Das Wichtigste in Kürze
- KfW 455-B ist für den altersgerechten Umbau von Wohnimmobilien gedacht.
- Möglich ist ein Zuschuss von bis zu 6.500 Euro pro Wohneinheit beziehungsweise 5.000 Euro für Einzelmaßnahmen.
- Eine Eigeninvestition von mindestens 2.000 Euro ist dafür Voraussetzung.
- Kreditvermittler kennen die KfW-Programme und schöpfen die Möglichkeiten maximal aus. Unsere Empfehlungen sind Dr. Klein, Interhyp und Planethome.
So lange wie möglich im eigenen Heim wohnen bleiben – das ist der Wunsch vieler Menschen. Doch wenn die Treppe Angst einflößt, die Tür zu schmal für den Rollator ist und das Aufstehen aus der Badewanne schwerer fällt, wird der Alltag mühsam oder sogar gefährlich.
Das Programm KfW 455-B bezuschusst einmalig Umbauten, die das eigenständige Leben in den eigenen vier Wänden oder der Mietwohnung komfortabler und sicherer machen. Auch wer barrierefreien Wohnraum kauft, wird unterstützt, wenn die Umbauten explizit im Vertrag ausgewiesen sind. Nicht nur ältere Jahrgänge haben Anspruch auf die Finanzierung, die KfW unterstützt altersunabhängig.
Das Geschenk vom Staat müssen Bauherren nicht zurückzahlen. Die Förderung fällt aber nur dann wirklich üppig aus, wenn der Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“ führt. In Wohnungen gibt es also nur Geld für einzelne Maßnahmen. Außerdem sind die Mittel des Programms jedes Jahr begrenzt. Wer also Umbauten plant, sollte den Antrag so früh wie möglich im Jahr stellen.
KfW 455-B im Überblick
Barrierereduzierung | Einbruchschutz | |
---|---|---|
Art der Förderung | Einmaliger Zuschuss | Einmaliger Zuschuss |
Voraussetzungen | Umbaumaßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben (Antrag muss vorher gestellt werden) | Umbaumaßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben (Antrag muss vorher gestellt werden) |
Höhe des Zuschusses | Einzelmaßnahmen: 10 % der förderfähigen Kosten bei (max. 5.000 Euro), für Erreichen des Standards „Altersgerechtes Haus“ bis 12,5 % (max. 6.250 €) | 20 % der förderfähigen Kosten bis 1.000 € Eigeninvestition, 10 % der förderfähigen Kosten ab 1.000 € Eigeninvestition |
Maximale Fördersumme pro Wohneinheit | 50.000 € | 15.000 € |
Minimal notwendige Eigeninvestition | 2.000 € | 500 € |
Rückzahlung | Der Zuschuss muss nicht zurück bezahlt werden | Der Zuschuss muss nicht zurück bezahlt werden |
Antragsweg | Der Zuschuss wird direkt bei der KfW beantragt |
Was ist der Standard „Altersgerechtes Haus“?
Die höchstmögliche Förderung bekommt nur, wer am Ende den vom Experten bescheinigten Standard „Altersgerechtes Haus“ komplett erfüllt. Dies ist ein exakt definierter Katalog von Umbaumaßnahmen in Zugang, Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad. Hinzu kommen altersgerechte Bedienelemente – beispielsweise für Türen und Lichtschalter.
Nur wer alle Arbeiten gleichzeitig umgesetzt, kann diesen Standard überhaupt erreichen. Und damit den höchstmöglichen Zuschuss von 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 6.500 Euro erhalten. Das ist in Wohnungen nicht machbar, da der Katalog auch Außenanlagen beinhaltet. Wer Einzelmaßnahmen umsetzt, bekommt höchstens 10 Prozent und bis zu 5.000 Euro geschenkt.
Tipp für Hausbesitzer: Muss viel gemacht werden, sollten sie genau abwägen und sich beraten lassen. Denn der KfW 455-B wird nur einmalig pro Wohneinheit vergeben.
Was die KfW fördert
- Den Umbau oder die Anlage von barrierefreien Zuwegen und Stellplätzen – etwa für Rollatoren.
Den Abbau von Barrieren im Eingangsbereich – etwa durch kraftunterstützende Türantriebe, mehr Bewegungsfläche, Überdachungen und Windfänge. - Maßnahmen zur Überwindung von Treppen – etwa Rampen, Treppen-, Hebe- oder Plattformlifte.
- Die Umgestaltung der Raumaufteilung und Schwellenabbau – etwa verbreiterte Türeingänge oder Änderung des Raumschnitts. Das beinhaltet auch Terrasse, Loggia und Balkon.
- Maßnahmen in Sanitärräumen – etwa mobile Liftsysteme für Badewannen, Einbau einer ebenerdigen Dusche, Modernisierung des WCs.
- Maßnahmen, um die Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag zu erleichtern – etwa baugebundene Notruf- und Unterstützungssysteme, visuelle Hilfen sowie Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen, Rollläden, Fenster, Türkommunikation, Beleuchtung, Heizungs- und Klimatechnik.
Wichtig: Alle Umbauten müssen von Fachleuten gemacht werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.
Tipp für Mieter: Mit dem Vermieter unbedingt eine schriftliche Modernisierungsvereinbarung abschließen.
Umbauten in Garten- und Gerätehäusern sowie Garagen, Ferienhäusern und -wohnungen oder in gewerblich genutzten Gebäuden fördert die KfW nicht. Auch für digitale Geräte der Unterhaltungselektronik – zum Beispiel Smartphone oder Tablet – gibt es keinen Zuschuss.
Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Programmen
Eine KfW-Förderung lässt sich immer mit anderen Programmen zusammenlegen. So lässt sich die Fördersumme erhöhen und das Beste für die Immobilie herausholen. Möglich ist eine Kombination mit:
- KfW-Programm 124: „Wohneigentumsprogramm“ (Kredit)
- KfW-Programm 167: „Energieeffizient sanieren“(Ergänzungskredit, kombinierbar bei Kauf einer Bestandsimmobilie)
- KfW-Programm 430: „Energieeffizientes sanieren“ (Zuschuss)
- KfW-Programm 431: „Baubegleitung“ (Zuschuss)
- KfW-Programm 455-E: „Einbruchschutz“ (Zuschuss, max. 15.000)
Der Zuschuss lässt sich nicht mit dem gleichnamigen Kredit über maximal 50.000 Euro aus dem KfW 159-Programm „Altersgerecht umbauen“ kombinieren.
Tipp: Wer die Anträge für Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz (455-E) gleichzeitig stellt, kann einen Zuschuss von bis zu 20.000 Euro pro Wohnung erhalten.
KfW 455-B beantragen – in fünf einfachen Schritten
Anders als bei anderen KfW Programmen läuft der Antrag nicht über Hausbank oder Vermittler, der Eigentümer stellt ihn selbst. Aber keine Angst: Das KfW-Zuschussportal ist so übersichtlich gestaltet, dass auch Laien keine Schwierigkeiten haben. Es klärt alle Eventualitäten und Fragen, definiert Standards genau in Merkblättern und stellt die nötigen Zusatzformulare bereit.
- Die Maßnahmen festlegen und Angebote einholen.
Tipp: Wohnberatungsstellen unterstützen bei der Planung, Barrieren in in der Immobilie zu reduzieren und den Wohnkomfort zu erhöhen. - Im KfW-Zuschussportal registrieren und den Antrag ausfüllen. Dabei die Kosten auf Basis der eingeholten Angebote nicht zu knapp zu kalkulieren und lieber etwa 20 Prozent mehr einplanen.
Tipp: Wer den Antrag für andere Personen stellt, zum Beispiel die Eltern, muss eine ausgefüllte Vollmacht hochladen. - Zusage abwarten. Besonderheit: Da weder Bank noch Vermittler eingeschaltet sind, muss der Antragsteller seine Identität nachweisen. Sonst kann er weder Rechnungen hochladen noch Gelder abrufen. Das geht schnell per Schufa-IdentitätsCheck oder dem Postident-Verfahren der Deutschen Post. Letzterer ist auch in einer Filiale möglich.
Achtung: Die Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Das Ablaufdatum steht unter dem Punkt „Wie geht´s weiter“. Das Geld wird nur dann ausgezahlt, wenn das Vorhaben bis zu diesem Stichtag abgeschlossen ist! - Erst dann mit den Bauarbeiten mit Hilfe eines Fachmanns starten oder das neue Eigentum kaufen.
Tipp für Käufer: Darauf achten, dass der Vertrag eine Klausel zur Haftung des Verkäufers für die Einhaltung des förderfähigen Standards enthält! - Im KfW-Zuschussportal die Gesamtkosten für das Vorhaben erfassen und die entsprechenden Rechnungen hochladen. Dass der Standard „Altersgerechtes Haus“ eingehalten ist, bestätigt ein Sachverständiger mit dem KfW-Formular „Bestätigung nach Durchführung – Standard Altersgerechtes Haus“.
Tipp: Wer keinen Scanner hat, kann die Rechnungen auch abfotografieren
Unser Tipp: Dr. Klein oder Interhyp nutzen
Gerade was Kombinationsmöglichkeiten im anderen Programmen und Sonderregelungen anbelangt, kann das KfW Angebot recht verwirrend sein. Wer über Einzelmaßnahmen hinaus plant, ist daher gut mit einem Kreditvermittler beraten, der hat den Überblick. Dr. Klein und Interhyp sind für den Verbraucher kostenlos, da sie von den Banken ihre Provision erhalten.