Benachrichtigung aktivieren Dürfen wir Sie in Ihrem Browser über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts informieren? Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Fast geschafft Erlauben Sie handelsblatt.com Ihnen Benachrichtigungen zu schicken. Dies können Sie in der Meldung Ihres Browsers bestätigen.
Benachrichtigungen erfolgreich aktiviert Wir halten Sie ab sofort über die wichtigsten Nachrichten des Handelsblatts auf dem Laufenden. Sie erhalten 2-5 Meldungen pro Tag.
Jetzt Aktivieren
Nein, danke
Energie

Windenergie Die Abstandsregelung für Windräder ist vom Tisch – zumindest vorerst

Im jüngsten Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes ist Altmaiers 1000-Meter-Regel nicht mehr enthalten. Die Branche begrüßt den Sinneswandel.
28.11.2019 - 17:52 Uhr Kommentieren
Die Abstandsregelung hat für viel Kritik gesorgt. Quelle: ddp/Kai Michael Neuhold
Windkraftanlage

Die Abstandsregelung hat für viel Kritik gesorgt.

(Foto: ddp/Kai Michael Neuhold)

Berlin Kaum ein anderes Thema hat die Windbranche in den vergangenen Wochen so beschäftigt wie die Pläne von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zum Mindestabstand von Windrädern zur Wohnbebauung. Unternehmensvertreter sahen durch die geplanten Regeln bereits den „Tod auf Raten“ für ihre Branche auf sich zukommen.

Doch nun ist das Thema zunächst vom Tisch: Im jüngsten Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes ist die Abstandsregelung nicht mehr enthalten. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung das Thema zunächst weiter intern diskutieren will“, sagte Wolfram Axthelm, Geschäftsführer des Bundesverbands Windenergie, dem Handelsblatt.

Altmaier wollte das Kohleausstiegsgesetz bislang als Vehikel nutzen, um auch noch einige Regelungen durchzusetzen, die den Ausbau der erneuerbaren Energien betreffen. Doch in der jüngsten Fassung des Entwurfs fehlen diese Regelungen; der Entwurf fokussiert sich nun auf die Regelungen zum Ende der Kohleverstromung.

Altmaiers ursprünglicher Vorschlag hatte vorgesehen, dass Windräder künftig einen Mindestabstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung haben müssen. Die  1000 Meter entsprechen zwar einem Beschluss der Koalition. Altmaier definierte als Wohnbebauung aber bereits eine Ansammlung von fünf Häusern. Damit entfernte er sich von den gängigen Definitionen. In der Konsequenz hätte das eine erhebliche Beschneidung des Flächenpotenzials für Windräder bedeutet.

Die Windbranche und Klimaschutzorganisationen hatten Altmaiers Vorstoß heftig kritisiert. Auch SPD-Politiker hatten erklärt, sie würden dem Vorschlag Altmaiers nicht zustimmen. Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte noch am Mittwoch, sie erwarte in der Frage des Mindestabstands eine Einigung.

Nun ist das Thema erst einmal vertagt. Wann und ob ein neuer Vorstoß kommt, ist im Moment nicht absehbar. Während die Onshore-Windbranche die Entwicklung begrüßt, überwiegt an anderer Stelle die Kritik.

Denn mit dem Wegfall aller den Ausbau der Erneuerbaren betreffenden Teile gehen auch Regelungen verloren, die die Branche als Segen empfunden hatte. So enthielt der Entwurf des Gesetzes zunächst auch den Wegfall des 52-Gigawatt-Ausbaudeckels für die Photovoltaik sowie die Erhöhung des Ausbauziels für die Offshore-Windkraft von 15 Gigawatt (GW) auf 20 GW im Jahr 2030. „Diese Streichung ist nicht nachvollziehbar. Daran würde sich auch nichts ändern, sollte es einen Zusammenhang mit einer zu begrüßenden Entschärfung der geplanten Abstandsregelung für Wind an Land geben“, sagte Uwe Knickrehm, Geschäftsführer des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore (BWO).

20 GW Offshore-Windstrom seien „auf jeden Fall erforderlich“, wenn die Bundesregierung das Ziel erreichen wolle, den Anteil der Erneuerbaren an der Stromproduktion bis 2030 auf 65 Prozent zu steigern, sagte Knickrehm. Der Grundsatzbeschluss zur Anhebung des Ausbaudeckels müsse schnellstmöglich gesetzlich bestätigt werden.

Mit Blick auf den eigentlichen Regelungszweck des Gesetzes geht der nun vorliegende Entwurf über den bisherigen hinaus: Er sieht nun doch auch Zwangsabschaltungen von Meilern vor.

Zwar sollen die Betreiber von Steinkohlekraftwerken zumindest bis 2026 allein mit Prämien zum Verzicht bewegt werden, wie aus dem Papier hervorgeht. Allerdings soll es demnach ab 2027 keine Prämien geben und die Kraftwerke im Kern nach Alter Zug um Zug abgeschaltet werden. Dies war in dem Entwurf, der derzeit in der Abstimmung zwischen den Ressorts ist, offengelassen worden.

Mehr: Die Windenergiebranche schimpft auf die Politik. Viele Probleme sind aber hausgemacht – vor allem bei Enercon. In einem internen Schreiben räumt der Windriese selbst Fehler ein.

Startseite
Mehr zu: Windenergie - Die Abstandsregelung für Windräder ist vom Tisch – zumindest vorerst
0 Kommentare zu "Windenergie: Die Abstandsregelung für Windräder ist vom Tisch – zumindest vorerst"

Das Kommentieren dieses Artikels wurde deaktiviert.

Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%