Das Wichtigste in Kürze
- Der PKV-Verband rechnet damit, dass viele Privatversicherte ab Anfang 2026 mit deutlichen Beitragserhöhungen konfrontiert werden.
- Hauptursachen der höheren Beiträge der PKV sind die stark gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen, insbesondere bei Krankenhausleistungen und Arzneimitteln.
- Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird für 2026 mit höheren Belastungen gerechnet – vor allem durch steigende Zusatzbeiträge und eine höhere Beitragsbemessungsgrenze.
Auch im Jahr 2026 müssen sich viele privat krankenversicherte Menschen wohl erneut auf höhere Beiträge einstellen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) hat bereits angekündigt, dass ab Anfang 2026 für einen Großteil der Versicherten deutliche Beitragserhöhungen zu erwarten sind.
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(abhängig von Alter und Tarif)
Als Hauptursachen nennt der PKV-Verband die stark gestiegenen Kosten im Gesundheitswesen – insbesondere bei Krankenhausleistungen und Arzneimitteln. Konkrete Prozentzahlen zu den Beitragsanpassungen für 2026 liegen bislang allerdings noch nicht vor.
Ursache: Gestiegene Kosten im Gesundheitswesen
Der Grund für die erwarteten Beitragserhöhungen 2026 sind die weiterhin stark steigenden Kosten im Gesundheitswesen. Diese führen zu höheren Leistungsausgaben der Versicherer. Laut PKV-Verband erhöhten sich die Leistungsausgaben in wichtigen Bereichen bereits 2024 und 2025 deutlich, etwa um über 10 Prozent bei allgemeinen Krankenhausleistungen und um nahezu 10 Prozent bei Arzneimitteln.
Der größte Kostentreiber ist der Krankenhausbereich. Neben moderneren, aber teureren Behandlungsmethoden sowie steigenden Medikamentenpreisen schlagen vor allem die Kosten der Krankenpflege zu Buche. Der PKV-Verband weist darauf hin, dass insbesondere die Vergütung von Pflegeleistungen in den vergangenen Jahren erheblich angehoben wurde. Auch im Bereich Geburtshilfe sind die Kosten pro Behandlungsfall gestiegen.
Diese Kostensteigerungen hängen eng mit den gesetzlich vorgegebenen Personalvorgaben und höheren Tarifgehältern für medizinisches Personal zusammen. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) nahm die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitswesen bis 2024 weiter zu – insbesondere im Pflegedienst, wo deutliche Zuwächse verzeichnet wurden.
Ein zusätzlicher Faktor: Viele Operationen und Behandlungen, die während der Corona-Pandemie verschoben wurden, werden seit 2023 und 2024 nachgeholt. So meldete Destatis bereits für 2023 einen Anstieg der stationär behandelten Patientinnen und Patienten um rund 400.000 Fälle gegenüber dem Vorjahr – ein Trend, der sich 2024 fortgesetzt hat und die Ausgaben der Krankenversicherungen zusätzlich erhöht.
Die Auswirkungen für PKV-Versicherte
Die Beitragsanpassungen der privaten Krankenversicherungen wirken sich je nach Anbieter und Kunde unterschiedlich aus. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, wo sich die Beiträge nach dem Einkommen des Versicherten richten, werden die Beiträge in der PKV individuell nach Alter und gewähltem Tarif berechnet. Ob der PKV-Beitrag steigt und wenn ja, um wie viel, hängt dadurch unmittelbar von der Anzahl der Kranken und Gesunden im jeweiligen Tarif ab. Somit ergeben sich drei Szenarien für PKV-Versicherte:
- Beitragserhöhungen: Der PKV-Verband geht davon aus, dass ein Großteil der privaten Krankenversicherungen zum 1. Januar 2026 in zahlreichen Tarifen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder deutliche Beitragserhöhungen durchführen muss.
- Beitragssenkungen: In einigen wenigen Tarifen kann es 2026 auch zu einer Senkung der Monatsbeiträge kommen. Dies betrifft jedoch nur spezielle Tarife und ist eher die Ausnahme.
- Gleichbleibender Beitrag: Auf bestimmte Tarife haben die aktuellen Kostenentwicklungen keine unmittelbaren Auswirkungen. Hier können die Prämien im Jahr 2026 unverändert bleiben.
Herausforderungen auch für gesetzlich Versicherte
Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen betrifft auch die gesetzlich Versicherten. Zwar soll der allgemeine GKV-Beitragssatz 2026 laut Bundesregierung unverändert bei 14,6 Prozent bleiben. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird jedoch voraussichtlich erneut steigen – nach der kräftigen Anhebung von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent im Jahr 2025 rechnen Experten für 2026 mit einem weiteren Anstieg in Richtung 3,0 Prozent.
Der GKV-Spitzenverband warnt regelmäßig, dass die jährlichen Beitragserhöhungen die finanzielle Belastbarkeit von Versicherten und Arbeitgebern zunehmend überfordern.
Gefordert werden kurzfristig wirksame Reformen, um die Kosten in den Griff zu bekommen. Als eine mögliche Entlastungsmaßnahme wird etwa das Absenken der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel diskutiert, was die gesetzlichen Krankenkassen um mehrere Milliarden Euro entlasten könnte.
Wie das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) berechnet hat, sind die Beiträge je vollversicherter Person in der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten 20 Jahren durchschnittlich um 3,8 Prozent pro Jahr gestiegen. In der privaten Krankenversicherung betrug der Anstieg im selben Zeitraum durchschnittlich 3,1 Prozent pro Jahr.
Das können PKV-Versicherte jetzt tun
Mitglieder einer privaten Krankenversicherung können jederzeit in andere Tarife ihres Versicherers wechseln. Die bevorstehende Beitragserhöhung kann daher ein Impuls sein, den bisherigen Gesundheitsschutz zu überprüfen und gegebenenfalls durch andere Tarife anzupassen. So kann ein Verzicht auf Leistungen, etwa das Ein-Bett-Zimmer oder Heilpraktiker-Behandlungen, sowie eine Erhöhung der Selbstbeteiligung die Beitragssteigerung abmildern.
Eine weitere Möglichkeit besteht im Wechsel zu einem anderen Versicherer. Bei einer Beitragserhöhung hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Das ermöglicht ihm, binnen vier Wochen zu kündigen und sich anderswo zu versichern. Allerdings ist dann eine neue Gesundheitsprüfung nötig. Zudem können die vom bisherigen Versicherer gebildeten Altersrückstellungen teilweise oder ganz verloren gehen. Das sollte vor einem Versicherungswechsel unbedingt bedacht und gründlich geprüft werden.
In Ausnahmefällen ist auch eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich.
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Häufig gestellte Fragen zu Beitragserhöhungen der PKV
Eine private Krankenversicherung darf die Beiträge grundsätzlich einmal pro Jahr anpassen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. So ist eine Beitragserhöhung dann zulässig, wenn die tatsächlichen Gesundheitskosten der Versicherten um mehr als 5 Prozent von den kalkulierten Kosten abweichen. Die Versicherungen dürfen Erhöhungen laut Gesetz nur dann vornehmen, wenn sie notwendig sind, um künftige Leistungsausgaben zu decken. Erhöhungen müssen stets transparent begründet werden, und ein unabhängiger Treuhänder muss sie bestätigen.
Versicherte können gegen Beitragserhöhungen schriftlich Einspruch einlegen, wenn sie Fehler vermuten oder begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Erhöhung haben. Wurde die Erhöhung nicht korrekt oder nachvollziehbar erklärt, kann der Versicherte verlangen, dass die Berechnung überprüft wird. Ein Einspruch hat jedoch nicht immer Aussicht auf Erfolg, da Beitragserhöhungen in der Regel von einem unabhängigen Treuhänder geprüft und genehmigt werden.
In der Regel lässt sich eine Beitragsreduzierung durch einen Tarifwechsel erreichen. Für langjährig Versicherte bietet sich hierfür der Standardtarif an, dessen Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Für Hilfsbedürftige im Sinne des Sozialrechts gibt es den Basistarif. Hier springt der Sozialhilfeträger für einen Teil oder den Gesamtbeitrag ein, wenn der Versicherte seinen Beitrag nicht allein aufbringen kann. Versicherte, die vorübergehend zahlungsunfähig sind, können um Stundung ihrer Beiträge bitten. Bei längerer Zahlungsunfähigkeit stuft sie der Versicherer in den Notlagentarif ein.
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