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Juwi-Gründer vor GerichtShowdown in Meiningen

Windkraftpionier auf der Anklagebank: Der Korruptionsprozess gegen Matthias Willenbacher steht vor dem Abschluss. An diesem Mittwoch soll das Urteil fallen. Am Ende könnte ein skurriles Ergebnis stehen.Andreas Dörnfelder 11.05.2016 - 06:36 Uhr Artikel anhören

Sechs Mal fuhr Matthias Willenbacher schon auf dem grauen Kopfsteinpflaster vor. Sagte an der Glastür seinen Namen. Legte seine Sachen in die Plastikwanne an der Sicherheitsschleuse und ließ sie durchleuchten. Dann stieg er die Treppenstufen zum ersten Stock empor und ging an den hellen Holzbänken vorbei in den Gerichtssaal. An diesem Mittwoch wird er all das wohl zum letzten Mal tun. Zumindest hier am Landgericht Meiningen, tief im Süden von Thüringen.

Der Korruptionsprozess gegen Willenbacher, den Mitgründer und Ex-Vorstand von Deutschlands zweitgrößtem Windparkbauer Juwi, steht vor dem Abschluss. Wie ein Sprecher des Gerichts dem Handelsblatt bestätigte, seien an diesem Mittwoch sowohl die Plädoyers, also die Schlussvorträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, wie auch das Urteil zu erwarten. Prozessbeobachter rechnen mit keiner harten Strafe. Willenbacher, so stellt es sich dar, darf sogar auf einen Freispruch hoffen. Der Richter hatte an den vergangenen Verhandlungstagen mehrfach durchblicken lassen, dass er kein schweres Vergehen erkennt.

Aufstieg und Fall der Juwi AG
1996 gründen die Bauernsöhne Fred Jung und Matthias Willenbacher in einer Studentenbude eine Firma für Windenergie-Projekte. Der Name ergibt sich aus den Anfangsbuchstaben ihrer Nachnamen: Juwi.
Juwi plant, baut und verkauft bald neben Windparks auch Solaranlagen. Das Unternehmen profitiert von üppigen Förderungen für Solar- und Windkraft aus dem im Jahr 2000 verabschiedeten Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). 2008 klettert der Umsatz von 153 auf 400 Millionen Euro. Juwi verfünffacht seinen Gewinn.
2011 erzielt die einstige Studentenbude erstmals einen Umsatz von mehr als einer Milliarde Euro. Juwi verdoppelt die Zahl der Mitarbeiter auf mehr als 1700. Jung und Willenbacher haben viele neue Sparten gegründet: Juwi macht inzwischen Geschäfte mit Biogasanlagen, Holzpellets und Pflanzenerde, konstruiert eigene Windtürme und Gestelle für Solaranlagen und entwickelt Solarparkplätze für Elektroautos.
2013 veröffentlicht Matthias Willenbacher sein Buch „Mein unmoralisches Angebot an die Kanzlerin“. Der Gründer verspricht, die Hälfte seiner Firma zu verschenken, wenn Angela Merkel bis 2020 die Energiewende schafft. Im selben Jahr verliert Juwi fast ein Drittel des Umsatzes und macht 53 Millionen Euro Verlust. Die Eigenkapitalquote sinkt auf fünf Prozent.
2014 steht die Juwi AG vor dem Aus. Das Unternehmen ist fast pleite, meldet weitere 112 Millionen Euro Verlust. Die Eigenkapitalquote sinkt auf 2,7 Prozent. Im Dezember rettet der Mannheimer Stadtwerkskonzern MVV Energie den Windparkbauer mit 100 Millionen Euro. Bald gibt es Differenzen zwischen Vorstand Willenbacher und den neuen Mehrheitseignern.
Matthias Willenbacher tritt zum 1. April 2015 aus dem Juwi-Vorstand aus und verlässt das Unternemen. Im Dezember kündigt auch Fred Jung seinen Austritt aus dem Vorstand an. Der Mannheimer Versorger MVV Energie hält nach einer weiteren Kapitalerhöhung inzwischen 63 Prozent der Juwi-Anteile. Der Konzern rechnet für die Tochter 2015 mit einer schwarzen Null.

Das sieht die Staatsanwaltschaft Erfurt anders. Sie hat Willenbacher angeklagt, weil er einen Amtsträger in Eisenach bevorteilt haben soll. Im Kern geht es um einen Beratervertrag aus dem Jahr 2010, den Willenbacher als damaliger Vorstand der Juwi AG mit dem früheren Thüringer Innenminister Christian Köckert (CDU) abgeschlossen hat. Köckerts Auftrag: „Betreuung verschiedener, relevanter politischer Entscheidungsträger“. Das Problem: Gegenstand der Vereinbarung sollen auch mögliche Amtshandlungen von Köckert in seiner Eigenschaft als ehrenamtlicher Beigeordneter und stellvertretender Bürgermeister der Stadt Eisenach gewesen sein.

Die Staatsanwaltschaft sah darin eine unerlaubte Vorteilsgewährung von Willenbacher an Köckert - und klagte beide im Sommer 2013 an. Während der Ex-Innenminister bereits im Frühjahr 2015 vom Bundesgerichtshof für schuldig befunden wurde, hält sich der Unternehmer für unschuldig. Ihm sei nicht bekannt gewesen, dass Köckert in Eisenach Amtsträger war. Für die Strafverfolger ging es nun darum, dem Angeklagten das Gegenteil zu beweisen.

Juwi-Prozess

Willenbacher bricht sein Schweigen

Doch damit tat sich die Staatsanwaltschaft schwerer als erwartet. Schon zum Ende des zweiten Verhandlungstags, an dem der verurteilte Köckert als Zeuge aussagte, schlug der Richter vor, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen. „Es ist klar geworden, dass es hier nicht um einen besonders schweren Fall einer Vorteilsgewährung geht“, sagte er. Doch die verhandelnde Staatsanwältin blieb hart. Ihr scheint es nicht zuletzt um die Signalwirkung für die Thüringer Justiz zu gehen: Unternehmer sollen sich in einem Strafprozess nicht einfach freikaufen können.

Im Oktober hatte die Strafkammer um Richter Feld-Gerdes schon einmal eine Einstellung angeregt und eine Geldauflage von 500.000 Euro vorgeschlagen. Die Staatsanwaltschaft lehnte ab. Begründung: Die Summe sei für Willenbacher, der als Vorstand der Juwi AG rund eine Million Euro Jahresgehalt kassiert haben soll, keine spürbare Sanktion. Um das genauer zu ergründen, durchleuchteten die Ermittler mehrere Bankkonten Willenbachers. Der Vorgang war nur ein Grund für die im Prozessverlauf weitgehend vergiftete Atmosphäre zwischen Anklägern und Verteidigung.

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Das zeigte sich auch am fünften Prozesstag, als der Angeklagte sein Schweigen brach. „Ich wurde als Straftäter abgestempelt“, sagte Willenbacher in seiner etwa einstündigen Einlassung. Die Staatsanwaltschaft habe über all die Jahre „völlig einseitig und nicht ergebnisoffen ermittelt“. In den vier Jahren seit Beginn der Ermittlungen habe er „eine andauernde negative Presseberichterstattung“ über sich ergehen lassen müssen. Die Juwi AG, die er „in 20 Jahren harter Arbeit aufgebaut“ habe und die Ende 2014 vom Mannheimer Energieversorger MVV gerettet werden musste, sei nicht zuletzt durch dieses Verfahren in Schieflage geraten. Der wegen Korruption angeklagte Ex-Vorstand, so stellte es sich dar, schlüpfte in die Opferrolle.

An diesem Mittwoch soll sich nun zeigen, ob der damit durchkommt. Wird Willenbacher tatsächlich freigesprochen, entsteht eine skurrile Situation: Da ist ein Thüringer Ex-Minister, der wegen Vorteilsannahme verurteilt ist. Aber es gibt niemanden, der ihm diesen Vorteil strafbar gewährt hat. Es wäre kein einmaliger, aber ein seltener Fall, der Korruptionsprozess am Landgericht Meiningen, tief im Süden von Thüringen.

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