichter mehrerer Personen zu einem Neuen verschmelzen. Dies soll die Sicherheit des Dokumentes erhöhen und eine unrechtmäßige Ausstellung beziehungsweise Verwendung des Personalausweises verhindern.
Muss ich meinen Fingerabdruck im Personalausweis hinterlegen?
Ja. So trat am 2. August 2021 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 in Kraft. Bislang hatte man die Wahl, ob der Fingerabdruck im Personalausweis hinterlegt werden soll oder nicht. Dies ist seit dem 2. August 2021 anders. So werden bei der Beantragung zwei Fingerabdrücke im Chip des Personalausweises gespeichert. Das dient allen voran der Identitätsfeststellung.
Personalausweis verloren – was muss ich beachten?
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder wurde er geklaut, sollten Sie den Verlust schnellstmöglich melden. Dies dient Ihrem eigenen Schutz und ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Denn laut Personalausweisgesetz (PAuswG) ist der Personalausweisinhaber verpflichtet „den Verlust oder das Abhandenkommen des Personalausweises der Personalausweisbehörde nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 anzuzeigen“.
Der Verlust oder Diebstahl des Personalausweises kann bei einer Polizeidienststelle oder dem Bürgeramt angezeigt werden. Die Sperrung soll sicherstellen, dass jeder Missbrauchsversuch unverzüglich erkannt wird. Melden Sie den Verlust, veranlassen die Behörden außerdem die sofortige Sperrung des Online-Ausweises und informieren sich gegenseitig über das Abhandenkommen des Personalausweises.
Wie kann ich meinen Personalausweis verlängern?
Der Personalausweis eines jeden deutschen Staatsbürgers ist zeitlich begrenzt – sprich früher oder später muss zwingend ein neuer Personalausweis verlängert werden. Für Personen unter 24 Jahren gilt hier eine Laufzeit des Ausweisdokumentes von sechs Jahren. Personen über 24 Jahren müssen für einen neuen Personalausweis zwar mehr bezahlen, allerdings ist in diesem Fall der Personalausweis zehn Jahre gültig. Eine Verlängerung im eigentlichen Sinne, kann also nicht vorgenommen werden. Der abgelaufene Personalausweis wird entwertet und es muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
Wie erkenne ich ob mein Personalausweis abgelaufen ist?
Das Gültigkeitsdatum des Personalausweises steht auf der Vorderseite des Dokumentes unter den persönlichen Angaben zur Person.
Wo steht die Personalausweisnummer?
Die Personalausweisnummer steht sowohl auf der Vorderseite des Ausweisdokuments in der oberen rechten Ecke als auch auf der Rückseite – hier zusätzlich mit der Prüfziffer – in der maschinenlesbaren Zone. Die Personalausweisnummer setzt sich aus Zahlen und Buchstaben zusammen und dient zur Überprüfung der Ausweisdaten.
Drohen Bußgelder bei einem abgelaufenem Personalausweis?
Ja, bei einem abgelaufenen Personalausweis drohen durchaus Bußgelder. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass nicht direkt mit dem Überschreiten des Auslaufdatums Strafen und Bußgelder drohen. Da man sich seinen Personalausweis im Normalfall nicht jeden Tag anschaut, zeigen sich die Behörden hier oftmals kulant. Hier entscheidet allerdings immer die zuständige Behörde. Grundsätzlich gilt allerdings:
- Das deutsche Pass- und Meldegesetz regelt, dass Personaldokumente vor Ablauf der Gültigkeit erneuert werden müssen. Eine Missachtung einer solchen Verlängerung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
- Das Ahnden einer solchen Ordnungswidrigkeit kann durch Bußgelder erfolgen.
- Ist der Personalausweis bereits seit mehreren Monaten abgelaufen, wird in der Regel ein Bußgeld erhoben.
- Die Höhe des Bußgeldes wird durch die jeweilige ausstellende Kommune festgesetzt.
- Für einen abgelaufenen Personalausweis können theoretisch Bußgelder von bis zu 3000 Euro fällig werden. Das regelt § 32 Absatz 1 Personalausweisgesetz (PAuswG). Zu einer solch drastischen Strafe greifen die Behörden allerdings nur in absoluten Ausnahmefällen.
- In Normalfall liegen die Bußgelder bei einem Betrag zwischen 10 und 40 Euro.
- Einige Ämter informieren die Einwohner ihrer Stadt oder Gemeinde postalisch selbst über den ablaufenden Personalausweis.
- Wird die Verlängerung des Personalausweises allerdings über einen bestimmten Zeitraum vergessen oder gar ignoriert, erteilen die zuständigen Behörden häufig zuerst eine Verwarnung.
- Reagiert der Betroffene nicht auf diese Verwarnung, kann ein Bußgeldbescheid folgen. Grundsätzlich ist dieser Schritt allerdings auch ohne eine vorherige Verwarnung möglich.
- In manchen Kommunen werden wiederum keine Verwarn- oder Bußgelder für abgelaufene Ausweise erhoben
- Normalerweise gilt es als fahrlässiges Verhalten, wenn ein Ausweisinhaber nicht bemerkt, dass sein Personalausweis abgelaufen ist. Juristisch betrachtet liegt also kein Vorsatz zugrunde. Gemäß den rechtlichen Bestimmungen sollten in einem solchen Fall weder Geldbußen noch Verwarnungsgelder verhängt werden. Das liegt daran, dass ein Bußgeld nur bei vorsätzlichem Handeln auferlegt werden kann, wie in den §§ 32 Abs. 1 Nr. 1, 1 Abs. 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes in Verbindung mit § 10 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) festgelegt ist. Eine Bestrafung wegen vorsätzlichen Verhaltens kann insbesondere in Betracht gezogen werden, wenn die Behörde den Ausweisinhaber nachweislich auf den abgelaufenen Personalausweis hinweist und dieser darauf nicht reagiert.
Welche Bußgelder drohen bei einem abgelaufenem Personalausweis?
Eine pauschale Antwort auf drohende Bußgelder bei einer zu späten Beantragung beziehungsweise Verlängerung des Personalausweises ist aufgrund der oben angeführten Punkte nur schwer zu geben. Denn ob ein Bußgeld erhoben wird oder nicht, liegt immer im Ermessen des zuständigen Amtes und des jeweiligen Sachbearbeiters. Es ist daher immer ratsam, seinen Personalausweis schnellstmöglich zu verlängern, sollte das Dokumentendatum abgelaufen sein oder bald ablaufen.
Als Empfehlung lässt sich hier ein Zeitraum von rund einem Monat vor Ablauf des Ausweisdokumentes nennen – in diesem Falle umgehen Sie sicher drohende Bußgelder und müssten den neuen Ausweis bereits zum Ablaufdatum des alten Dokuments bereits erhalten haben.
Werde ich benachrichtigt, wenn der neue Personalausweis vorliegt?
Ja, Sie erhalten mit Eingang des neuen Ausweisdokumentes eine Benachrichtigung durch das zuständige Einwohnermeldeamt. Sobald Sie eine solche Nachricht erhalten haben, können Sie Ihren neuen Personalausweis bei der Behörde abholen. Aber Achtung: Vergessen Sie den alten Ausweis nicht. Denn Sie müssen sich zur Ausstellung des neuen Dokumentes ausweisen können (Siehe: Welche Dokumente und Unterlagen brauche ich, um einen Personalausweis zu beantragen?). Nach Erhalt des neuen Personalausweises wird der alte Ausweis ungültig gemacht.
Dieser Artikel erschien bereits am 10.12.2019. Der Artikel wurde am 11.01.2024 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.