Beihilfe in der Privaten Krankenversicherung für Beamte 2025

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Iris Schulte-Renger
09.10.2024 – 13:00 Uhr aktualisiert
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Beihilfe fuer Beamte
Beihilfe fuer Beamte
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer Beamtenstatus genießt, bekommt mit seiner Familie eine Art Bonus für die Gesundheit – die Beihilfe.
  • Größtenteils springt der Dienstherr für die Gesundheitskosten ein. Für den kleinen Rest gibt es in der PKV auf sie zugeschnittene Tarife.
  • Sind Beamte stattdessen gesetzlich versichert, dann wird normalerweise keine Beihilfe gezahlt. Einige Bundesländer sind allerdings großzügig und schießen etwas dazu. Und für die ganz harten Jobs, wie bei den Soldaten oder der Polizei, zahlt der Staat sogar die komplette Gesundheitssause.

Jeder Beamte erhält in Deutschland einen Zuschuss für seine Gesundheitskosten. Diese Unterstützung nennt man Beihilfe. Die meisten kombinieren das mit einer privaten Krankenversicherung. So zahlt der Dienstherr für manche Kosten, die private Versicherung für den Rest.

Was ist Beihilfe für Beamte?

Beihilfe – das klingt erst einmal sehr bürokratisch. Doch dahinter verbirgt sich einfach die Unterstützung vom Staat bei Gesundheitskosten. Beamte können sich zurücklehnen, denn sie bekommen oft die Hälfte ihrer Gesundheitsausgaben erstattet. Für die Partnerin oder den Partner steigt dieser Anteil auf 70 Prozent und bei Kindern werden sogar 80 Prozent gedeckt. Aber Vorsicht: Jedes Bundesland zieht hierbei seine eigenen Grenzen.

Trotz Beihilfe bleibt eine Lücke. Und genau hier kommt die Krankenversicherung ins Spiel. Die Mehrheit der Beamten setzt auf private Angebote, denn die GKV ist für sie kein Muss. Der Grund? Die volle Beihilfe gibt es nur dort.

Einige Bundesländer haben sich allerdings mittlerweile besonnen und bieten Zuschüsse auch für gesetzliche Versicherungen an.

Eine Restkostenversicherung bei einem privaten Anbieter ist oft eine gute Entscheidung. Die ganze Familie, die Anspruch auf Beihilfe hat, sollte diese ins Auge fassen.

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Wer bekommt Beihilfe?

Beihilfe erhalten in der Regel Beamte, Beamte auf Probe, Beamtenanwärter, Richter und Pensionäre des öffentlichen Dienstes. Auch ihre Angehörigen, also Ehepartner und Kinder, können unter bestimmten Voraussetzungen beihilfeberechtigt sein. Der genaue Kreis der Beihilfeberechtigten und die Bedingungen können je nach Bundesland oder auch auf Bundesebene variieren. Es ist immer ratsam, sich konkret bei der zuständigen Behörde oder Institution zu informieren.

Wie hoch ist die Beihilfe für Beamte?

Die Beihilfesätze für Beamte und ihre nahe Angehörigen können je nach Bundesland variieren. Die genauen Werte sind in den jeweiligen Beihilfeverordnungen nachzulesen. Hier ist eine generelle, übersichtliche Tabelle, die einen Überblick über die typischen Beihilfesätze gibt:

GruppeBeihilfesatz (typisch)Anmerkungen
Beamte (allgemein)50 %Dies kann je nach Bundesland variieren.
Beamte in Elternzeit, mit mindestens 2 Kindern und Pensionäre70 %Kann ebenfalls je nach Bundesland variieren.
Nahe Angehörige (Kinder mit Kindergeldanspruch, aber auch Waisen)80 %Dies kann je nach Alter des Kindes und Bundesland variieren.
Nahe Angehörige (Ehepartner)70 %Dies kann je nach Bundesland variieren, aber auch wenn der Ehepartner selbst beihilfeberechtigt ist.
Heilfürsorgeberechtigte100 %Polizei, Feuerwehr und bestimmte Teile des militärischen Dienstes. Sie erhalten kostenfreie medizinische Versorgung und müssen daher in der Regel keine Beihilfe beantragen.
Quelle: Eigene Recherche
Stand: Januar 2025

Beihilfe variiert je nach Bundesland: In Baden-Württemberg bekommen zum Beispiel Partner von Menschen, die ab 2013 Beamte wurden, nur die Hälfte der Beihilfe. Hessen und Bremen haben einen ganz anderen Ansatz: Dort erhält jedes Familienmitglied denselben Zuschuss. Mehr Familienmitglieder bedeuten also einen höheren Zuschuss.

Wer bezahlt die Beihilfe und warum?

Die Beihilfe für Beamte wird vom Dienstherrn bezahlt. Der Dienstherr kann je nach Anstellung des Beamten der Bund, ein Bundesland, eine Kommune oder eine andere Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. Die Beihilfe ist eine Besonderheit im deutschen System und betrifft vor allem Beamte, die wegen ihrer besonderen Treuepflicht gegenüber dem Staat in vielen Bereichen anders behandelt werden als normale Arbeitnehmer. Sie erhalten beispielsweise keine gesetzliche Krankenversicherung, weshalb die Beihilfe als Ausgleich dient.

Beihilfe für Ehepartner und Kinder: Die Einkommensgrenze ist entscheidend

Die Einkommensgrenze spielt bei der Beihilfe für Kinder und Ehegatten eine bedeutende Rolle. Generell gilt, dass Kinder und Ehegatten von Beamten unter bestimmten Umständen Anspruch auf Beihilfe haben – wie schon aus der oben abgebildeten Tabelle ersichtlich wird. Die Einkommensgrenze dient dabei als Kriterium, um zu bestimmen, ob die Angehörigen beihilfeberechtigt sind oder nicht.

  1. Kinder: In der Regel sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter beihilfeberechtigt – und auch nur dann, wenn sie Anspruch auf Kindergeld und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Wenn sie jedoch eigenes Einkommen haben, zum Beispiel aus einer Ausbildung oder einem Nebenjob, wird dieses Einkommen auf die Einkommensgrenze angerechnet. Überschreitet das Einkommen des Kindes diese Grenze, kann der Beihilfeanspruch entfallen.
  2. Ehegatten: Für Ehepartner von Beamten kann die Beihilfe auch an die Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze geknüpft sein. Wenn der Ehepartner ein eigenes Einkommen über dieser Grenze hat, besteht in der Regel kein Anspruch auf Beihilfe.

Die genauen Einkommensgrenzen und Regelungen können je nach Bundesland und Dienstherr variieren. Es ist daher wichtig, sich bei der zuständigen Beihilfestelle oder in der jeweiligen Beihilfeverordnung zu informieren.

Wenn Familienangehörige in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, steht ihnen keine Beihilfe zu.

Auf einen Blick: Maximal zulässiges Jahreseinkommen für Ehepartner, um Beihilfe zu erhalten

RegionGrenzbetrag
Rheinland-Pfalz20.450 €*
Baden-Württemberg20.000 €
Bayern20.000 €
Sachsen-Anhalt20.000 €
Hessen19.488 €
Hamburg18.000 €
Niedersachsen18.000 €
Nordrhein-Westfalen18.000 €
Sachsen18.000 €
Schleswig-Holstein18.000 €
Thüringen18.000 €
Berlin17.000 €
Brandenburg17.000 €
Mecklenburg-Vorpommern17.000 €
Saarland16.000 €
Bremen12.000 €
* 17.000 € gilt hier für Paare, die sich nach dem 31. Dezember 2011 verbunden haben. Ebenso, wenn der Anspruch nach dem 1. Januar 2021 entstand und die Verbindung zuvor bestanden hat.
Stand: Januar 2025
Quelle: Eigene Recherche; Verordnungen über Beihilfen in den Bundesländern

Wer hat Anspruch auf die Heilfürsorge?

Unter anderem Bundeswehrsoldaten, Polizeibeamte und Vollzeit-Feuerwehrleute haben aufgrund ihrer riskanten Tätigkeiten Anspruch auf die freie Heilfürsorge. Da ihre Tätigkeiten hohe Risiken bergen, würde eine private Versicherung einfach sehr viel kosten. Deshalb deckt der Dienstherr, also das jeweilige Bundesland oder der Bund, hier die Gesundheitskosten ab. Die Leistungen ähneln jenen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Familienmitglieder dieser Berufsgruppen sind jedoch nicht abgesichert. Für sie gelten die gleichen Beihilferegeln wie für Familien von anderen Beamten. Wenn man in den Ruhestand geht, endet der Anspruch auf freie Heilfürsorge. Dann sind Beihilfe und eine private Krankenversicherung für nicht gedeckte Kosten nötig.

Da eine private Krankenversicherung im Alter oft teurer wird, ist es ratsam, während der Zeit mit Heilfürsorgeanspruch eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Diese kann später ohne Gesundheitscheck in eine Restkostenversicherung umgewandelt werden.

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Beihilfesysteme im Vergleich: Bundesregelungen vs. Landesregelungen

Die Beihilfe ist in Deutschland also föderal geregelt, was bedeutet, dass sowohl der Bund als auch jedes Bundesland eigene Regelungen und Bestimmungen für ihre Beamten festlegen kann. Daher gibt es Unterschiede in der Beihilfe zwischen Bund und den einzelnen Ländern. Einige der wesentlichen Unterschiede sind:

  1. Beihilfesätze: Der Prozentsatz der Kosten, der durch die Beihilfe abgedeckt wird, kann je nach Bundesland und Status (etwa aktiver Beamter, Pensionär, Kind, Ehepartner) variieren.
  2. Einkommensgrenzen: Einige Länder haben Einkommensgrenzen für die Beihilfeberechtigung von Ehepartnern und Kindern. Diese Grenzen können sich von Land zu Land unterscheiden.
  3. Heilfürsorge: Während der Bund und einige Länder die freie Heilfürsorge für bestimmte Berufsgruppen (wie etwa Polizei und Feuerwehr) anbieten, in denen der Staat alle medizinischen Kosten trägt, bieten andere Länder dies nicht an oder haben unterschiedliche Regelungen dafür.
  4. Selbstbehalte: Einige Bundesländer haben Selbstbehalte eingeführt, die von Beihilfeberechtigten zu tragen sind. Der Selbstbehalt und seine genaue Ausgestaltung können je nach Land variieren.
  5. Leistungskatalog: Der Katalog der abgedeckten Leistungen kann zwischen Bund und Ländern variieren. Einige Länder könnten bestimmte Behandlungen oder Medikamente einschließen oder ausschließen.
  6. Verwaltungs- und Antragsverfahren: Die Prozesse zur Beantragung und Abwicklung der Beihilfe können von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
  7. Besonderheiten: Einige Länder können spezielle Regelungen oder Zusatzleistungen für bestimmte Gruppen oder Situationen anbieten, etwa während der Elternzeit oder für neu eingestellte Beamte.

Achtung: Beihilfeverordnungen können regelmäßig aktualisiert werden. Daher ist es ratsam, sich immer über die neuesten Regelungen des jeweiligen Dienstherrn zu informieren.

Wie stelle ich einen Beihilfeantrag?

Möchte man die Beihilfe nutzen, startet alles mit dem Erstantrag. Auf diesem werden zahlreiche Informationen abgefragt. Dazu zählen Angaben zur Person, zur aktuellen Tätigkeit, zum Familienstand und zu eventuellen Kindern. Für Medikamentenkosten sollten eine Apothekenrechnung und eine Kopie des Arztrezepts beigelegt werden. Alle nötigen Dokumente schickt man dann an die zuständige Beihilfestelle. Wer genau für den Antrag zuständig ist, hängt vom jeweiligen Arbeitgeber ab. Formulare für den Antrag findet man häufig online. Manchmal kann man sie direkt online ausfüllen und absenden, in anderen Fällen muss man sie ausdrucken und per Post schicken.

Wichtige Fristen und Mindestbeträge

Es ist wichtig, den Antrag zeitnah zu stellen. Üblicherweise hat man, nachdem man die Rechnung erhalten hat, dafür ein Jahr Zeit. In manchen Bundesländern, wie Bayern oder Nordrhein-Westfalen, sind es sogar zwei Jahre.

Doch aufgepasst: Es gibt Mindestbeträge, die erreicht werden müssen, bevor ein Antrag gestellt werden kann.

In Baden-Württemberg liegt dieser bei 300 Euro, in Hessen und Hamburg bei 250 Euro. In vielen anderen Bundesländern, darunter Bayern und Berlin, sind es 200 Euro. Einige Bundesländer, wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, setzen sogar nur 100 Euro voraus.

Tipps zur reibungslosen Beihilfeantragstellung

Nach einer Behandlung und dem Erhalt der Rechnung sollten Beihilfeberechtigte den Antrag stellen. Wenn es um Psychotherapie geht, sollte man aber im Vorfeld klären, ob die Therapie beihilfefähig ist. Auch bei geplantem Zahnersatz ist es ratsam, vorher einen Heil- und Kostenplan bei der zuständigen Stelle vorzulegen. Dieser Schritt ist zwar optional, kann aber helfen, böse Überraschungen zu vermeiden.

Bei Medikamentenrezepten ist es wichtig, dass die Pharmazentralnummer vermerkt ist, damit das Medikament als erstattungsfähig anerkannt wird.

Beihilfe: Die PKV hilft, Versorgungslücken zu schließen

Wenn Beamte krank werden, übernimmt also der Staat einen großen Teil der Rechnung. Aber er zahlt eben nicht alles. Daher entscheiden sich viele Beamte für eine private Krankenversicherung (PKV), um den Rest abzudecken.

Vollständiger Schutz durch Restkostentarife

Die PKV-Tarife für Staatsdiener füllen die Lücke, sodass Beamte 100 Prozent Schutz haben können. Diese Tarife zahlen allerdings nur für das, was auch von der Beihilfe übernommen wird. Wenn die Beihilfe zum Beispiel Kosten für Sonderleistungen im Krankenhaus wie die Chefarztbehandlung übernimmt, dann tut dies auch die PKV. Wenn nicht, dann zahlt die PKV auch nur für Standardleistungen – wie das Mehrbettzimmer.

Wo es bei der Beihilfe häufig hakt

Es gibt oft Grenzen bei der Beihilfe, zum Beispiel bei Zahnersatz oder Brillen. Diese Regelungen können sich außerdem immer dann ändern, wenn Bund und Länder die Verordnungen anpassen. Es ist daher wichtig, immer auf dem Laufenden zu bleiben und genau zu wissen, was die Beihilfe abdeckt und was nicht.

Zusatzschutz für mehr Sicherheit

Wenn manche Dinge nicht durch die Beihilfe abgedeckt sind, hat man zwei Möglichkeiten: Entweder man zahlt selbst oder man holt sich zusätzlich zur PKV einen Beihilfe-Ergänzungstarif. Dieser kostet zwar extra, aber er sorgt dafür, dass auch die Kosten abgedeckt sind, bei denen die Beihilfe nicht mitzahlt. Ein Vergleich und das Lesen des Kleingedruckten sind bei Abschluss einer PKV also stets Pflicht.

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Neue Form der Beihilfe: Die pauschale Beihilfe

Die Pauschalbeihilfe stellt einen modernen Zusatz im Beamtenrecht dar. Ihr Hauptmerkmal: Sie übernimmt die Hälfte der Kosten einer Krankenvollversicherung monatlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine gesetzliche oder private Krankenversicherung handelt. Mit dieser Neuerung haben Beamte die Möglichkeit, anstelle der herkömmlichen, individuellen Beihilfe einen festen Pauschalbetrag monatlich zu erhalten.

Wie verhält sich die pauschale Beihilfe zur traditionellen Beihilfe?

Auch wenn die Pauschalbeihilfe eine frische Alternative darstellt, bedeutet dies nicht das Ende der „klassischen“ Variante, die aus individueller Beihilfe und privater Krankenversicherung (PKV) besteht. Diese bleibt weiterhin bestehen. Zudem werden Heilfürsorgeberechtigte durch die Einführung der Pauschalbeihilfe in keiner Weise beeinflusst.

Wo wurde die pauschale Beihilfe schon eingeführt?

Eine Reihe von Bundesländern hat die Pauschalbeihilfe schon in ihr System integriert. Darunter finden sich Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg und Thüringen. Seit dem 1. Januar 2024 zählt auch Baden-Württemberg dazu. Einige andere Bundesländer, die die Einführung in ihren Koalitionsverträgen festgeschrieben haben oder sogar schon Gesetzesentwürfe vorgelegt haben, könnten bald folgen.

Die Qual der Wahl: Pauschale Beihilfe oder nicht?

Eine Entscheidung für die Pauschalbeihilfe ist eine bedeutende Weichenstellung: Sie ist freiwillig, aber nach der Festlegung darauf unwiderruflich.

Das bedeutet, es gibt kein Zurück. Deshalb ist es von größter Bedeutung, sich intensiv mit den Details und den potenziellen langfristigen Auswirkungen auseinanderzusetzen – nicht nur für die eigene Situation, sondern auch im Hinblick auf Angehörige. Denn Probleme könnten zum Beispiel beim Wechsel des Dienstherrn entstehen. Eine sorgfältige Abwägung ist hier unerlässlich.



Häufig gestellte Fragen zur Beihilfe für Beamte

Müssen sich Beamte privat krankenversichern?

Nein, Beamte können sich auch gesetzlich versichern. Zwar sind viele Beamte privat krankenversichert. Allerdings bieten mittlerweile einige Bundesländer bei Neueinstellung die Wahl. Sie können sich entweder für einen pauschalen Zuschuss zur GKV oder privaten Krankenversicherung entscheiden oder die traditionelle Beihilfe in Anspruch nehmen. Bei Wahl des pauschalen Zuschusses trägt der Dienstherr die Hälfte der Versicherungsbeiträge, ähnlich wie bei Angestellten. Das bedeutet, Beamte mit geringverdienenden Angehörigen können diese kostenfrei in der GKV mitversichern. Seit 2024 können auch Beamte in Sachsen die GKV ohne Nachteile nutzen. Jedoch gilt die Entscheidung für den pauschalen Zuschuss für das gesamte Dienstverhältnis. Bei einem Umzug in ein Bundesland, das keinen Zuschuss zur GKV bietet, sind die vollen Beiträge selbst zu tragen. Obwohl es die Option der GKV gibt, ist für viele Beamte die private Krankenversicherung finanziell vorteilhafter. Einige Ausnahmen könnten jedoch von der GKV profitieren, etwa bei geringem Einkommen, Vorerkrankungen, hohem Alter oder mehreren Kindern wegen der kostenlosen Familienversicherung.

Wie wird die Beihilfe beantragt?

Für die Beantragung der Beihilfe müssen entsprechende Belege, wie Arztrechnungen oder Apothekenquittungen, bei der zuständigen Beihilfestelle eingereicht werden. Es ist wichtig, die Einreichfristen und formellen Anforderungen zu beachten, um eine zeitnahe und korrekte Erstattung zu gewährleisten. Oft funktioniert die Antragstellung online.

Warum kombinieren viele Beamte Beihilfe mit einer privaten Krankenversicherung (PKV)?

Viele Beamte kombinieren Beihilfe und PKV, weil die Beihilfe meist nur einen Teil der gesundheitlichen Kosten abdeckt. Die private Krankenversicherung springt für den restlichen Betrag ein, sodass Beamte finanziell abgesichert sind. Dieses Modell ermöglicht oft einen umfassenderen Versicherungsschutz als eine gesetzliche Krankenversicherung.

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