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FamilienunternehmenNeuer Familienstreit bei Tengelmann: Georg Haub verklagt seinen Bruder Christian

Der Disput um das Vermächtnis Karl-Erivan Haubs ist im Sommer 2021 eigentlich beendet gewesen. Doch nun geht es noch einmal um 800 Millionen Euro.Anja Müller, Volker Votsmeier 17.02.2022 - 20:35 Uhr Artikel anhören

Der Mehrheitseigner der Tengelmann Holding wird von Bruder Georg verklagt.

Foto: Tengelmann

Düsseldorf. Der Schulterschluss hat nicht lange gehalten: Georg Haub hat seinen Bruder und derzeitigen Tengelmann-Chef Christian Haub verklagt. Das hat das Landgericht München dem Handelsblatt am Donnerstag bestätigt. Damit geht der Streit um das Vermächtnis des früheren und inzwischen für tot erklärten Tengelmann-Chefs Karl-Erivan Haub in eine neue Runde.

Christian Haub hatte nach dem Verschwinden seines Bruder Karl-Erivan im April 2018 in den Schweizer Alpen die Leitung der Tengelmann-Gruppe übernommen. Nach jahrelangem Streit übernahm er im vergangenen Jahr auch die Anteile der Erben seines Bruders. Seitdem besitzt er knapp 69 Prozent an Tengelmann, Georg Haub die restlichen rund 31 Prozent.

Die beiden verbliebenen Brüder hatten erst im vergangenen September einen Schulterschluss verkündet. „Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Tengelmann als Familienunternehmen jetzt und auch in der nächsten Generation erfolgreich fortgeführt wird“, ließ Georg Haub damals mitteilen. Doch jetzt fordert er die Rückzahlung von 800 Millionen Euro an die Tengelmann Warenhandelsgesellschaft. Die „Lebensmittelzeitung“ hatte zuerst darüber berichtet.

Hintergrund der Klage ist demnach ein Gesellschafterbeschluss vom 2. Dezember 2021 zur Auflösung von Rücklagen in Höhe von 1,17 Milliarden Euro, die auf die Konten der Gesellschafter umgebucht wurden. Der Kläger Georg Haub halte den Beschluss für unwirksam, weil dafür eine Dreiviertelmehrheit erforderlich gewesen wäre. Er habe auch ein Schiedsgericht angerufen.

Das Unternehmen Tengelmann, das seinen Sitz inzwischen von Mülheim nach München verlegt hat, wollte dazu keine Stellung beziehen. Tengelmann gehört zu den größten deutschen Familienunternehmen mit aktuell 75.000 Mitarbeitern und zuletzt 8,3 Milliarden Euro Umsatz. Zum Unternehmen zählen der Textildiscounter Kik, die Baumarktkette Obi, die Immobiliengesellschaft Trei sowie Anteile am Dax-Konzern Zalando und an weiteren Start-ups.

Der Anwalt von Tengelmann-Chef Christian Haub, Mark Binz, verweist auf Anfrage des Handelsblatts auf zwei Rechtsgutachten. Laut diesen reiche eine Zweidrittelmehrheit für den Beschluss zur Auflösung der Rücklagen aus. Sein Mandant sei „moralisch wie juristisch“ im Recht. Der Gesellschaftsvertrag der Holding sei eindeutig: Nur ganz besonders wichtige, einzeln aufgeführte Ausnahmefälle wie die Auflösung der Gesellschaft, Kapitalerhöhungen, Verkauf des Unternehmens im Ganzen oder die Aufnahme neuer Gesellschafter bedürften einer Dreiviertelmehrheit.

„Die Auflösung von Rücklagen fällt gerade nicht darunter und bedarf daher einer einfachen, maximal jedoch der für Vertragsänderungen vorgesehenen Zweidrittelmehrheit, falls man darin eine punktuelle Durchbrechung des Gesellschaftsvertrages erblicken wollte“. Binz sagte weiter, dass er derzeit gutachterlich untersuchen lasse, ob das bisherige Verhalten von Georg Haub ausreiche, um darauf einen Ausschließungsbeschluss stützen zu können. Gesetz und Gesellschaftsvertrag ließen eine Ausschließung aus wichtigem Grund ausdrücklich zu, wenn ein Gesellschafter seine Pflichten wiederholt verletzt.

Mark Binz erinnert daran, dass Georg Haub im Januar 2021 überraschend erklären ließ, den Antrag auf Todeserklärung seines Bruders Karl-Erivan zurückzunehmen, den er zuvor gemeinsam mit Christian Haub gestellt hatte, und fortan seinen eigenen Weg zu gehen. Deshalb habe er sich an den Verhandlungen zum Auskauf des Kölner Stammes auch nicht beteiligt. Noch im Sommer habe Georg Haub dann aber die von der Tengelmann-Geschäftsführung ausgearbeitete langfristige Unternehmensplanung, in die auch das Finanzierungskonzept für die Tilgung der auf zehn Jahre verteilten Kaufpreisraten integriert war, als „plausibel und rechnerisch stimmig“ bezeichnet, erklärt Binz.

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Auch Georg Haub lässt sich von erfahrenen Rechtsanwälten beraten. In der Vergangenheit waren die Gesellschaftsrechtler Ulrich Korth von der Kanzlei Morgan Lewis & Bockius und Professor Matthias Schüppen von Graf Kanitz Schüppen & Partner für ihn tätig. Schüppen gilt als versierter Prozessrechtler, sowohl vor ordentlichen Gerichten als auch in Schiedsverfahren. Der Jurist wollte sich zu dem aktuellen Streit nicht äußern.

Ein Verfahren mit einem Streitwert von 800 Millionen Euro zu führen ist teuer. Zwar wird der Streitwert für die Berechnung der Gerichtskosten bei 30 Millionen Euro gedeckelt, aber auch bei dieser Summe muss Georg Haub zunächst einen hohen Betrag aufbringen: Rund 300.000 Euro könnten es sein. Auch das parallel geführte Schiedsverfahren verursacht einige Kosten.

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