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Datenschutz„Tricks bei der Gestaltung der Cookie-Banner“: Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Google

Die Verbraucherschützer sind der Ansicht, Google verstoße mit sogenannten Dark Patterns gegen nationales Gesetz und EU-Recht. Der Konzern will auf die Kritik reagieren. 06.04.2022 - 13:10 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Mit seinen Cookie-Bannern verstößt Google nach Ansicht der NRW-Verbraucherzentrale auch gegen EU-Recht.

Foto: Reuters

Berlin. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagt gegen den US-Technologieriesen Google vor dem Landgericht Berlin wegen seiner Cookie-Banner. „Mit Tricks bei der Gestaltung der Cookie-Banner versuchen Unternehmen die Einwilligung der Verbraucher:innen zu erschleichen, um an möglichst viele persönliche Informationen zu gelangen, diese zu sammeln und zu verarbeiten“, begründete der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, Wolfgang Schuldzinski, am Mittwoch das Verfahren.

Es müsse genauso leicht sein, Cookies abzulehnen wie sie zu akzeptieren, um eine unbedachte Datenpreisgabe zu verhindern. Das sei bei den Webseiten der Suchmaschine von Google nicht der Fall.

Google will auf die Kritik reagieren. Eine Firmensprecherin kündigte an, der Konzern werde „in Kürze Änderungen an unserem Einwilligungsbanner und unseren Cookie-Praktiken in ganz Europa, einschließlich Deutschland, vornehmen, um den Anweisungen der Aufsichtsbehörden gerecht zu werden“.

Cookies dienen dazu, Internet-Nutzer zu identifizieren und zielgerichtete Werbung in ihren Browser einzuspielen. Sie werden auf Online-Geräten des Verbrauchers gespeichert und enthalten zum Beispiel Informationen über Standort und besuchte Websites, müssen vom Nutzer aber zugelassen werden. Ein Cookie-Banner verwaltet die Einwilligung des Nutzers. In der Regel wird diese über ein Popup-Fenster beim erstmaligen Besuchen einer Website erfragt.

Die Verbraucherzentrale NRW hält die entsprechende Gestaltung auf den Webseiten der Suchmaschine von Google für unzulässig. So sei nur ein Klick für die Zustimmung nötig, aber zur Ablehnung müsse der Nutzer erst auf eine zweite Ebene des Banners wechseln, wo dann mindestens drei verschiedene Kategorien von Cookies einzeln abgelehnt werden müssten.

Mit diesen sogenannten Dark Patterns verstößt Google nach Ansicht der Verbraucherzentrale gegen nationale Datenschutz-Regelungen aus dem Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sowie gegen EU-Recht. Der geplante EU-weite Digital Services Act (DSA) will diese manipulativen Design-Praktiken gänzlich verbieten.

rtr
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