Das Wichtigste in Kürze
- Für alle, die ihre Heizungsanlage in Wohngebäuden auf erneuerbare Energien umstellen.
- Die KfW vergibt günstige Kredite bis 50.000 Euro pro Wohneinheit.
- Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre, den effektiven Jahreszins gibt es ab 0,78 Prozent.
- Die KfW vergibt die Darlehen nur über durchleitende Kreditinstitute wie die Hausbank. Testsieger wie Dr. Klein, Interhyp und Planethome sind für den Verbraucher kostenlos und helfen, bei der Finanzierung den Überblick zu behalten.
Umweltschutz, begrenzte Ressourcen und nicht zuletzt auf lange Sicht auch der eigene Geldbeutel: Es gibt viele gute Gründe, eine Heizungsanlage von Öl und Gas auf erneuerbare Energien umzustellen. Der zinsgünstige Ergänzungskredit 167 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert dies in bewohnten Gebäuden bei Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind.
Außerdem profitieren auch künftige Eigentümer, falls sie bereits sanierten Wohnraum kaufen. In dem Fall kombinieren sie den Kredit einfach mit der Baufinanzierung. Dafür muss die neue, energieeffiziente Heizungsanlage separat im Kaufvertrag ausgewiesen sein.
KfW-Programm 167 auf einen Blick
Art der Förderung | Kredit |
---|---|
Zweck | Einbau einer Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien |
Darlehensart | Annuitätendarlehen |
Zinsen | Ab 0,78 % eff. Jahreszins |
Mögliche Summen | Bis max. 50.000 € pro Wohneinheit |
Mögliche Zinsbindungen | 10 Jahre |
Laufzeiten | 4 bis 10 Jahre |
Tilgungsfreie Anlaufjahre | Bis zu 2 Jahre, abhängig von gewählter Laufzeit |
Sondertilgungen | Nur Gesamtbetrag gegen Vorfälligkeitsentschädigung tilgbar |
Absicherung des Darlehens | Art und Höhe der Absicherung werden mit der durchleitenden Bank vereinbart |
Antragsweg | Wird über eine durchleitende Bank beantragt (z. B. Hausbank) |
Wofür es den Kredit gibt
Die Fördersumme setzen Eigentümer nicht nur für den Kauf der Heizung selbst ein. Auch die Beratung, Planung und Baubegleitung durch einen Energie-Sachverständigen bezahlen sie damit. Das Geld finanziert außerdem Nebenarbeiten wie einen neuen Anstrich oder Wandverkleidungen sowie die Heizungsoptimierung und den vorgeschriebenen hydraulischen Abgleich. Die KfW erkennt grundsätzlich die Bruttokosten an.
Achtung: Ist der Eigentümer vorsteuerberechtigt, werden nur die Nettokosten berücksichtigt.
Kein Geld aus dem Fördertopf gibt es für Sanierungsarbeiten zum Beipspiel an Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder Boardinghäusern. Das Gleiche gilt für die Umschuldung bestehender Kredite und die Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Umbauten.
Welche erneuerbaren Energien sind förderfähig?
Damit die KfW die neue Heizung finanziert, muss diese gewisse Kriterien erfüllen.
- Heizungsunterstützende Solarthermie-Anlagen bis 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche
- Biomasse-Anlagen wie Pellet- oder Holzhackschnitzelheizungen mit einer Nennwärmeleistung von fünf Kilowatt bis 100 Kilowatt
- Wärmepumpen bis 100 Kilowatt
- Gas-Hybridheizungen mit einer Komponente auf Basis erneuerbarer Energien
- Gas-Brennwertheizungen
Achtung: Kombinierte Heizungssysteme auf der Basis erneuerbarer Energien und Öl werden nicht mehr gefördert!
Das sind die Konditionen
Der Kredit KfW 167 startet mit ein oder zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. In dieser Zeit begleicht der Kreditnehmer nur die Zinsen. Nach Ablauf dieser Phase kommt die monatliche Tilgung dazu, die bis zu zehn Jahre dauern kann. Die Sollzinsbindung gilt für den gesamten Zeitraum.
Den Kredit sollte der Eigentümer innerhalb von einem Jahr nach Bewilligung abrufen, entweder komplett oder in Teilbeträgen. Denn ab dem 13. Monat nach Zusage wird eine Bereitstellungsprovision von 0,15 Prozent des noch nicht abgerufenen Betrages fällig.
Kostenlose Sondertilgungen sind nicht vorgesehen. Der Gesamtbetrag kann aber jederzeit gegen eine Gebühr vorzeitig komplett zurückgezahlt werden.
Kredite kombinieren
Es gibt eine Fülle von Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen, auch mit solchen, die über die Heizungsanlage hinausgehen. Wichtig in Kombination mit Geldern vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist nur, dass die Fördersummen die Anschaffungskosten der neuen Heizung nicht übersteigen.
- BAFA-Zuschuss „Heizen mit Erneuerbaren Energien“
- KfW-Kredit 151/152: „Energieeffizientes Sanieren“
- KfW-Programm 430: „Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss“
- KfW-Programm 159: „Altersgerecht Umbauen – Kredit“
- KfW-Programm 455: „Barrierereduzierung/ Einbruchschutz – Investitionszuschuss“
Wer BAFA-Zuschüsse bekommt, hat keinen Anspruch auf den KfW-Kredit 151 und den KfW-Zuschuss 430. Der KfW-Kredit 167 wird jedoch nur noch bis zum 1. Juli 2021 gewährt. Anschließend geht die Kreditförderung in die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über.
Ab Juli 2021 können Sanierer den Kredit dann dort beantragen. Der KfW 167 ist außerdem nicht kombinierbar mit steuerlichen Förderungen.
KfW 167 beantragen – in sieben einfachen Schritten
- Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist: Ein Energieberater ist Gold wert! Er schaut sich nicht nur an, welche Anlage für das Objekt optimal ist, sondern stellt auch sicher, dass diese förderfähig ist. Also: Einen Experten suchen unter energie-effizienz-experten.de.
- Steht das Anlagenkonzept, holen sich Hausbesitzer ein Angebot bei einem Installateur. Sein Kostenvoranschlag ist Grundlage für den Kredit.
- Mit den Unterlagen geht es zur Hausbank oder Kreditvermittlern, die nicht nur den Antrag bei der KfW einreichen, sondern auch in Sachen Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen beraten.
- Sind die Kosten durch den KfW-Kredit 167 nicht abgedeckt, stellt der Eigentümer selbst den Antrag auf BAFA-Zuschüsse.
- Dann heißt es Abwarten. Ganz wichtig: Erst mit den Baumaßnahmen beginnen, wenn die Zusage vorliegt. Nur dann ist die Finanzierung auch gesichert.
- Kreditsumme binnen zwölf Monaten abrufen.
- Nach Abschluss der Sanierung die „Bestätigung nach Durchführung“, die der Experte für Energieeffizienz ausstellt, beim Finanzierungspartner einreichen. Dazu gehört zwingend auch ein hydraulischer Abgleich der neuen Anlage durch einen Fachmann.