Sozialversicherungsausweis: Das müssen Sie beim Antrag des Versicherungsnummernachweis beachten
Versicherungsnachweis (Sozialversicherungsausweis) verloren? Das sollten Sie tun.
Foto: dpaDüsseldorf. Der Begriff Sozialversicherungsausweis ist seit 2011 irreführend. Denn das Dokument ist kein Ausweis, sondern ein Aktenzeichen. Es zählt zu den wichtigsten Dokumenten, die ein deutscher Staatsbürger im Laufe seines Lebens erhält. Hat man es einmal verlegt oder verloren, sollten Bürger sich schnellstmöglich um die Beantragung eines neuen Sozialversicherungsausweises kümmern.
Wie und wo können Sie Ihren Sozialversicherungsausweis beantragen? Was ist bei Verlust des Papiers zu tun? Was hat sich seit 2011 geändert und was gilt seit 2024? Wir haben für Sie alles Wichtige zum Sozialversicherungsausweis zusammengetragen.
Muss ich meine Sozialversicherungsnummer selbst beantragen?
Eine Beantragung der Sozialversicherungsnummer ist nicht notwendig. Denn die Versicherungsnummer wird der betroffenen Person automatisch zugeschickt, sobald diese erstmals einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgeht.
Wurde die Erwerbstätigkeit bereits angetreten, die Sozialversicherungsnummer allerdings noch nicht zugeschickt, können Bürger die Versicherungsnummer auch bei der zuständigen Rentenversicherungsanstalt in Erfahrung bringen.
Was ist ein Sozialversicherungsausweis und wo steht meine Sozialversicherungsnummer?
Vor dem Jahr 2011 hatte jeder deutsche Staatsbürger, der einer versicherungspflichtigen beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist, einen Sozialversicherungsausweis. Das hat sich nach 2011 grundlegend geändert. Der eigentliche Sozialversicherungsausweis wurde abgeschafft und durch ein persönliches Schreiben ersetzt. Einen wirklichen Sozialversicherungsausweis im eigentlichen Sinne gibt es heute nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2023 lautet die neue Bezeichnung für den Sozialversicherungsausweis „Versicherungsnummernachweis“.
Seit 2011 bekommen nun alle Staatsbürger nach dem ersten Job ein solches Schreiben des zuständigen Rentenversicherungsträgers, wo die Sozialversicherungsnummer mitgeteilt wird.
Welche Informationen stehen im Sozialversicherungsausweis (Versicherungsnummernachweis)?
In dem Schreiben der Rentenversicherung finden Sie folgende wichtige Informationen:
- Die persönliche Rentenversicherungsnummer bzw. die Sozialversicherungsnummer
- Vor- und Nachname der jeweiligen Person
- Der Geburtsname
- Das Ausstellungsdatum
Hinweis: Neben diesen oben aufgeführten Angaben, stehen im Sozialversicherungsausweis keine weiteren persönlichen Daten.
Muss ich den Sozialversicherungsausweis ständig bei mir tragen?
Nein, das müssen Sie nicht. Zwar gilt der Sozialversicherungsausweis prinzipiell als gültiges Ausweisdokument, eine Mitführungspflicht besteht allerdings nicht. Vor dem Jahr 2009 mussten einige Berufsgruppen den Sozialversicherungsausweis allerdings mit sich führen, etwa bei der Bekämpfung von Schwarzgeld. Das galt etwa für Arbeitnehmer auf dem Bau oder der Fleischwirtschaft. Auch diese Mitführungspflicht gibt es heute nicht mehr.
Kann ich bei Verlust einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen?
Sollten Sie Ihren Sozialversicherungsausweis verlegt oder gar verloren haben, gibt es schnelle Abhilfe. Bei Verlust der Unterlagen können Bürgerinnen ein neuer Sozialversicherungsausweis online oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Aber auch bei der Krankenkasse lässt sich die Sozialversicherungsnummer neu beantragen. Grundsätzlich gilt aber, dass der Ausweis ein überaus wichtiges Dokument ist und auch dementsprechend behandelt werden sollte.
Aber auch in anderen Fällen muss ein neuer Sozialversicherungsausweis beantragt werden. Beispielsweise dann, wenn das Dokument zerstört oder dieses unleserlich geworden ist. Darüber hinaus muss ebenfalls ein neuer Sozialversicherungsausweis beantragt werden, wenn sich der Familienname, der Vorname oder sich von Amts wegen die Versicherungsnummer geändert hat. In all diesen Fällen wird nämlich der alte Sozialversicherungsausweis ungültig.
Übrigens: Sollten Sie einen neuen Sozialversicherungsausweis bzw. Versicherungsnummernachweis beantragen, ändert sich Ihre Sozialversicherungsnummer nicht. Diese individuell erstellte Nummer bleibt ein Leben lang gleich.
Wie viel kostet ein Sozialversicherungsausweis?
Sowohl die Erstausstellung als auch eine Ersatzausstellung des Sozialversicherungsausweises ist kostenlos. Neu ist: Sollte man den verloren geglaubten Ausweis später wiederfinden, muss der neu beantragte Sozialversicherungsausweis bzw. Versicherungsnummernachweis nicht mehr an die zuständige Einzugsstelle zurückgeschickt werden.
Wie lange dauert es, bis der Sozialversicherungsausweis da ist?
Nach der Beantragung des Sozialversicherungsausweises kann es bis zu drei Monaten dauern, bis das Schreiben postalisch beim Empfänger eingeht. In der Zwischenzeit kann die Krankenkasse eine Ersatzbescheinigung ausstellen, um Verzögerungen zu vermeiden.
Kann man ohne Versicherungsnummernachweis arbeiten?
Der Sozialversicherungsnummer wird zu Beginn der ersten Beschäftigung einer Person durch die Meldung des Arbeitgebers bei der Krankenkasse automatisch ausgestellt und per Post zugestellt. Die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ist ohne Versicherungsnummernachweis also nicht möglich. Auch bei einem Jobwechsel oder bei der Beantragung von Sozialhilfe wird das Dokument benötigt. Beamte, Soldaten und Richter, die nicht Mitglied der gesetzlichen Versicherungen sind, benötigen keinen Sozialversicherungsausweis und können somit auch ohne diesen arbeiten.
Hat ein Kind schon eine Sozialversicherungsnummer?
Seit 2005 erhält in Deutschland jede Person bei der Geburt eine individuelle Sozialversicherungsnummer, die sich im Laufe des Lebens nicht mehr verändert. Auch einen Sozialversicherungsausweis können Minderjährige haben, wenn sie bereits geringfügig beschäftigt sind, beispielsweise als Zeitungsboten. Schülerinnen und Schüler, die keiner Beschäftigung nachgehen, haben dementsprechend noch keinen Sozialversicherungsausweis.
Erstveröffentlichung: 27.11.2019, 15:08 Uhr (zuletzt aktualisiert am 18.01.2024, 14:15 Uhr).