Leitlinien: Digitale Gesundheitsanwendungen bleiben Randerscheinung
Hersteller starten ihre Apps auf Rezept mit höheren Preisen.
Foto: dpaKöln. Es gibt die kleine S1-Leitlinie, die etwas umfangreichere S2e-Leitlinie, das Flaggschiff der Leitlinien ist aber die große S3-Leitlinie. Sie wird in Zusammenarbeit mit einer Reihe von Fachgesellschaften erarbeitet und alle fünf Jahre aktualisiert.
Aktuellster Fall: die S3-Leitlinie zu Angsterkrankungen. Ihre umfassende Aktualisierung steht bald vor dem Abschluss. Bevor das soweit ist, wurde sie – wie alle Leitlinien – öffentlich zur Diskussion gestellt. Und zu diskutieren gibt es bei den Leitlinien inzwischen besonders viel beim Blick auf digitale Gesundheitsanwendungen (DiGa).
Tatsächlich tauchten im Januar in der Konsultationsfassung zu den Angsterkrankungen DiGa auf. Diese könnten demnach als Überbrückung bis zum Start einer persönlichen Therapie oder als therapiebegleitende Maßnahme eingesetzt werden. Konkrete Anwendungen, die es zur Therapie einer Angststörung bereits gibt und die schon als DiGa beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind, sucht man hingegen vergeblich in dem Leitlinienentwurf.
Ihr Fehlen hängt wohl primär damit zusammen, dass den Verantwortlichen nicht ganz klar ist, was DiGa erfüllen müssen, um in der Leitlinie zu landen. „Wir sind im Moment alle noch dabei zu lernen, wie eine Nutzenbewertung von digitalen Gesundheitsanwendungen in einer Leitlinie zu besprechen ist“, sagt Ina Kopp, Leiterin des AWMF-Institut für Medizinisches Wissensmanagement. „Täglich kommen hunderte von neuen Anwendungen auf den Markt. Die Frage ist, wie man Qualität hier transparent machen kann.“ Sie kennt keine einzige Leitlinie, in der eine spezifische digitale Anwendung empfohlen wird.