1. Startseite
  2. Unternehmen
  3. Handel + Konsumgüter
  4. Markenschutz: Sieg für Lego im Rechtsstreit mit Delta Sport Handelskontor

MarkenschutzSieg für Lego im Rechtsstreit mit Delta Sport Handelskontor

Das Unternehmen Delta Sport Handelskontor will den Markenschutz für einen Lego-Stein aufheben lassen. Das EU-Gericht wies die Klage nun aber ab – der Schutz bleibt weiter bestehen. 26.01.2024 - 15:16 Uhr
Lego hat den flachen Stein mit vier Noppen 2010 als geschützt eintragen lassen. Foto: dpa

Luxemburg. Im Streit um das Design eines Lego-Bausteins hat der dänische Konzern einen Erfolg vor dem Gericht der EU errungen. Der Schutz eines bestimmten Steines sei weiterhin gültig, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Es handelt sich dabei um einen flachen Stein mit vier Noppen in der Mitte, den Lego 2010 als geschützt eingetragen hatte.

Lego führt den Rechtsstreit mit dem deutschen Unternehmen Delta Sport Handelskontor, die unter anderem Spielzeug herstellen. Delta beantragte 2019 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO), den Schutz für den Lego-Stein aufzuheben. Das Amt folgte dem Antrag: Alle Merkmale des Steins seien ausschließlich durch seine technische Funktion bedingt, also, dass Figuren zusammengebaut und wieder zerlegt werden können.

Schutz für Legostein bleibt bestehen

Das EU-Gericht kassierte diese Entscheidung jedoch 2021. Das EUIPO musste erneut entscheiden und wies diesmal den Antrag von Delta Sport zurück. Dagegen klagte das deutsche Unternehmen - allerdings ohne Erfolg. Das EU-Gericht wies die Klage nun ab.

Ein solches Muster kann demnach nur für nichtig erklärt werden, wenn alle seine Merkmale vom Schutz ausgenommen sind. Das sei hier aber nicht der Fall, so die Richter. Eine Ausnahmeregelung zum Schutz modularer Systeme greife ebenfalls nicht.

Denn dafür müsse der Stein bestimmte Voraussetzungen erfüllen, etwa Neuheit und Eigenart. Das habe Delta Sport nicht nachgewiesen, teilte das Gericht mit. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden.

Erstpublikation: 24.01.2024, 12:29 Uhr.

dpa
Mehr zum Thema
Unsere Partner
Anzeige
remind.me
Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen
Anzeige
Homeday
Immobilienbewertung von Homeday - kostenlos, unverbindlich & schnell
Anzeige
IT Boltwise
Fachmagazin in Deutschland mit Fokus auf Künstliche Intelligenz und Robotik
Anzeige
Presseportal
Direkt hier lesen!
Anzeige
STELLENMARKT
Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden
Anzeige
Expertentesten.de
Produktvergleich - schnell zum besten Produkt