Russland: Rette sich, wer kann: So wollen Firmen bei einem Gas-Embargo ihre Lieferverpflichtungen loswerden
Die Unternehmen haben Angst, bei einem Gaslieferstopp nicht mehr produzieren zu können und so die Lieferverträge mit ihren Kunden nicht zu erfüllen.
Foto: dpaDüsseldorf. In der Kanzlei Ritter Gent ist die Nervosität der Mandanten zu spüren. „In der energieintensiven Industrie herrscht große Sorge, dass das Gas wegbleibt“, sagt Anwältin Yvonne Hanke. Es ist die Angst, Europa könnte russisches Gas wegen des Ukrainekrieges boykottieren, die sowohl die Gasversorger als auch deren Großkunden aus der Wirtschaft umtreibt.
Vor allem Hersteller von Stahl oder Glas, aber auch Lebensmitteln oder Medikamenten – eben solche, die bei der Produktion enorme Mengen an Energie verbrauchen – würde ein Lieferstopp treffen. Sie leiden schon jetzt unter den hohen Preisen. Sollte Europa plötzlich einen Gasboykott verhängen, droht in vielen Fällen eine Unterbrechung der Produktion – mit Folgen. „Wenn bestimmte Unternehmen kein Gas mehr erhalten, werden wir uns am Ende über Schadensersatzansprüche oder sogar Insolvenzen unterhalten“, sagt Hanke.
Überall in Deutschland wenden sich Unternehmen deshalb an Anwaltskanzleien und wollen wissen: Wer trägt das Risiko, wenn die Gaslieferungen aus Russland ausbleiben?
Im Kern geht es darum, ob Gaslieferanten oder -kunden „Force majeure“ geltend machen können. Force majeure ist der französische und juristisch gebräuchliche Ausdruck für höhere Gewalt. Dieser nicht selbst verschuldete Umstand macht es einem Unternehmen unmöglich, bestimmte Verträge einzuhalten. Wer sich aber wann genau darauf berufen kann, darüber herrscht große Unsicherheit. Deshalb sind die Juristen dieser Tage gefragt.