1. Startseite
  2. Technologie
  3. IT + Telekommunikation
  4. Google-Aktie: Google setzt sich in Android-Rechtsstreit durch

Milliardenschwere KlageGoogle setzt sich in Android-Rechtsstreit gegen Oracle durch

Der Oberste US-Gerichtshof weist eine Klage wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen ab. Für Google und den Mutterkonzern Alphabet ist das ein großer Sieg. 05.04.2021 - 18:01 Uhr aktualisiert Artikel anhören

Die Aktie der Google-Mutter Alphabet zog im US-Handel nach der abgewiesenen Klage rund drei Prozent an.

Foto: Reuters

Washington. Der Online-Gigant Google hat eine milliardenschwere Klage des Softwarekonzerns Oracle wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen beim Smartphone-System Android vor dem Obersten US-Gerichtshof abgewehrt. Der Supreme Court entschied am Montag in Washington, dass Google keine Rechtsverstöße begangen habe und überstimmte damit ein Urteil aus unterer Instanz. Die Entscheidung fiel mit sechs zu zwei Stimmen für Google aus.

Für Google und den Mutterkonzern Alphabet ist dies ein großer Sieg. Oracle hatte rund neun Milliarden Dollar an Entschädigungszahlungen gefordert. Die Alphabet-Aktie zog im US-Handel rund drei Prozent an.

Hintergrund: Google hatte für Android ungefähr 11.000 Zeilen Software-Code der Programmiersprache Java verwendet. Oracle, das Java 2010 mit der Übernahme von Sun Microsystems gekauft hatte, warf Google einen „ungeheuerlichen Akt“ des Diebstahl geistigen Eigentums vor und verklagte den Konzern im selben Jahr.

Google argumentierte, sein Vorgehen sei schon seit langem gängige Praxis in der Branche und habe dem technischen Fortschritt gedient. Für den rein funktionalen Computer-Code, der verwendet worden sei, gebe es im Übrigen keinen Urheberschutz. Er hätte auf keine andere Weise geschrieben werden können.

Der zuständige Richter hatte zunächst entschieden, dass die Java-Schnittstellen grundsätzlich nicht urheberrechtlich schützbar gewesen seien. In Berufungsverfahren wurde dieses Urteil jedoch gekippt. Die Richter des Supreme Courts entschieden jetzt mit sechs zu zwei Stimmen zugunsten von Google.

Bei der Prüfung der Entscheidung einer Vorinstanz hätten die Richter zwar angenommen, dass das Material hypothetisch gesehen urheberrechtlich schützbar sei, schrieb Richter Stephen Breyer. Dennoch sei die Anwendung durch Google fair gewesen. Daher liege auch kein Bruch des Urheberrechts vor.

dpa, ap
Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt