Lebensmittelhandel: Edeka erzwingt Lieferung von Coca-Cola vor Gericht
Der US-Konzern muss Edeka zumindest vorerst wieder zu den bisherigen Einkaufspreisen beliefern.
Foto: imago images/AAPDamit hat Edeka einen ersten Erfolg im Streit mit Coca-Cola um die Einkaufskonditionen erzielt. Weil Edeka nicht bereit war, die vom Hersteller geforderten erhöhten Einkaufspreise zu akzeptieren, hatte Coca-Cola die Lieferung an den deutschen Marktführer im Einzelhandel eingestellt. In vielen Geschäften zeigten sich deshalb Lücken im Regal.
Ein Sprecher von Edeka begrüßte die Entscheidung des Landgerichts Hamburg (AZ 415 HKO 72/22). Er bezeichnete das Verhalten von Coca-Cola als „einseitigen Vertragsbruch“. Er betonte: „Marktbeherrschenden Unternehmen wie Coca-Cola ist dies kartellrechtlich verboten.“
Lebensmittelpreise: Streit zwischen Coca-Cola und Edeka nicht vorbei
Doch der Streit dürfte damit nicht vorbei sein. Der Abfüller, Coca-Cola Europacific Partners, hat Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt. Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg sei getroffen worden, ohne dass Coca-Cola dazu angehört worden sei, kritisiert der Getränkehersteller gegenüber dem Handelsblatt. „So konnten unsere Argumente nicht einfließen. Wir haben die Preisanpassung frühzeitig angekündigt und erläutert.“