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Ukraine-KriegRussisches Gas ohne Sanktionsverstoß bezahlbar

EU-Unternehmen dürften nach Einschätzung der EU-Kommission weiter für russisches Gas bezahlen können ohne europäische Sanktionen gegen Moskau zu verletzen. 23.04.2022 - 01:09 Uhr Artikel anhören

Nach dem russischen Dekret soll es weiter möglich sein, für russisches Gas zu zahlen ohne gegen EU-Recht zu verstoßen.

Foto: Reuters

Für EU-Unternehmen soll es weiter möglich sein, für russisches Gas zu zahlen, ohne dabei gegen EU-Recht zu verstoßen. Dies bestätigte die EU-Kommission. Ein Sprecher der Behörde sagte am Freitag mit Blick auf das russische Dekret, das Rubelzahlungen für Gaslieferungen an den Westen vorsieht: „Wir haben das neue Dekret sorgfältig analysiert und stehen in Kontakt mit den Behörden der Mitgliedstaaten und den betroffenen Energieunternehmen.“ Bereits am Donnerstag habe man den EU-Staaten mit Blick auf Gasimporte einen Leitfaden geschickt.

Darin heißt es, dass es nach dem russischen Dekret weiter möglich erscheine, für russisches Gas zu zahlen ohne gegen EU-Recht zu verstoßen. „EU-Unternehmen können ihre russischen Geschäftspartner auffordern, ihre vertraglichen Verpflichtungen auf dieselbe Weise zu erfüllen wie vor der Verabschiedung des Dekrets, das heißt durch Hinterlegung des fälligen Betrags in Euro oder Dollar.“ Das russische Dekret schließe ein Zahlungsverfahren, das in Einklang mit den Sanktionen der EU stehe, nicht aus. Jedoch sei das Verfahren für Ausnahmen von den Anforderungen des Dekrets noch unklar.

Grundsätzlich sieht das Dekret vor, dass Kunden in westlichen und von Moskau so genannten „unfreundlichen“ Staaten ein Konto bei der Gazprombank haben müssen. Dann können sie das Gas wie bisher in Euro oder Dollar bezahlen. Die Bank konvertiert den Betrag in Rubel, kauft die Währung an der Moskauer Börse und überweist das Geld dann an Gazprom. In dem Papier der EU-Kommission heißt es, bei dem Verfahren sei der gesamte Prozess in den Händen der russischen Behörden. Auch die russische Zentralbank könne einbezogen werden. Dies sei nach EU-Recht verboten. Die EU-Sanktionen würden es jedoch nicht verbieten, ein Konto bei der Gazprombank zu eröffnen.

Unternehmen, die künftig Euro-Überweisungen auf die Konten bei der Gazprombank machten, könnten vorher eine Erklärung abgeben, dass sie ihre vertraglichen Pflichten damit als erfüllt erachten, schreibt die EU-Kommission in ihren Leitlinien. Es sei ratsam, sich von der russischen Seite bestätigen zu lassen, dass dieses Verfahren nach den Bestimmungen des Dekrets möglich ist.

Der Sprecher der EU-Kommission sagte am Freitag, dass Unternehmen der russischen Forderung nicht nachgeben sollten. Die Position der EU und auch der G7 sei, dass Verträge respektiert werden müssten. 97 Prozent der relevanten Verträge sähen ausdrücklich die Zahlung in Euro oder Dollar vor.

dpa
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