Brüssel: EU-Kommission prüft SAP wegen wettbewerbswidriger Praktiken
Düsseldorf, Brüssel. Die EU-Kommission hat ein Wettbewerbsverfahren gegen SAP eingeleitet. Die Behörde prüft, ob der Dax-Konzern mit seiner Marktmacht den Wettbewerb bei Wartungs- und Supportdienstleistungen für seine Softwareinstallationen eingeschränkt hat.
Konkret geht es um die Frage, ob Konkurrenten, die ebenfalls Wartung für die Produkte des deutschen Softwareherstellers anbieten, wettbewerbswidrig benachteiligt werden. Das Resultat für europäische Kunden könnten „weniger Auswahlmöglichkeiten und höhere Kosten“ sein, sagte Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera.
SAP widersprach der Darstellung. Man sei der Ansicht, „dass die eigenen Richtlinien und Maßnahmen vollständig mit den Wettbewerbsregeln im Einklang stehen“, hieß es am Donnerstag in einer Mitteilung. „Wir nehmen die Bedenken der Kommission jedoch ernst und arbeiten eng mit ihr zusammen, um eine Lösung zu finden.“
Der Konzern erwartet nach eigenen Angaben keine „materiellen Auswirkungen“ auf die Finanzergebnisse. Trotzdem geriet die Aktie an der Börse unter Druck.
Der Kurs sank am Donnerstag um bis zu 2,6 Prozent – allerdings an einem Tag, an dem viele Werte im Minus standen. Seit Jahresbeginn hat der Softwarehersteller rund sechs Prozent an Wert verloren.
Milliardengeschäft im Fokus
SAP ist vor allem für Programme zur Unternehmenssteuerung bekannt, im Fachjargon Enterprise Resource Planning (ERP) genannt. Geschäftskunden steuern damit Aufgaben wie Buchhaltung, Personalwesen und Beschaffung. Dank eines kräftigen Wachstums in den vergangenen Jahren ist der Softwarehersteller damit zum wertvollsten Dax-Konzern geworden.
Die EU-Kommission nimmt mit ihrer Untersuchung ein Milliardengeschäft in den Fokus. Beim Kauf von Softwarelizenzen schließen Unternehmen üblicherweise einen Wartungsvertrag mit SAP. Dafür erhalten sie Sicherheitsupdates und Anpassungen an Gesetzesänderungen, funktionale Neuerungen und Unterstützung bei Problemen. Beim meistgenutzten Modell, dem sogenannten Enterprise Support, macht das regulär 22 Prozent der Lizenzkosten aus.
Anders gesagt: Innerhalb von fünf Jahren kassiert SAP für die Wartung mehr, als die Lizenzen allein gekostet haben.
SAP stellt seit einigen Jahren das Geschäftsmodell um. Im Mittelpunkt steht statt des Lizenzverkaufs für die lokale Installation beim Kunden nun die Vermarktung von Cloud-Diensten mit regelmäßigen Nutzungsgebühren. Softwareverkauf und Wartungsgeschäft schrumpfen daher langfristig.
Trotzdem ist und bleibt das Wartungsgeschäft für den Softwarehersteller lukrativ. Im vergangenen Jahr brachte es dem Dax-Konzern 11,29 Milliarden Euro ein, rund ein Drittel des Umsatzes. Die Marge dürfte nach Einschätzung aus Branchenkreisen zwischen 80 und 90 Prozent liegen.
Es gibt jedoch Alternativen. Anbieter wie Rimini Street und Spinnaker Support werben damit, dass Unternehmen bis zu 50 Prozent der Wartungsgebühren einsparen können. Funktionale Updates bieten sie nicht, sie halten aber die Systeme am Laufen – auch dann, wenn SAP die Wartung einstellt, wie es etwa beim weitverbreiteten Produkt ECC ab 2027 der Fall ist.
Kommission prüft mehrere Praktiken
Nach Auffassung der EU-Kommission erschwert SAP den Wettbewerbern das Geschäft. Die Behörde bemängelt in ihrer vorläufigen Untersuchung mehrere Praktiken.
So verlangt SAP, dass Kunden für alle lokal installierten ERP-Systeme Wartungsverträge schließen. Es ist also nicht möglich, einzelne Installationen von einem anderen Anbieter pflegen zu lassen. Sie müssen laut den Geschäftsbedingungen des Konzerns zudem ein einheitliches Preismodell wählen.
Eine Kombination verschiedener Anbieter und Tarife sei nicht möglich, moniert die Kommission – auch wenn das für die Unternehmen günstiger sei.
Ein weiterer Kritikpunkt der EU-Kommission: SAP-Kunden können laut der Mitteilung die Wartungsverträge für ungenutzte Lizenzen nicht einfach beenden – was nach Auffassung der Kartellbehörde dazu führt, dass sie für nicht benötigte Dienste zahlen.
Übliche Praxis ist, dass Kunden ungenutzte Lizenzen bei neuen Vertragsabschlüssen mit SAP verrechnen, etwa wenn sie für die Cloud-Produkte des Softwareherstellers unterschreiben. IT-Manager mit dem nötigen Verhandlungsgeschick haben also Flexibilität, müssen sich dafür aber weiter an den Konzern binden.
SAP nennt keine Details
Anders als von der Kommission dargestellt, ist die Rückgabe von Lizenzen nach Darstellung von SAP möglich. Auf einer Website des Konzerns heißt es, dass Kunden Nutzungsrechte „von bestimmten Lizenzen“ zurückgeben können. Ein solcher Schritt führe aber zur „Neuberechnung der individuellen Wartungsbasis“. Sprich: Es gibt dann einen geringeren Mengenrabatt. Details nannte der Konzern auf Anfrage nicht.
Ein letzter Punkt: Kunden, die nach einer Auszeit wieder von Anbietern wie Rimini Street zu SAP wechseln, müssen nach Darstellung der EU-Kommission eine Art Wiederaufnahmegebühr und Nachzahlungen leisten. Auch darin sieht die Behörde ein Wettbewerbshemmnis.
Die Kommission leite nun eine vertiefte Untersuchung ein. Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, könne SAP verpflichtende Zusagen für Anpassungen vorlegen. Dem deutschen Unternehmen könnten ansonsten Strafen drohen.
Das Verfahren gegen SAP könnte den Markt als Ganzes verändern. Die meisten der von der Kommission beanstandeten Klauseln seien in Softwarelizenzverträgen „durchaus üblich“, sagte Manuel Nagel, Partner bei der Kanzlei Taylor Wessing, dem Handelsblatt.
Zwar habe die Kommission die Kartellrechtswidrigkeit der Klauseln noch nicht final festgestellt, sagte Nagel, der auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert ist. Zudem komme SAP als angeblich marktbeherrschendem Anbieter eine Sonderrolle zu. Sollte die Behörde aber dabei bleiben – und die Entscheidung vor Gericht Bestand haben –, könnten ähnliche Geschäftspraktiken ebenfalls beanstandet werden. „Daher ist es nun für Softwareanbieter ratsam, einen Blick auf die eigenen Lizenzbedingungen zu werfen“, sagte Nagel.
Erstpublikation: 25.09.2025, 11:56 Uhr.