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EnergieBundesnetzagentur legt neue Regeln und Netzkosten fest

Die deutsche Bundesbehörde legt neu fest, was die Netze kosten dürfen und wie viel die Betreiber daran verdienen können. Behördenchef Klaus Müller erklärt im Handelsblatt die finale Version.Catiana Krapp 31.10.2025 - 10:50 Uhr Artikel anhören
Bundesnetzagenturchef Klaus Müller: Er muss eine Balance erreichen aus den Interessen von Stromkunden und Netzbetreibern. Foto: dpa

Düsseldorf. Nach monatelangen Diskussionen mit Unternehmen und Interessenverbänden schließt die Bundesnetzagentur ihre große Netz-Reform ab. An diesem Mittwoch schickt sie die finalen Entwürfe an die Landesregulierungsbehörden – Ende des Jahres sollen sie in Kraft treten.

Die Reform hat den unscheinbaren Namen „NEST“ („Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.“) Doch da die Erlöse der Netz-Branche staatlich reguliert werden, sind Änderungen der Bundesnetzagentur heikel. Denn es geht darum, wie viel Geld Strom- und Gasnetzbetreiber künftig verdienen dürfen. NEST soll die fünfte Regulierungsperiode bestimmen, die für Gas im Jahr 2028 und für Strom im Jahr 2029 beginnt.

Dabei muss die Agentur die Balance halten zwischen den Interessen der Netzbetreiber und ihrer Kunden. Höhere Netzerlöse bedeuten höhere Preise für Strom- und Gaskunden. Das betrifft Haushalte und die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen. Doch höhere Netzerlöse sind auch ein Anreiz, die Netze schneller auszubauen, um Solaranlagen oder Rechenzentren anzuschließen.

Entsprechend hat der Reformprozess der Bundesnetzagentur seit Beginn des Jahres emotionale Reaktionen ausgelöst. Nach eigenen Angaben erhielt die Behörde eine Vielzahl an Briefen – teils mit Wünschen, teils mit Drohungen. Auch Unternehmensverbände machten Druck. Am Montag veröffentlichte der Energieverband BDEW eine Umfrage unter Investoren, laut der sich 85 Prozent der befragten Kapitalmarktakteure intensiv mit dem Thema NEST beschäftigen – und zwei Drittel die bisher bekannten Planungen kritisch sehen.

Jetzt liegt der finale NEST-Entwurf vor. Das Handelsblatt konnte die wichtigsten Inhalte vorab einsehen und hat mit Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller darüber gesprochen. Im Vergleich zur bisher bekannten Version aus dem Juni gibt es drei wesentliche Veränderungen.

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