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Barmer-Chef Christoph Straub„Wir müssen beim Datenschutz viel mehr auf die Kranken hören“

Der Vorstand von Deutschlands zweitgrößter Krankenkasse lobt Gesundheitsminister Spahn. Bei der E-Patientenakte fürchtet er eine Entwertung durch die Datenschutz-Vorgaben.Julian Olk und Annette Dönisch 02.07.2021 - 17:40 Uhr Artikel anhören

Der Barmer-Vorstandsvorsitzende sieht in digitalen Gesundheitsanwendungen ein großes Potenzial.

Foto: Imago

Herr Straub, wie fällt Ihre Bilanz der Amtszeit von Gesundheitsminister Jens Spahn in Hinblick auf die Digitalisierung aus?
In dieser Legislaturperiode ist der Knoten geplatzt. Viele Initiativen zur Digitalisierung sind vorangetrieben worden.

Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist dafür jetzt angespannter denn je. Glauben Sie, dass Spahns Tempo bei der Digitalisierung weitergeführt werden kann?

Im Vergleich zu anderen Bereichen mit finanziellen Bedarfen sehe ich bei der Digitalisierung weniger ein Problem. Die absehbar schwierige Finanzsituation wird die Digitalisierung nicht abbremsen. Betrachtet man das Aufwand-Nutzen-Verhältnis, ist gerade die Digitalisierung ein Schlüssel, um das Gesundheitswesen effizienter zu machen. Es wird entscheidend sein, ob die Ministerin oder der Minister in der nächsten Legislatur das Thema mit der gleichen Energie vorantreibt wie Jens Spahn.

Die elektronische Patientenakte (ePA) startet am 1. Juli. Versicherte können sie schon seit Jahresbeginn von ihrer Krankenkasse bekommen, jetzt werden auch Ärzte und Therapeuten angeschlossen. Bisher haben Sie die ePA zurückhaltend beworben. Ändert sich das jetzt?
Wir waren am 1. Januar startklar. Bei den Ärzten gibt es technische Probleme, sodass sie auch ab Juli nur nach und nach angebunden werden. Wir haben uns deshalb zurückgehalten, weil es sinnlos ist, eine Sache zu bewerben, die noch wenig Nutzen stiftet. Das ändert sich jetzt mit dem Anschluss der Leistungserbringer. Vor allem wird es aber darauf ankommen, die ePA rasch mit Leben zu füllen. Wir bieten bereits jetzt mehr als nur einen Datenspeicher zum Beispiel mit dem Medikationsplan. Ab dem Jahr 2022 kommen Funktionen wie U-Heft für Kinder und Mutterpass dazu.

Wie abhängig ist der Erfolg der ePA von solchen Anwendungen?

Ohne die ergänzenden Anwendungen würde die ePA nicht in der Breite ankommen. Sie adressieren Bevölkerungsgruppen, die mit der Kernfunktion, der Speicherung der medizinischen Dokumente, meistens nichts anfangen können. Jüngere und gesunde Menschen haben kaum medizinische Befunde und sind so selten beim Arzt, dass sie die Daten nicht digital brauchen. Ohne die Mehrwert-Anwendungen würde die ePA scheitern.

Das könnte aber auch durch den Bundesdatenschutzbeauftragten, Ulrich Kelber, passieren.

So ist es. Er hält es für europarechtswidrig, dass Nutzer der ePA derzeit nicht für jedes einzelne Dokument entscheiden können, ob sie es einem Arzt freigeben. Der Gesetzgeber räumt den Kassen aber eine Frist bis zum Jahr 2022 ein, um die ePA mit einer dokumentengenauen Freigabe umzusetzen. Die Aufsicht der Kassen sieht es wie der Gesetzgeber. Das Bundesgesetz verlangt das eine, und der Bundesdatenschützer will uns zu etwas anderem zwingen. Wir sind eine Körperschaft und sollen nun diesen Spagat leisten. Es ist ein Unding, dass es bei der ePA zu dieser Situation gekommen ist. In einem Rechtsstaat kann es nicht sein, dass die Verantwortlichen zum Schaden der Krankenkassen das Recht unterschiedlich auslegen.

Aus seiner Drohung hat Kelber inzwischen ernst gemacht. Er will die Kassen dazu verpflichten, dass zumindest ab 2022 jeder die dokumentengenaue Freigabe nutzen kann, ob mit oder ohne technisches Endgerät. Gesetzlich vorgesehen ist nur der Weg mit Smartphone oder PC. Aber ist Kelbers Forderung überhaupt umsetzbar?

Nein! Die Infrastruktur aller ePA erlaubt das nicht. Wir werden, weil wir gar nicht anders können, gegen diese Weisungen klagen. Das werden alle Kassen tun, darauf haben wir uns bereits verständigt.

Verstehen Sie die Forderung Kelbers denn?

Das beantworte ich nicht als Barmer-Vorstand, sondern als Arzt: absolut nein. Medizinisch gesehen ist die ePA nur etwas wert, wenn die enthaltenen Befunde vollständig und aktuell sind. Wenn Patienten ihrem Arzt nur einzelne Dokumente zur Verfügung stellen, entwertet das die ePA sehr. Das wird dazu führen, dass kein Arzt sich auf diese Informationen mehr verlässt. Stattdessen wird er sie anderweitig beschaffen. Genau das, was wir mit der ePA versuchen abzuschaffen – parallele Dokumentation und Doppeluntersuchungen –, wird damit noch befördert. Es wäre besser, die Patienten könnten nicht selbst einzelne Dokumente zurückhalten oder löschen.

Das würde der Selbstbestimmung des Patienten widersprechen.

Das ist eine Frage der Abwägung zwischen Datenschutz und dem medizinischen Nutzen. Und da läuft es aus meiner Sicht mittlerweile in eine falsche Richtung. Gesunde machen sich Sorgen um den Datenschutz, Kranke hingegen wollen die beste Versorgung. Wir müssen viel mehr auf die Kranken hören.

Sie stellen also die gesetzlich festgelegte informationelle Selbstbestimmung infrage?

Nein, bei der ePA und insgesamt im Gesundheitswesen ist die Entscheidung schon gefallen, den Datenschutz als hohes, wenn nicht als das höchste Gut zu betrachten. Das akzeptiere ich ohne jeden Abstrich. Mein Appell an die Versicherten lautet: Überlegen Sie lieber zweimal, ob Sie Informationen, die für den Arzt relevant sein könnten wie Befunde oder Röntgenbilder, verblinden.

Ähnlich kontrovers diskutiert wird die Entwicklung bei den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa). Seit bald einem Jahr muss die gesetzliche Krankenversicherung bestimmte Gesundheits-Apps und Webanwendungen erstatten. Welches Potenzial sehen Sie darin?

Ein Großes. Besonders, um Krankheiten vorzubeugen und den Patienten mit Blick auf seine Gesundheit selbstständiger zu machen, könnten DiGa ein wichtiger Baustein des Systems werden. Die Preise sind derzeit extrem hoch. In einer Anlaufphase akzeptiere ich das. Doch klar ist auch, ihr Wert steht und fällt mit ihrem Nutzen. Deshalb sollte die Nutzung einer DiGa bezahlt werden, aber nicht der Download.

Die Hersteller müssen mit ihren DiGa intensive Prüfungen durchlaufen. Das kostet.

Ich finde es daher richtig, dass es aktuell Möglichkeiten für einen einfachen Markteinstieg gibt. Denn die DiGa haben zweifelsohne großes Potenzial. Sobald wir mehr Erfahrungen mit ihnen gemacht haben, muss es aber andere Preismodelle geben. Das können Höchstbeträge sein. Wichtig ist vor allem die Evidenz, die zwingend sichergestellt sein muss. Die Kosten einer persönlichen Therapie durch den Arzt sollten als Leitplanke für DiGa fungieren.

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