Die besten Krankenzusatzversicherungen für Krankenhaus

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Iris Schulte-Renger
30.08.2024 – 13:17 Uhr aktualisiert
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Krankenhauszusatzversicherung AB
Krankenhauszusatzversicherung AB
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze:

  • Welche Krankenzusatzversicherungen für Krankenhausaufenthalte sinnvoll sind, hängt davon ab, welchen Komfort und welche Behandlungsmöglichkeiten sich der Versicherte wünscht.
  • Zusatzversicherungen für die Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, aber auch für ambulante Leistungen wie Heilpraktikerbehandlungen und Sehhilfen ermöglichen erstklassige medizinische Versorgung.
  • Dieser Artikel stellt in beiden Bereichen jeweils die zehn besten Versicherer und ihr Angebot vor.

Krankenhausaufenthalte können stressig sein. Eine Krankenhauszusatzversicherung sorgt für mehr Komfort und bessere Behandlungsmöglichkeiten. Mit ihr werden zum Beispiel der Zugang zu Behandlungen durch den Chefarzt, die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern oder auch Behandlungen durch Heilpraktiker möglich.

In diesem Kontext werden die besten Zusatzversicherungen für Krankenhausaufenthalte in diesem Artikel beleuchtet.

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Wann ergibt eine Krankenhauszusatzversicherung Sinn?

Eine Krankenhauszusatzversicherung zahlt sich aus, wenn im Krankheitsfall Komfort und erstklassige medizinische Versorgung wichtig sind.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen nur die notwendige und wirtschaftlich sinnvolle Behandlung.

Das bedeutet zum Beispiel oft Unterbringung im Mehrbettzimmer und Behandlung durch diensthabende Ärzte, die von Assistenz- bis Oberärzten reichen. Nur in medizinisch begründeten Fällen erfolgt die Behandlung durch Chefärzte oder die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern, etwa wenn besonders viel Ruhe notwendig ist.

Wer Extras wie Chefarzt- oder Heilpraktikerbehandlung oder auch ein Ein- oder Zweibettzimmer unabhängig vom Gesundheitszustand möchte, sollte über eine private Krankenzusatzversicherung nachdenken. Diese ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und sorgt dafür, dass man wie ein Privatpatient behandelt wird.

Der Zusatzschutz ist zwar nicht zwingend notwendig, bietet aber zusätzlichen Komfort und kann die Krankenhauszeit angenehmer gestalten.

Allerdings ist dieser Luxus mit höheren Kosten verbunden, weshalb die Entscheidung auch von den eigenen Prioritäten und finanziellen Möglichkeiten abhängt.

Was deckt eine private Krankenhauszusatzversicherung ab?

Bevor der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung erfolgt, sollte klar sein, was diese tatsächlich abdeckt. Neben der Behandlung durch hoch qualifizierte Ärzte und der Unterbringung in komfortablen Ein- oder Zweibettzimmern umfasst sie oft auch weitere nützliche Leistungen.

Werden Ein- oder Zweibettzimmer übernommen?

Die Hauptmotivation für eine Krankenzusatzversicherung ist nicht das komfortable Zimmer, sondern die teure Behandlung durch erfahrene Ärzte. Ein Zweibettzimmer kostet im Schnitt 65 Euro pro Tag, ein Einzelzimmer 124 Euro. Leistungsstarke Tarife decken diese Kosten. Zusatzversicherungen, die Einbettzimmer abdecken, sind meist teurer und bieten aus medizinischer Sicht keinen zusätzlichen Nutzen, es sei denn, sie sind besonders günstig.

Manche Versicherer übernehmen sogar Familienzimmer, sodass beide Elternteile nach der Geburt mit ihrem Neugeborenen zusammenbleiben können.

Wie funktioniert die Chefarztbehandlung?

Wer nicht vom diensthabenden Arzt, sondern von einem leitenden Arzt oder einer leitenden Ärztin behandelt werden möchte, benötigt einen Wahlleistungsvertrag. Dieser ermöglicht es dem Krankenhaus, privat abzurechnen. Das betrifft meist Chefärzte, manchmal aber auch andere Spezialisten. Wird ein solcher Vertrag abgeschlossen, rechnen alle beteiligten Ärzte, wie Anästhesisten und Radiologen, privat ab.

Die Rechnungen müssen zunächst selbst bezahlt und dann von der Zusatzversicherung erstattet werden, manchmal direkt an die Ärzte.

Ist eine freie Arzt- und Krankenhauswahl möglich?

Zusatzversicherungen werben mit der freien Krankenhauswahl, obwohl gesetzlich Versicherte ohnehin die Klinik frei wählen dürfen. Doch die private Versicherung ermöglicht nicht nur die freie Krankenhauswahl, sondern auch die Wahl des behandelnden Arztes. So kann gezielt nach Spezialisten gesucht werden, was besonders bei komplexen Erkrankungen vorteilhaft ist.

Zahlt die Versicherung für Privatkliniken?

Eine gute Krankenhauszusatzversicherung übernimmt auch die Kosten für eine Behandlung in Privatkliniken ohne Kassenzulassung, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Viele Versicherer erstatten nur, wenn die gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt. Eine ärztliche Bescheinigung kann notwendig sein, um die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen.

Wichtig ist, sich die Behandlung in einer Privatklinik vorher schriftlich von der Krankenkasse genehmigen zu lassen und einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Die Krankenkasse zahlt nur so viel, wie sie auch für ein Vertragskrankenhaus zahlen würde. Restkosten können von der privaten Versicherung zurückgeholt werden.

Verweigert die Krankenkasse die Erstattung, muss man meist die allgemeinen Krankenhausleistungen selbst tragen. Die privaten Versicherer zahlen dann oft nur den Aufpreis für den Chefarzt oder das Zweibettzimmer oder beteiligen sich anteilig an den allgemeinen Krankenhauskosten.

Was ist mit gemischten Anstalten?

Bei Kliniken, die auch Kuren oder Reha anbieten, übernehmen nicht alle Tarife die Kosten. Meistens ist eine schriftliche Zusage vor der Behandlung nötig.

Sind ambulante OPs versichert?

Immer mehr Operationen werden ambulant durchgeführt, was weniger Kosten verursacht. Gute Tarife für Krankenhauszusatzversicherungen sollten auch privatärztliche Leistungen bei ambulanten Operationen abdecken.

Was deckt die Versicherung für Schwangere ab?

Auch bei Geburten können Leistungen wie Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer genutzt werden. Einige Versicherer übernehmen die Kosten für ein Familienzimmer. Wichtig ist, dass viele Versicherungen eine Wartezeit von acht Monaten vorsehen. Daher sollte die Versicherung frühzeitig abgeschlossen werden.

Was deckt eine ambulante Zusatzversicherung ab?

Eine ambulante Zusatzversicherung erweitert die Gesundheitsversorgung über den Krankenhausaufenthalt hinaus und bietet Vorteile bei ambulanten Behandlungen. Diese Versicherung deckt oft Naturheilverfahren ab, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.

Dazu gehören beispielsweise Akupunktur, Homöopathie und andere alternative Heilmethoden.

Werden Sehhilfen übernommen?

Die ambulante Zusatzversicherung erstattet häufig auch Kosten für Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen. Diese Leistungen gehen über das hinaus, was die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst, und bieten somit eine umfassendere Unterstützung bei Sehkorrekturen.

Welche weiteren Vorteile bietet die ambulante Zusatzversicherung?

Zusätzlich zu Naturheilverfahren und Sehhilfen können auch Kosten für Heilpraktikerleistungen und zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen übernommen werden. Die ambulante Zusatzversicherung sorgt dafür, dass man Zugang zu einem breiteren Spektrum an Gesundheitsleistungen hat, die individuell auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt sind.

Was zahlt eine Krankenhauszusatzversicherung nicht?

Eine Krankenhauszusatzversicherung bietet viele Vorteile. Doch nicht alle gewünschten Leistungen werden abgedeckt.

  1. Was sind die allgemeinen Ausschlüsse?Krankenhauszusatzversicherungen leisten in der Regel nur bei medizinisch notwendigen Behandlungen. Das bedeutet, dass freiwillige oder nicht zwingend erforderliche Behandlungen, wie kosmetische Operationen, nicht erstattet werden. Falls eine Behandlung als nicht notwendig eingestuft wird, bleibt man auf den Kosten für Privatarzt oder Einzelzimmer sitzen. Es gibt zwar einige Tarife, die hier Ausnahmen machen, aber diese sind selten.
  2. Werden Reha und Kuren abgedeckt?
    Leistungen für Kur- oder Rehaaufenthalte sind in vielen Tarifen ausgeschlossen. Während einige Tarife ein Tagegeld während einer Kur, Reha oder Anschlussheilbehandlung zahlen, sind die meisten Leistungen in solchen Einrichtungen ohnehin nicht von Ärzten, sondern von anderen Therapeuten. Zweibettzimmer sind hier oft Standard.
  3. Gibt es Wartezeiten?
    Nach dem Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung können Wartezeiten anfallen. In der Regel beträgt die Wartezeit drei Monate, bei Entbindungen acht Monate. Während dieser Zeit können keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Es gibt jedoch Tarife, die auf Wartezeiten verzichten, sodass sofortiger Versicherungsschutz besteht.
  4. Sind ambulante Leistungen abgedeckt?
    Ambulante Leistungen sind nicht automatisch durch eine Krankenhauszusatzversicherung gedeckt. Oftmals bedarf es einer separaten ambulanten Zusatzversicherung, um Leistungen wie Naturheilverfahren oder Sehhilfen erstattet zu bekommen. Daher sollte genau geprüft werden, welche Leistungen der gewählte Tarif tatsächlich abdeckt und ob eine zusätzliche Absicherung nötig ist.
  5. Warum sind bestimmte Leistungen ausgeschlossen?
    Die Ausschlüsse und Einschränkungen bei Krankenhauszusatzversicherungen haben oft damit zu tun, dass Versicherungen ihre Kosten kalkulieren und Risikogruppen minimieren wollen. Behandlungen, die nicht zwingend notwendig sind oder die in speziellen Einrichtungen stattfinden, bedeuten ein höheres Risiko und Kosten, die nicht immer in das Modell der Zusatzversicherung passen.

Stationäre Zusatzversicherung: Gute Tarife für Chefarzt und besseres Zimmer

Wer im Krankenhaus eine Behandlung wünscht, die über den Standard der gesetzlichen Kassen hinausgeht, kann eine Zusatzpolice abschließen. Die unabhängige Rating-Agentur Franke und Bornberg hat für das Handelsblatt 25 Policen untersucht, die zusätzliche Kosten für ein Einbettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt abdecken.

18 dieser Tarife wurden mit der Höchstnote „sehr gut“ ausgezeichnet, die zehn besten sehr guten Tarife werden in der folgenden Tabelle vorgestellt:

Versicherung
und Tarif
Ratingnote StationärBeitrag 30-jähriger, EuroGesamtpunkte
ERGO Krankenversicherung AG

SZL
FFF+34,68100
HUK Coburg

SZplus mit optionalen Leistungen
FFF+37,6697
Gothaer Krankenversicherung AG

MediClinicPremium
FFF+39,6694
Inter Krankenversicherung AG

QualiMed Z S1R
FFF+40,1994
Deutscher Ring
(Signal Iduna)

clinic+
FFF+43,2491
Münchener Verein
Krankenversicherung aG

Clinic Care Premium (T 735)
FFF+44,9688
uniVersa Krankenversicherung AG

uni-SZ
FFF+45,1688
ARAG

MedKlinik 1-Bett L
FFF+45,9588
Württembergische Krankenversicherung AG

SZ, SZE
FFF+46,1688
SIGNAL Krankenversicherung a.G.

KlinikTOP1, EKH45
FFF39,7787
FFF+ = hervorragend, FFF = sehr gut, FF+ = gut, FF = befriedigend, F+ = ausreichend
Musterfall: Geb. Datum 01.01.1994, Vers.-Beg. 01.05.2024, Eintrittsalter 30, Chefarztbehandlung und 1-Bett-Zimmer, Tarife mit Alterungsrückstellungen
Stand Franke & Bornberg / fb research-Analyse: Januar 2025

Platz 1: Tarif „SZL“ der ERGO Krankenversicherung

Der Tarif „SZL“ der ERGO Krankenversicherung wurde im Musterfall für einen 30-jährigen Versicherungsnehmer mit einer monatlichen Prämie von 34,68 Euro bewertet. Er deckt die Kosten für die privatärztliche Behandlung und die Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer. Zudem werden ambulante Operationen im Krankenhaus, die eine stationäre Behandlung ersetzen, sowie zusätzliche Krankenhausleistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, übernommen. Es gibt keine Wartezeit, der Vertrag kann monatlich gekündigt werden, und der Abschluss ist flexibel möglich – online, telefonisch oder vor Ort.

Platz 2: HUK Coburg mit „SZplus“

Ein weiterer Top-Tarif ist „SZplus mit optionalen Leistungen“ von HUK Coburg. Versicherte können Belege bequem per App einreichen und Leistungsabrechnungen einsehen. Die privatärztlichen Leistungen werden über die Höchstgrenze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Versicherte können zudem selbst Spezialisten für ihre Behandlung auswählen. Auch die Erstattung eines Familienzimmers nach der Entbindung gehört zum Leistungskatalog.

Gute ambulante Zusatzversicherung für Heilpraktiker und mehr

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nicht die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. Ambulante Zusatzversicherungen bieten hier die schon erwähnte sinnvolle Ergänzung. Franke und Bornberg haben 20 Policen aus diesem Bereich analysiert, die Leistungen für Sehhilfen, Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen umfassen.

Sieben Tarife erhielten die Bestnote „sehr gut“. Die besten zehn Tarife aus diesem Bereich (Platz 8 bis 10: Note gut) zeigt die folgende Tabelle:

Versicherung
und Tarif
Rating:

Sehhilfen

Naturheilverfahren

Vorsorge
Beitrag 30-jährige/r, EuroGesamt-punkteTarifart mit Alterungs- rückstellung?
Süddeutsche Krankenversicherung a.G.

AP1
FFF+
FFF+
FFF+
31,6497ohne Alterungsrückstellung
Barmenia Krankenversicherung a.G.

Mehr Gesundheit1000, Mehr Sehen
FFF
FFF
FFF+
24,4095ohne Alterungsrückstellung
DKV Deutsche Krankenversicherung AG

KABN
FFF
FF+
FFF+
19,2793ohne Alterungsrückstellung
uniVersa Krankenversicherung a.G.

uni-EZ 2
FFF
FFF
FF+
23,8691mit Alterungsrückstellung
Nürnberger Krankenversicherung AG

BudgetSelect privat 600
FF+
FFF
FFF
21,6091ohne Alterungsrückstellung
SIGNAL Krankenversicherung a.G.

AmbulantPLUS
FFF+
FFF
FF+
34,4691mit Alterungsrückstellung
Gothaer Krankenversicherung AG

MediAmbulant; MediPrävent Premium
FF+
FFF
FFF+
32,6490mit Alterungsrückstellung
Allianz Private Krankenversicherungs-AG

Ambulant Best (AB02)
FFF
FF+
FF+
18,5689mit Alterungsrückstellung
Inter Krankenversicherung AG

QualiMed Z APS
FFF+
FFF
FF+
36,1588ohne Alterungsrückstellung
Advigon Versicherung AG

privat ambulant Baustein vorsorge spezial (AV), privat ambulant Baustein alternativmedizin spezial (AH)
FF+
FFF
FF
28,7385ohne Alterungsrückstellung
FFF+ = hervorragend, FFF = sehr gut, FF+ = gut, FF = befriedigend, F+ = ausreichend
Musterfall: Geb. Datum 01.01.1994, Vers.-Beg. 01.05.2024, Eintrittsalter 30
Tarife nach Art der Schadenversicherung
Berücksichtigt wurden Tarife mit Leistungen für Sehhilfen, Naturheilverfahren und Vorsorge
Stand Franke & Bornberg / fb research-Analyse: Januar 2025

Private Krankenversicherungen im Vergleich

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    (abhängig von Alter und Tarif)

Platz 1: AP1 der Süddeutschen Krankenversicherung a.G.

Der Tarif „AP1“ der Süddeutschen Krankenversicherung a.G. ist der Spitzenreiter unter den ambulanten Zusatzversicherungen. Mit einer herausragenden Bewertung in den Kategorien Sehhilfen, Naturheilverfahren und Vorsorge bietet dieser Tarif umfassenden Schutz. Für eine 30-jährige Person liegt der Monatsbeitrag bei 31,64 Euro. Der Tarif ohne Alterungsrückstellungen überzeugt durch ein exzellentes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Die Süddeutsche Krankenversicherung erstattet umfangreiche Leistungen, was diesen Tarif besonders attraktiv macht.

Platz 2: Mehr Gesundheit1000, Mehr Sehen der Barmenia Krankenversicherung a.G.

Der Tarif „Mehr Gesundheit1000, Mehr Sehen“ der Barmenia Krankenversicherung a.G. belegt den zweiten Platz. Mit sehr guten Bewertungen in allen relevanten Kategorien und einem Monatsbeitrag von 24,40 Euro für eine 30-jährige Person bietet dieser Tarif ebenfalls hervorragenden Schutz ohne Alterungsrückstellungen. Die Barmenia Krankenversicherung legt großen Wert darauf, dass ihre Kunden Zugang zu hochwertigen Gesundheitsleistungen haben.

Dies zeigt sich in der umfassenden Erstattung von Sehhilfen, Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen.

Vertrag mit oder ohne Altersrückstellung – was ist besser?

Die Entscheidung, ob ein Vertrag mit oder ohne Altersrückstellung abgeschlossen werden soll, hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab und ist nicht pauschal zu beantworten. Beide Modelle haben ihre Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt.

Damit Preisanstiege im Alter vermieden werden können, ist es empfehlenswert, einen Tarif mit Altersrückstellung zu wählen.

Was bedeutet Altersrückstellung?

Altersrückstellungen sind finanzielle Vorsorgemaßnahmen, die Versicherer treffen, um die steigenden Gesundheitskosten im Alter abzudecken. Beiträge werden in jungen Jahren höher angesetzt, um einen finanziellen Puffer für spätere Jahre anzulegen. Dieser Puffer soll dann verhindern, dass die Beiträge im Alter stark ansteigen.

Vorteile eines Vertrags mit Altersrückstellung

  1. Stabile Beiträge im Alter: Durch die Altersrückstellung bleiben die Beiträge im Alter stabiler. Das bedeutet, dass auch im Ruhestand die finanziellen Belastungen für die Versicherung nicht plötzlich in die Höhe schießen.
  2. Planungssicherheit: Mit stabilen Beiträgen lässt sich die finanzielle Zukunft besser planen. Vor allem im Alter, wenn das Einkommen in der Regel sinkt, ist es beruhigend, sich keine Sorgen über explodierende Versicherungsbeiträge machen zu müssen.
  3. Langfristige Absicherung: Verträge mit Altersrückstellungen sind auf eine langfristige Bindung ausgelegt, was für Menschen, die ihre Krankenversicherung nicht ständig wechseln wollen, von Vorteil ist. Zudem enden viele Tarife ohne Rückstellungen mit einem bestimmten Alter, zum Beispiel zum 60. Lebensjahr. Gerade im Rentenalter, wenn Krankenhausaufenthalte wahrscheinlicher werden, bietet ein Tarif mit Altersrückstellungen kontinuierlichen Schutz.

Mögliche Nachteile eines Vertrags mit Altersrückstellung

  1. Höhere Beiträge in jungen Jahren: Um die Altersrückstellungen aufzubauen, können die Beiträge in jungen Jahren höher sein. Das kann vor allem für junge Menschen oder Familien mit kleinem Budget eine Belastung sein.
  2. Geringere Flexibilität: Die langfristige Auslegung dieser Verträge kann auch bedeuten, dass ein Wechsel der Versicherung komplizierter wird, da die angesparten Altersrückstellungen nicht immer vollständig auf einen neuen Vertrag übertragen werden können.

Was tun bei Streit mit der Versicherung?

Ein Konflikt mit der Versicherung kann frustrierend und zeitaufwändig sein. Doch es gibt einige Schritte, die helfen können, die Situation zu klären und eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

  • Ruhe bewahren und Fakten sammeln
    Der erste Schritt bei einem Streit mit der Versicherung ist, ruhig zu bleiben und alle relevanten Dokumente und Fakten zusammenzutragen. Dazu gehören Policen, Korrespondenz, Rechnungen und ärztliche Bescheinigungen. Eine gründliche Dokumentation ist entscheidend, um den Sachverhalt klar darzustellen.
  • Kontakt zur Versicherung aufnehmen
    Der direkte Kontakt zur Versicherung ist oft der schnellste Weg, um Missverständnisse auszuräumen. Ein Anruf oder ein schriftlicher Brief an den Kundenservice kann bereits Klarheit bringen. Wichtig ist, das Problem sachlich und präzise zu schildern und konkrete Fragen zu stellen. Private Krankenversicherungen haben oft hohe Kosten und prüfen Rechnungen genau, bevor sie diese erstatten. Es kann vorkommen, dass eine Rechnung nicht vollständig bezahlt wird, weil die Versicherung behauptet, die Behandlung sei medizinisch nicht notwendig oder die Abrechnung sei falsch. Deshalb ist es ratsam, vor der Behandlung mit dem Versicherer zu klären, welche Kosten übernommen werden.
  • Schriftlich beschweren
    Wenn der erste Kontakt nicht zur Lösung führt, sollte eine formelle Beschwerde schriftlich eingereicht werden. Dabei ist es hilfreich, die Beschwerde klar zu strukturieren, alle relevanten Informationen beizufügen und eine Frist für die Antwort zu setzen. Dies zeigt die Ernsthaftigkeit des Anliegens und erhöht den Druck auf die Versicherung, das Problem zügig zu klären.
  • Die Klinik einbeziehen
    Sollte die Versicherung nach einem Krankenhausaufenthalt die Rechnung nicht vollständig begleichen wollen, ist es sinnvoll, die Abrechnungsstelle der Klinik über die Ablehnung zu informieren. Bitten Sie die Klinik, schriftlich zu begründen, warum die beanstandeten Punkte in der Rechnung korrekt sind. Versuchen Sie, die Versicherung davon zu überzeugen, die Auseinandersetzung direkt mit dem Krankenhaus zu führen. So vermeiden Sie, ständig als Mittler zwischen beiden Seiten zu agieren.
  • Externe Hilfe hinzuziehen
    Falls die Versicherung auf ihrem Standpunkt beharrt, können externe Schlichtungsstellen helfen. Der PKV-Ombudsmann bietet ein kostenloses Schlichtungsverfahren an. Obwohl das Ergebnis nicht bindend für die Versicherung ist, kann es oft eine gütliche Einigung ermöglichen. Auch Verbraucherzentralen bieten Unterstützung und Beratung bei Versicherungsstreitigkeiten an.
  • Rechtliche Schritte prüfen
    Wenn alle außergerichtlichen Maßnahmen scheitern, bleibt der Gang zum Anwalt. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Ohne Rechtsschutzversicherung besteht jedoch das Risiko, auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzenzubleiben, falls der Fall verloren geht.
  • Präventivmaßnahmen ergreifen
    Um zukünftigen Streitigkeiten vorzubeugen, lohnt es sich, bereits im Vorfeld einige Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört, alle Versicherungsbedingungen genau zu lesen und bei Unklarheiten direkt nachzufragen. Außerdem sollten alle Absprachen schriftlich festgehalten werden. Regelmäßige Überprüfungen der Versicherungsverträge helfen, veraltete oder ungünstige Bedingungen zu erkennen und rechtzeitig zu ändern.

Ein Streit mit der Versicherung muss nicht zwingend zu einem langwierigen und stressigen Prozess werden.

Mit einer sachlichen Herangehensweise, klarer Kommunikation und, wenn nötig, externer Unterstützung lassen sich viele Konflikte lösen.

Wichtig ist, die eigenen Rechte zu kennen und sich nicht scheuen, diese auch durchzusetzen.

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Häufig gestellte Fragen zur Krankenhauszusatzversicherung

Welche Alternativen gibt es zur Krankenhauszusatzversicherung?

Manchmal bietet der Markt noch mehr Lösungen als die klassische Krankenhauszusatzversicherung. Eine Möglichkeit sind etwa Kombiprodukte, die zum Beispiel neben dem Krankenhausaufenthalt auch ambulante und zahnärztliche Leistungen abdecken. Gesundheitskassen oder Betriebskrankenkassen können ebenfalls spezielle Angebote haben, die auf den individuellen Bedarf zugeschnitten sind. Nicht zu vergessen sind Tagesgeldkonten, mit denen sich für die finanzielle Unterstützung im Krankheitsfall sparen lässt. Jede dieser Alternativen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile und man sollte sie sorgfältig prüfen.

Wie erfolgt die Abrechnung im Schadensfall?

Wenn der Schadensfall eintritt, ist eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung wichtig. Nach der Behandlung im Krankenhaus bekommt man eine Rechnung. Diese geht zuerst an die Krankenkasse, die ihren Anteil übernimmt. Den Rest schickt man dann an die Zusatzversicherung. Hierzu sind meist ein kurzer Leistungsantrag und die Originalrechnung notwendig. Viele Versicherungen bieten inzwischen auch digitale Einreichungen über Apps oder Onlineportale an. Nach Prüfung der Unterlagen erstattet die Versicherung den offenen Betrag direkt auf das Konto. Wichtig ist, alle Unterlagen vollständig und korrekt einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Wie läuft der Abschluss und die Kündigung einer Zusatzversicherung ab?

Den Vertrag für eine Zusatzversicherung abzuschließen, ist heute einfacher denn je. Meistens beginnt der Prozess mit einem Vergleich verschiedener Angebote, wie sie zum Beispiel in diesem Artikel vorgestellt werden. Hat man den passenden Tarif gefunden, erfolgt der Antrag entweder online oder über einen Berater. Der Versicherer prüft dann die Gesundheitsangaben und entscheidet über die Annahme. Nach Vertragsbeginn zahlt man regelmäßig die Beiträge.


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