KHZG: Länder bekommen Macht über Milliarden für Kliniken
Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz will der Bund bei der Digitalisierung helfen.
Foto: Imago ImagesDüsseldorf. Jahrelang waren die Länder ihren Investitionsverpflichtungen nicht nachgekommen, sodass die deutschen Krankenhäuser bei der Digitalisierung rückständig geworden sind. Der Bund stellt ihnen deshalb im Rahmen des Krankenhaus-Zukunftsgesetzes (KHZG) nun drei Milliarden Euro zur Verfügung.
Doch die Digitalisierung bleibt dennoch eine Aufgabe zu Gnaden der Länder. Diesen werden bei der Entscheidung, ob und wie ein Krankenhaus gefördert wird, weitreichende Befugnisse eingeräumt. Das geht aus dem Entwurf für eine Förderrichtlinie zum KZHG des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) hervor, der Handelsblatt Inside vorliegt.
Beispielsweise entscheiden die Länder über die Ko-Finanzierung. Damit ein Projekt durch den Bund gefördert wird, muss das Land oder der Krankenhausträger 30 Prozent der Investitionsmittel beisteuern, der restliche Teil kommt aus dem Topf des Bundes. „Jedes Land regelt in eigener Zuständigkeit, […] durch wen die [restlichen] Kosten für das geförderte Vorhaben zu übernehmen sind“, heißt es in dem BAS-Dokument.
Außerdem entscheiden die Länder, welche Projekte überhaupt gefördert werden. Über die Bundesmittel entscheidet zwar das BAS, doch mit welchen Projekten die Länder bei der Behörde vorstellig werden, wählen sie selbst aus.
Förderfähig sind Projekte, die spätestens am zweiten September gestartet werden und klassische Investitions-, Personal- oder Dienstleisterkosten sowie Darlehen betreffen. 15 Prozent der Förderung müssen für Investitionen in die IT-Sicherheit genutzt werden. Für jedes Land ist – je nach Krankenhaus-Struktur – ein individueller Anteil der drei Milliarden Euro reserviert.
Klare Vorgaben an die Interoperabilität
Außerdem müssen, geht es nach dem BAS-Entwurf, die mit dem Geld eingeführten Digitalanwendungen in den Krankenhäusern interoperabel sein. Dafür gibt das BAS eine Reihenfolge vor: Als Standard müssen die medizinischen Informationsobjekte (MIO), die die Kassenärztliche Bundesvereinigung festgelegt hat, oder ein Standard aus dem Vesta-Interoperabilitätsverzeichnis der Gematik genutzt werden, sofern für das geplante System dort ein Eintrag vorliegt.
Zudem hat das BAS präzisiert, welche Anforderungen ein Projekt erfüllen muss, damit ein Krankenhaus für dessen Aufbau die Förderung erhält. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
- Notaufnahme: technische Modernisierung; Entwicklung von digitalen Fragebögen, mit denen eine Eigenanamnese der Patienten vor Ort möglich ist; bis zu zehn Prozent der Mittel für bauliche Maßnahmen
- Aufnahmemanagement: Termine für die ambulante Versorgung und Klinikaufenthalte online vereinbaren, Anamnese digital von zu Hause aus durchführen, Behandlungsunterlagen und Medikationsplan vorab hochladen
- Behandlungsmanagement: Daten der Patienten, generiert durch Sensoren oder Smartphone-Apps, abrufen und digitale Visiten abhalten; Patienten ermöglichen, sich über ihre Behandlung zu informieren, beispielsweise in Form von Aufklärungsvideos
- Entlass- und Überleitungsmanagement: auf Basis einer digitalen Plattform nach Pflege- oder Reha-Anbietern schnell nach geeigneten Nachversorgern für Patienten suchen
- Pflege- und Behandlungsdokumentation: digitale Dokumentation mit standardisierten Textbausteinen; automatisierte und sprachbasierte Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen
- Entscheidungsunterstützungssysteme: auf Basis klinischer Patientendaten Empfehlungen etwa in Bezug auf Diagnose und Therapie
- Medikationsmanagement: Überprüfung von Wechselwirkungen und Allergien; robotikbasierte Ausgabe von Arznei-Dosen
Digitale Leistungsanforderung-Abstimmung zwischen Abteilungen des Krankenhauses - Leistungsabstimmung und Cloud-Computing-Systeme: Abstimmung der Angebote von Krankenhäusern untereinander;
Betten-Versorgungsnachweissystem: Kapazitätsmanagement in Echtzeit - Telemedizin: Anlagen zur Versendung eines elektronischen Arztbriefes, Durchführung von Telekonsilien oder Möglichkeit zur Beurteilung von Patientendaten während eines Notfalltransports
- IT-Sicherheit: Prävention, Erkennung und Minderung von IT-Sicherheitsvorfällen sowie die Steigerung der Aufmerksamkeit dahingehend; Anpassung von Patientenzimmern im Fall einer Epidemie
Am kommenden Montag wird die Richtlinie finalisiert. Die Länder können die Bundesmittel ab Dezember beantragen.