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  5. Handelsblatt Inside Digital Health: Streit um Gesundheitsapps: Schiedsgericht entscheidet sich für Höchstpreise bei digitalen Gesundheitsanwendungen

Digitale GesundheitsanwendungenStreit um Gesundheits-Apps: Schiedsstelle entscheidet für Höchstpreise

Im Streit um die Preisgestaltung bei digitalen Gesundheitsanwendungen hat die Schiedsstelle beschlossen, dass es Höchstbeträge geben soll.Julian Olk 03.02.2021 - 13:52 Uhr Artikel anhören

Der Bundesgesundheitsminister hatte die Möglichkeit für Apps in der Regelerstattung initiiert – Fragen zu den Preisen aber offengelassen.

Foto: Imago

Düsseldorf. Im seit Monaten festgefahrenen Streit um die Preissetzung bei digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGa), die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden, ist eine wegweisende Entscheidung getroffen worden. Die Mitglieder der DiGa-Schiedsstelle haben nach Informationen von Handelsblatt Inside den Grundsatzbeschluss gefasst, dass Höchstbeträge eingeführt werden sollen.

Die Streitparteien, der GKV-Spitzenverband und die Herstellerverbände, werden nun die Verhandlungen wieder aufnehmen, um die Ausgestaltung der Höchstpreise festzulegen. Das Schiedsverfahren ruht in der Zwischenzeit. Der Beschluss bedeutet noch nicht, dass es zwingend Höchstbeträge geben wird. Theoretisch könnten sich der GKV-Spitzenverband und die Herstellerverbände noch auf eine andere Lösung einigen. Das ist allerdings höchst unwahrscheinlich.

Der Beschluss der Schiedsstelle beinhaltet dem Vernehmen nach die Anweisung, dass DiGa, die gemeinsam in ein grob abgegrenztes Krankheitsfeld wie Augenerkrankungen oder Herz-Kreislauf-Beschwerden fallen, zu Gruppen zusammengefasst werden, für die ein gemeinsamer Höchstpreis gilt.

Insbesondere die freie Preiswahl für DiGa-Hersteller im ersten Jahr würde damit eingeschränkt. Der Vorsitzende der Schiedsstelle, Gesundheitsökonom Jürgen Wasem, wollte sich mit Blick auf die gesetzlich vorgeschriebene Vertraulichkeit nicht äußern.

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