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RumänienProrussischer Kandidat Georgescu darf nicht zur Wahl antreten

Der prorussische Kandidat war bei der ersten Runde der Wahlen auf Platz eins gelandet. Doch die Ergebnisse wurden wegen Unregelmäßigkeiten in der Wahlkampffinanzierung aufgehoben. 10.03.2025 - 08:43 Uhr aktualisiert Artikel anhören
Calin Georgescu darf nicht bei der Präsidentschaftswahl antreten. Foto: AFP

Bukarest. Nach der Abweisung der Präsidentenkandidatur des prorussischen Politikers Calin Georgescu durch das zentrale Wahlbüro ist es in Bukarest zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizei gekommen. Zuvor hatten Hunderte Anhänger des unter Strafverfolgung stehenden Georgescu am Abend vor dem Wahlbüro gegen seinen Ausschluss demonstriert.

Teilnehmer durchbrachen dann Absperrgitter der Polizei, die mit Tränengas reagierte. Randalierer bewarfen die Beamten mit Pflastersteinen und Feuerwerkskörpern und setzten Möbel der benachbarten Straßencafés in Brand. Sie stürzten zudem den Übertragungswagen eines von ihnen als politisch gegnerisch betrachteten Fernsehsenders um, berichteten rumänische Medien.

Der kremlfreundliche Rechtsextremist Georgescu hatte die erste Runde der Präsidentenwahl in Rumänien am 24. November des Vorjahres überraschend für sich entschieden. Kurz vor der Stichwahl annullierte das Verfassungsgericht die erste Runde. Die Wahl wird am 4. Mai wiederholt.

Mehrere mutmaßliche Randalierer seien festgenommen worden, erklärte die Polizei, ohne zunächst Zahlen zu nennen. Weitere Ermittlungen zu möglichen Randalierern seien aufgrund von Video-Aufnahmen vom Ort der Zusammenstöße im Gange.

Kurz vorher hatte das Wahlbüro Georgescus Kandidatur abgewiesen, unter Berufung auf zwei frühere Beschlüsse des Verfassungsgerichts: Bereits im Herbst 2024 hatte das Verfassungsgericht die Kandidatur einer rechtsextremen Politikerin verboten mit der Begründung, dass diese demokratische Grundwerte verletze. Zweitens bezog sich das Wahlbüro auf die Annullierung der Präsidentenwahl im Dezember 2024, die das Verfassungsgericht wegen Unregelmäßigkeiten in Georgescus Wahlkampffinanzierung verfügt hatte.

Endgültige Entscheidung zu Georgescus Kandidatur am Mittwoch

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Die Entscheidung des Wahlbüros vom Sonntag zu Georgescus Kandidatur ist noch nicht rechtskräftig. Über die zu erwartende Berufung muss das Verfassungsgericht bis Mittwoch entscheiden.

Die rumänische Staatsanwaltschaft hat zudem Ende des vergangenen Monats ein Strafverfahren gegen Georgescu eingeleitet. Sie wirft ihm unter anderem Anstiftung zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung, falsche Angaben zur Wahlkampffinanzierung und die Gründung einer faschistischen und antisemitischen Organisation vor. Georgescu verteidigt sich gegen die Anschuldigungen, er ist unter Auflagen auf freiem Fuß.

dpa
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