Elektronik: Apple öffnet iPhone für Alternativangebote zum eigenen App Store
Düsseldorf. Anwendungen für das iPhone gibt es bald nicht mehr nur über Apples eigenen App Store: Auf Druck der Europäischen Union (EU) lässt der Elektronikhersteller ab März andere digitale Marktplätze zu. Auch bei Bezahldiensten steht eine Öffnung an. Ziel der Änderungen sei, die Vorgaben des Digital Markets Act (DMA) der EU einzuhalten, erklärte der Konzern am Donnerstag.
Gleichzeitig bietet Apple eine neue Gebührenstruktur an. Die Kommission beim Kauf digitaler Inhalte sinkt, dafür müssen Anbieter populärer Apps, die auf mehr als eine Million Downloads pro Jahr kommen, eine Gebühr für die technische Infrastruktur zahlen – auch, wenn sie über alternative Marktplätze vertrieben werden. Das alte Modell, bei dem Entwickler bis zu 30 Prozent abtreten, bleibt weiter bestehen.
Die EU-Kommission erklärte am Donnerstag, sie nehme die Ankündigung von Apple vor der Frist am 7. März „zur Kenntnis“. Die Behörde betonte zudem: „Wir ermutigen die designierten Gatekeeper nachdrücklich, ihre Vorschläge mit Dritten zu testen.“
Mit dem Digital Markets Act will die EU bei großen Plattformen für faire Marktbedingungen sorgen. So sind Betreiber geschlossener Systeme wie Apple verpflichtet, Marktplätze und Bezahldienste von Konkurrenten zuzulassen – sie müssen ihre „Walled Gardens“ öffnen.
Auch Alphabet, Meta und Microsoft sollen in Europa bei populären Produkten wie Youtube, Instagram und Windows ihre Geschäftspraktiken anpassen.
Apple warnt vor Risiken – und verliert wohl Umsätze
Apple kritisierte die Regelung in der Mitteilung. Die Öffnung bringe „zwangsläufig neue Risiken“ mit sich – etwa durch Schadsoftware. Der Konzern hat gleichzeitig ein großes ökonomisches Interesse, die Plattform geschlossen zu halten: Die Servicesparte, zu der auch Musik- und Videodienste zählen, brachte in den vergangenen vier Quartalen 85 Milliarden Dollar Umsatz ein.
Unternehmen, die einen alternativen App Store anbieten wollen, müssen sich bei Apple zertifizieren lassen. Über ein Entwicklerprogramm stellt der Konzern Programmierwerkzeuge zur Verfügung und erlaubt den Zugriff auf Systemfunktionen.
Um Risiken zu minimieren, prüft der Konzern die Apps von anderen Marktplätzen nach eigenen Angaben auf Schadsoftware, andere Sicherheitsbedrohungen sowie Verstöße gegen den Datenschutz – mit einem automatischen Scan sowie einer menschlichen Überprüfung.
Zum Beispiel soll die Smartphone-Variante des Spiels „Fortnite“ in der EU auf Apples iPhones zurückkommen. Die Entwicklerfirma Epic kündigte für dieses Jahr einen eigenen App-Store für die Apple-Geräte an. Einen konkreten Termin gab es zunächst nicht.
„Fortnite“ kann seit über drei Jahren nicht auf iPhones geladen werden. Apple hatte das Spiel im August 2020 aus seinem App Store verbannt, nachdem Epic mit einem Trick die Abgabe von 30 Prozent beim Kauf digitaler Inhalte auf der Plattform umgehen wollte. Epic zog gegen den Rauswurf vor Gericht, verlor aber. In den USA und außerhalb der EU muss Apple „Fortnite“ weiterhin nicht in den App Store lassen.
Safari ist nicht mehr automatisch Standardbrowser
Auf Druck der EU erhalten auch Entwickler mehr Freiheiten, die ihre Produkte im Apple-eigenen App Store anbieten. So dürften sie künftig alternative Bezahldienste in ihre Anwendungen einbinden und zudem mit einem Link auf andere Bezahlmöglichkeiten hinweisen, etwa auf ihre Website – bislang verbietet der Konzern das.
>> Lesen Sie hier: Diese Plattformen werden durch den Digital Markets Act streng reguliert
Zum Stichtag im März plant Apple weitere Änderungen:
- Mit dem Update auf iOS 17.4 können künftig andere Unternehmen kontaktlose Bezahldienste anbieten, etwa Banken – bislang läuft das exklusiv über Apple Pay. Dafür gibt Apple den Zugriff auf die Nahfunktechnik (NFC) frei.
- Nach der Installation der neuen Betriebssystemversion werden Nutzer aufgefordert, einen Standardbrowser festzulegen, ähnlich, wie man es von Windows kennt – bislang hat Apple das eigene Programm Safari voreingestellt.
Diese Änderungen betreffen ausschließlich iOS und damit das iPhone. Die Betriebssysteme für andere Apple-Produkte wie iPad, Apple Watch und Mac hat die EU-Kommission nicht als große Plattformdienste im Sinne des DMA eingestuft.
Soziale Medien und Onlineshops sollen 50 Cent pro Nutzer zahlen
Parallel führt Apple für die alternativen Marktplätze eine neue Gebührenstruktur ein. Wenn Unternehmen Software oder digitale Dienste über den App Store verkaufen, zahlen sie statt 30 nur 17 Prozent Kommission. Der reduzierte Satz – etwa für Entwickler mit weniger als einer Million Dollar Umsatz – fällt von 15 auf zehn Prozent. Für die Nutzung des Bezahldienstes verlangt Apple weitere drei Prozent. Die Konditionen werden also gerade für kleinere Entwickler besser.
Allerdings erhebt Apple von Anbietern populärer Apps, die im Jahr auf mindestens eine Million Installationen kommen, künftig eine Gebühr für die „Kerntechnologie“ von 50 Cent pro Nutzer. Auch Unternehmen, die ihre Apps wegen ihrer Geschäftsmodelle bislang kostenlos anbieten, müssen zahlen, etwa soziale Medien und Onlineshops.
Auf Unternehmen mit großer Nutzerschaft kommen damit in der EU erhebliche Kosten zu, wenn sie den App Store umgehen. Ein Rechenbeispiel: Wenn ein Händler zehn Millionen iPhone-Nutzer als Kunden zählt, summiert sich die Gebühr auf fünf Millionen Euro pro Jahr. Das könnte beispielsweise Einzelhändler wie Lidl treffen, deren App mehrere Millionen Menschen nutzen.