Das Wichtigste in Kürze
- Eine ADHS-Diagnose führt bei rund 99 Prozent der Betroffenen zur Ablehnung ihres Antrags auf Berufsunfähigkeitsversicherung oder zu erheblichen Einschränkungen.
- Trotz dieser Hürden existieren Wege zum Versicherungsschutz. Entscheidend ist das strategische Vorgehen, etwa durch richtiges Timing und Hilfe von Maklern mit ADHS-Expertise in der BU Versicherung.
- Anonyme Risikovoranfragen erhöhen die Annahmechancen, vor allem, wenn die ADHS-Behandlung seit mehreren Jahren abgeschlossen ist und keine Medikamenteneinnahme mehr erfolgt.
Die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) betrifft etwa fünf Prozent aller Kinder und Jugendlichen weltweit. Bei einem Drittel bleiben die Symptome bis ins Erwachsenenalter bestehen – und damit stellt sich die Frage nach finanzieller Absicherung. Denn wer seine Diagnose beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) offenlegt, erhält in den allermeisten Fällen eine Absage. Versicherer bewerten ADHS als erhebliches Risiko, weil es statistisch mit einer deutlich erhöhten Wahrscheinlichkeit für Berufsunfähigkeit verbunden ist.
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Die Situation für Betroffene ist prekär: Einerseits benötigen sie dringender als andere eine BU Absicherung. Andererseits macht gerade diese Vorerkrankung den Zugang zum Versicherungsschutz nahezu unmöglich. Doch es gibt Strategien und Lösungswege für Menschen mit ADHS, trotz dieser Diagnose einen Vertrag abzuschließen.
ADHS im Beruf: Wenn Konzentration zur Hürde wird
Bei ADHS handelt es sich um eine neurobiologische Entwicklungsstörung, die sich durch Unaufmerksamkeit, innere Unruhe und Impulsivität auszeichnet. Im Erwachsenenalter wandelt sich das Erscheinungsbild: Die motorische Hyperaktivität der Kindheit nimmt oft ab und macht einer inneren Rastlosigkeit Platz, während Konzentrations- und Organisationsprobleme bestehen bleiben.
Das führt zu beruflichen Einschränkungen, die sich auf verschiedenen Ebenen zeigen. Termine werden vergessen, Absprachen geraten durcheinander, Aufgaben bleiben unvollendet. Monotone Tätigkeiten ohne sofortige Belohnung fallen besonders schwer, ebenso Arbeiten, die dauerhaft hohe Konzentration erfordern. Die Schwankungen in der Leistungsfähigkeit irritieren Kollegen und Vorgesetzte – vor allem, weil die intellektuellen Fähigkeiten für den Beruf offensichtlich vorhanden sind.
Besonders kritisch wird es in Berufen mit hohen Anforderungen: Softwareentwickler verpassen Abgabetermine, Piloten kämpfen mit der nötigen Daueraufmerksamkeit, Buchhalter verlieren sich in Details, statt Prioritäten zu setzen. Häufig kommen Begleiterkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen hinzu, die das Risiko für eine Berufsunfähigkeit zusätzlich erhöhen.
Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn jemand seinen zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall mindestens sechs Monate lang nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann. Bei schwerer ADHS-Symptomatik in Kombination mit Begleiterkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Suchtproblemen wird diese Schwelle schnell erreicht.
BU Schutz mit ADHS: Eine Herausforderung
Versicherer führen vor Vertragsabschluss eine umfassende Risikoprüfung durch. Dabei erfassen sie nicht nur die Diagnose selbst, sondern auch Behandlungsverlauf, Medikation, Begleiterkrankungen und die konkreten Auswirkungen auf das tägliche Leben.
Psychische Erkrankungen sind bereits heute der häufigste Grund für Berufsunfähigkeit in Deutschland. ADHS mit seinen oft begleitenden Depressionen, Angststörungen oder Suchtproblematiken gilt daher als relevante Vorerkrankung. Sie erhöht aus Sicht der Versicherer das statistische Risiko einer späteren Leistungsinanspruchnahme signifikant. Studien zeigen, dass etwa 80 Prozent der erwachsenen ADHS-Betroffenen über arbeitsbezogene Probleme berichten. Nur rund 55 Prozent befinden sich in bezahlten Arbeitsverhältnissen.
Die Ablehnung oder erschwerte Aufnahme in die BU Versicherugn bei Vorliegen von ADHS ist daher weniger Schikane, sondern basiert auf einer betriebswirtschaftlichen Notwendigkeit, um das kollektive Risiko aller Versicherten kalkulierbar zu halten.
Strategien für den erfolgreichen Antrag
Trotz der schwierigen Ausgangslage gibt es bewährte Vorgehensweisen, die die Chancen auf eine Zusage deutlich erhöhen. Entscheidend ist eine durchdachte Herangehensweise, die nichts dem Zufall überlässt. Drei Faktoren spielen dabei eine zentrale Rolle: die Nutzung der anonymen Risikovoranfrage, die Wahl des richtigen Zeitpunkts (hier mehr dazu) und die sorgfältige Vorbereitung aller Unterlagen.
1. Die anonyme Risikovoranfrage als Schlüsselwerkzeug
Wer mit ADHS-Diagnose eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte den Antrag niemals direkt stellen. Denn jede Ablehnung wird im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherer gespeichert. Das HIS ist eine branchenweite Datenbank. Spätere Anträge bei anderen Gesellschaften werden dadurch erheblich erschwert.
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Die Lösung: eine anonyme Risikovoranfrage durch einen spezialisierten Versicherungsmakler. Dabei werden alle relevanten Gesundheitsinformationen, Berufsangaben und das Alter an verschiedene Versicherer übermittelt, ohne jedoch Name, Adresse und andere identifizierende Daten preiszugeben. Die Gesellschaften prüfen den Fall und geben unverbindliche Voten ab: normale Annahme, Risikozuschlag, Ausschlussklausel oder Ablehnung.
Der Vorteil: Negative Rückmeldungen bleiben folgenlos. Keine Speicherung, keine Einträge, keine Auswirkungen auf künftige Anträge. Erst wenn ein Versicherer ein akzeptables Angebot unterbreitet, erfolgt die offizielle Antragstellung mit vollständigen Personendaten.
2. Auf das richtige Timing achten
Die Chancen auf eine Zusage steigen erheblich, wenn seit der letzten ADHS-Behandlung mindestens drei bis fünf Jahre vergangen sind und keine Medikamente mehr eingenommen werden. Einige wenige Versicherer bieten nach dieser Karenzzeit sogar Verträge ohne Einschränkungen an.
Betroffene stehen dabei vor einem Dilemma: Einerseits sind die Beiträge umso günstiger, je jünger man ist. Andererseits lohnt es sich möglicherweise zu warten, bis sich die Symptomatik deutlich verbessert hat oder die Behandlung länger zurückliegt. Diese Entscheidung sollte individuell unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation getroffen werden.
3. Unterlagen vollständig zusammenstellen
Für eine aussagekräftige Risikovoranfrage benötigt der Makler umfassende medizinische Unterlagen. Dazu gehören:
- alle Arztberichte zur ADHS-Diagnose und -Behandlung
- eine Dokumentation über die Medikamenteneinnahme (Art, Dauer, Dosierung)
- Verlaufsbeschreibungen und aktuelle Befunde
- Informationen zu Begleiterkrankungen
- die Beschreibung der beruflichen Auswirkungen
Je detaillierter und aktueller die Informationen sind, desto präziser können Versicherer das Risiko bewerten und desto höher ist die Chance auf ein positives Votum.
Mögliche Vertragsvarianten bei ADHS
Viele Versicherer lehnen Anträge von ADHS-Betroffenen komplett ab, insbesondere bei aktueller oder kürzlich erfolgter Behandlung, medikamentöser Therapie oder ausgeprägter Symptomatik mit Begleiterkrankungen.
Für Betroffene, die trotz der hohen Hürden den Weg in die Berufsunfähigkeitsversicherung finden, stellen die Versicherer in der Regel nur selten einen Normalvertrag aus. Stattdessen passen sie die Vertragsbedingungen an das individuelle Risiko an. Dabei haben sich in der Praxis verschiedene Lösungsmodelle etabliert, die sich in ihrem Leistungsumfang und ihren Einschränkungen deutlich unterscheiden.
1. Normalvertrag (selten)
In Einzelfällen – meist bei leichter Symptomatik ohne Medikation, die seit Jahren behandlungsfrei ist – gewähren einzelne Versicherer einen regulären Vertrag ohne Einschränkungen. Dies bleibt jedoch die absolute Ausnahme.
2. Risikozuschlag
Einige Gesellschaften bieten Verträge mit erhöhten Beiträgen an. Der Aufschlag beträgt typischerweise 20 bis 50 Prozent des Normalbeitrags. Dafür bleibt der Versicherungsschutz aber vollständig erhalten, auch wenn die Berufsunfähigkeit auf ADHS zurückzuführen ist.
3. Ausschlussklausel
Dies ist die häufigste Lösung: Der Versicherer schließt generell psychische Erkrankungen oder speziell ADHS vom Leistungsschutz aus. Wird der Versicherte aufgrund von ADHS oder einer damit zusammenhängenden Depression berufsunfähig, erhält er keine Rente. Bei allen anderen Ursachen – Unfall, Krebs, Herzinfarkt – greift der normale Versicherungsschutz.
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Auch wenn dies auf den ersten Blick unbefriedigend erscheint, ist ein Teilschutz immer noch besser als gar keine Absicherung. Viele Berufsunfähigkeitsfälle entstehen durch körperliche Erkrankungen oder Unfälle. Diese sind trotz Ausschlussklausel versichert.
Kosten einer BU Versicherung mit ADHS
Die Beitragshöhe einer BU Versicherung hängt von zahlreichen Faktoren ab. Dazu zählen Alter, Beruf, Rentenhöhe und Vertragsdauer sowie – bei ADHS – die konkreten Versicherungskonditionen. Da die Diagnose ADHS das statistische Risiko für eine spätere Berufsunfähigkeit signifikant erhöht, müssen Antragsteller mit Risikozuschlägen oder dem Ausschluss einzelner Leistungskomponenten rechnen. Wie sich das auf den Beitrag auswirkt, zeigen die Musterfälle in den folgenden Tabellen.
Musterfall 1: Kaufmännischer Angestellter, 30 Jahre
| Szenario | Monatliche BU Rente | Beitrag normal | Beitrag mit Zuschlag (+ 30 %) | Beitrag mit Ausschluss |
|---|---|---|---|---|
| Bürotätigkeit | 1.500 € | ca. 75 € | ca. 98 € | ca. 70 € |
| Außendienst | 1.500 € | ca. 95 € | ca. 124 € | ca. 90 € |
Stand: Dezember 2025
Musterfall 2: Handwerker, 25 Jahre
| Szenario | Monatliche BU Rente | Beitrag normal | Beitrag mit Zuschlag ( + 30 %) | Beitrag mit Ausschluss |
|---|---|---|---|---|
| Tischler | 1.200 € | ca. 85 € | ca. 111 € | ca. 80 € |
| Elektriker | 1.200 € | ca. 90 € | ca. 117 € | ca. 85 € |
Stand: Dezember 2025
Hinweis: Die Werte in den Tabellen sind Richtwerte und können je nach Versicherer, individueller Gesundheitshistorie und konkreter Vertragsausgestaltung deutlich variieren. Bei ADHS-Diagnose sind Aufschläge von 20 bis 50 Prozent oder Ausschlussklauseln üblich.
Alternative Absicherungswege
Abgelehnt zu werden oder nur Angebote mit gravierenden Ausschlüssen zu bekommen, kann frustrierend sein. Doch es ist wichtig zu wissen: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist zwar das umfassendste, aber nicht das einzige Instrument zur finanziellen Absicherung der Arbeitskraft. Das existenzbedrohende Risiko einer Berufsunfähigkeit lässt sich auch durch eine Kombination spezialisierter Produkte managen, die jeweils einen Teilaspekt der Arbeitskraft oder des Lebensstandards absichern.
- Grundfähigkeitsversicherung: Zahlt, wenn grundlegende Fähigkeiten wie Gehen, Greifen, Sehen oder Sprechen verloren gehen. Die Gesundheitsprüfung ist weniger streng, ADHS führt seltener zur Ablehnung. Allerdings ist der Schutz eingeschränkter als bei einer BU.
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Leistet nur, wenn jede Berufstätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt unmöglich wird. Das ist eine hohe Hürde. Dafür sind die Gesundheitsfragen weniger umfangreich.
- Multi-Risk-Versicherung: Kombiniert verschiedene Bausteine wie Grundfähigkeiten, Pflegebedürftigkeit und Invalidität. Einige Anbieter versichern hier auch Menschen mit ADHS-Diagnose.
- Private Pflegeversicherung: Leistet bei Pflegebedürftigkeit unabhängig von der Ursache. Die Gesundheitsprüfung ist oft milder als bei der BU.
Keine dieser Alternativen ersetzt vollständig eine Berufsunfähigkeitsversicherung, aber sie bieten zumindest Teilschutz. Das ist besser, als völlig unversichert zu bleiben.
Rechte im Leistungsfall
Wer vor der ADHS-Diagnose eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, besitzt grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, dass bei Vertragsabschluss alle Gesundheitsfragen (hier mehr dazu) wahrheitsgemäß beantwortet wurden.
Die größte Herausforderung liegt in der Dokumentation. Versicherer verlangen detaillierte medizinische Nachweise, die den Zusammenhang zwischen ADHS und Berufsunfähigkeit belegen. Einfache Hausarztatteste reichen selten aus. Erforderlich sind fachärztliche Gutachten, die konkret beschreiben, welche beruflichen Tätigkeiten in welchem Umfang nicht mehr möglich sind.
Häufige Fehler beim Zusammenstellen der Nachweise sind: unzureichende Dokumentation der Einschränkungen, fehlende fachärztliche Stellungnahmen und lückenhafte Behandlungshistorien. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Beratung durch einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt.
Der Weg zur passenden Absicherung
Eine ADHS-Diagnose erschwert den Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung erheblich, macht ihn aber nicht unmöglich. Die Erfolgsaussichten hängen von mehreren Faktoren ab: Schweregrad der Symptomatik, Behandlungsverlauf, Zeitraum seit der letzten Therapie, Vorhandensein von Begleiterkrankungen und berufliche Situation.
Die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Versicherungsmakler ist unverzichtbar. Er kennt die unterschiedlichen Risikorichtlinien der Versicherer, bereitet die Gesundheitsdaten optimal auf und führt die anonyme Risikovoranfrage bei den erfolgversprechendsten Gesellschaften durch. Das erhöht die Chancen auf ein positives Ergebnis erheblich.
Wichtig ist auch Geduld. Eine umfassende Risikovoranfrage dauert zwei bis vier Wochen. Bei mehreren Vorerkrankungen oder komplexen medizinischen Verläufen können auch längere Bearbeitungszeiten entstehen. Doch das Warten lohnt sich, denn ein übereilter Direktantrag mit nachfolgender Ablehnung und HIS-Eintrag macht spätere Versuche bei anderen Versicherern deutlich schwieriger.
Betroffene sollten zudem prüfen, ob alternative Absicherungsformen sinnvoll sind. Eine Grundfähigkeitsversicherung mit Teilschutz ist besser als keine Absicherung (hier mehr dazu). Und sie kann später, bei Verbesserung der gesundheitlichen Situation, durch eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung ergänzt oder ersetzt werden.
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Häufig gestellte Fragen zur BU Versicherung mit ADHS
Ja, eine ADHS-Diagnose muss bei den Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß offengelegt werden. Die meisten Versicherer fragen explizit nach psychischen Erkrankungen der letzten fünf bis zehn Jahre. Hierzu zählt auch ADHS. Wird die Diagnose verschwiegen und kommt dies später heraus, kann der Versicherer den Vertrag anfechten, die Zahlung der BU Rente verweigern und bereits gezahlte Beiträge einbehalten.
Aus Sicht der Versicherer werden ADHS (mit Hyperaktivität) und ADS (ohne ausgeprägte Hyperaktivität) meist ähnlich bewertet, da beide Störungen mit Konzentrations- und Organisationsproblemen einhergehen. Die genaue Einstufung hängt von der individuellen Ausprägung, dem Behandlungsverlauf und den konkreten Auswirkungen auf den Alltag ab. Leichtes ADS ohne nennenswerte Beeinträchtigungen und ohne Medikation wird tendenziell günstiger bewertet als schweres ADHS mit Begleiterkrankungen.
Wird ADHS erst nach Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung diagnostiziert, besteht grundsätzlich voller Versicherungsschutz. Die Gesundheitsfragen beziehen sich auf bereits bestehende Diagnosen, Behandlungen und Beschwerden. Eine erst später auftretende Erkrankung ist somit versichert, genau wie jede andere neu auftretende Krankheit auch. Im Leistungsfall muss der Versicherte nachweisen, dass die ADHS-Symptomatik tatsächlich zur Berufsunfähigkeit führt.
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