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Tarifstreit Die gespaltene Bahn: Streit der Gewerkschaften spitzt sich zu

Ab dem 1. April will die Deutsche Bahn Mitglieder von GDL und EVG unterschiedlich bezahlen. Für einige Lokführer könnte das massive Folgen haben.
18.03.2021 - 13:51 Uhr 1 Kommentar
Das Gehalt dieses Eisenbahners hängt künftig davon ab, in welchem der 300 Bahn-Betriebe er arbeitet. Quelle: dpa
Deutsche Bahn

Das Gehalt dieses Eisenbahners hängt künftig davon ab, in welchem der 300 Bahn-Betriebe er arbeitet.

(Foto: dpa)

Düsseldorf Der Kampf der beiden Eisenbahn-Gewerkschaften EVG und GDL um Macht und Einfluss bei der Deutschen Bahn spitzt sich zu. Der Staatskonzern teilte am Donnerstag mit, am 1. April die Bestimmungen des Tarifeinheitsgesetzes umzusetzen. Für Bahn-Betriebsstätten, in denen die Lokführergewerkschaft GDL die Mehrheit stellt, hätte das fatale Folgen.

So können die Mitarbeiter in diesen Betrieben nach Angaben des Unternehmens beispielsweise keine Zuschüsse zu Jobtickets mehr bekommen oder in Langzeitarbeitskonten einzahlen. Denn das sind Regelungen, die die EVG ausgehandelt hat. „GDL-Chef Weselsky hat sich verzockt und ist mit seinem Plan, die Tarifverträge der EVG zu verdrängen, krachend gescheitert“, sagte EVG-Chef Klaus-Dietel Hommel dem Handelsblatt.

Die GDL hatte sich zuletzt einer Kooperation mit Bahn-Vorstand und der konkurrierenden Eisenbahn- und Verkehrs Gewerkschaft EVG verweigert. Die Folgen tragen laut Bahn etwa 38.000 der über 210.000 Bahn-Beschäftigten in Deutschland. Der Streit fällt mitten in die anlaufenden Tarifverhandlungen mit den Lokführern, deren Forderungspaket nach Berechnungen der Bahn zu Kostensteigerungen von 46 Prozent beim Zugpersonal führen würde.

Das Tarifeinheitsgesetz (TEG) muss in den DB-Betrieben angewendet werden, in denen beide Gewerkschaften – die EVG und die GDL – dieselben Berufsgruppen vertreten. Betroffen sind nach Darstellung des Unternehmens 71 der insgesamt 300 Betriebe des Konzerns. In 55 Betrieben kämen nun ausschließlich die Regelungen mit der EVG zur Anwendung. In 16 Betrieben gelten dagegen nur die Tarifverträge der GDL, vor allem für Lokführer und Zugpersonal, wo die GDL stark vertreten ist.

Bahn-Personalvorstand Martin Seiler sagte, es sei „gesetzliche Pflicht, das Tarifeinheitsgesetz umzusetzen. Dazu musste der Arbeitgeber zunächst feststellen, welcher Mehrheitstarifvertrag in welchem Betrieb zur Anwendung kommt. Ich erwarte, dass alle sich an Recht und Gesetz halten und dies nicht bestreiten.“ GDL-Chef Weselsky hatte die angekündigte Umsetzung des Gesetzes schon mehrfach als den Versuch bezeichnet, die Lokführergewerkschaft vernichten zu wollen.

Streit zwischen GDL und EVG

Das TEG kann nach den gesetzlichen Bestimmungen durch eine Vereinbarung aller Beteiligten außer Kraft gesetzt werden. Eine solche Vereinbarung gab es bis zum Jahresende. Versuchen des Bahn-Vorstands, die Aussetzung des TEG zu verlängern, verweigerte sich die GDL.

Inzwischen stellt aber auch die EVG auf stur. Einen Versuch des GDL-Vorsitzenden Weselsky von Anfang März, mit der EVG ins Gespräch zu kommen, lehnte die Eisenbahnergewerkschaft brüsk ab. „Wir beobachten die aktuelle Situation der Deutschen Bahn AG mit großer Sorge. Es besteht die Gefahr, dass im Zuge der weiteren Entwicklung das Unternehmen erheblichen Schaden nehmen wird und dadurch vor allem auch die Beschäftigten gravierende Nachteile erfahren“, schrieb EVG-Chef Klaus-Dieter Hommel als Antwort.

„Wir sehen uns allerdings außerstande, die Auseinandersetzung zwischen der GDL und der Deutschen Bahn AG zu schlichten. Deshalb können wir Ihren Gesprächswunsch unter den gegebenen Umständen nicht erfüllen“, heißt es in dem Brief an Weselsky, der dem Handelsblatt vorliegt. Hommel sagte ergänzend: „Wir verweigern uns grundsätzlich keinen Gesprächen. Solange aber die die GDL Mitglieder der EVG verhöhnt und beleidigt, sind wir nicht bereit zu reden.“

Nach dem Tarifeinheitsgesetz gelten bei Tarifkollisionen nur die Tarifverträge der mitgliederstärksten Gewerkschaft in einem Betrieb. Die GDL wollte zur Feststellung der jeweiligen Mehrheiten ihre Mitgliederlisten nicht offenlegen, die EVG hatte sie bei einem Notar hinterlegt. Die Bahn war nun darauf angewiesen, anhand von Indizien, wie etwa den Ergebnissen von Betriebsratswahlen, die Mehrheiten festzulegen. Die Mitarbeiter nach ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit zu befragen, das darf die Bahn nicht. Jetzt werden sich vermutlich die Arbeitsgerichte bald mit der Klärung beschäftigen müssen.

Mehr: Gewerkschaften suchen Konfrontation mit „fürstlich bezahltem DB-Vorstand“

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1 Kommentar zu "Tarifstreit: Die gespaltene Bahn: Streit der Gewerkschaften spitzt sich zu"

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  • Ich gönne den Lokführern ein gutes Einkommen; aber die GDL unter Herrn Weselsky nervt uns Außenstehende nur. Aktuell geht es bei den Verlusten der Bahn durch Corona um große Summen an Steuergeldern. Hier geht es auch um Augenmaß bei Tarifanpassungen, die in die heutige Zeit passen sollten. Die GDL ist kein Problemlöser, sondern sie schafft nur welche!

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