Das Wichtigste in Kürze
- Eltern sind zur privaten Krankenversicherung ihrer Kinder verpflichtet, wenn beide privat versichert sind, wobei auch Kinder gesetzlich versicherter Eltern privat versichert werden können.
- Die Kosten für eine private Krankenversicherung variieren je nach Leistungsumfang und Anbieter, wobei spezielle Tarife für Kinder und Jugendliche meist günstiger sind und finanzielle Beihilfen zur Verfügung stehen können.
- Beim Abschluss einer PKV für Kinder ist es wichtig, einen Tarif zu wählen, der ein breites Spektrum an medizinischen Leistungen abdeckt und zugleich flexible Anpassungen im Laufe der Zeit erlaubt.
Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung (PKV) bringt für Familien viele Überlegungen mit sich, vor allem wenn es um die Absicherung der Kinder geht. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, wo Familienangehörige oft ohne zusätzliche Kosten mitversichert werden können, wird in der PKV für jedes Kind ein eigener Beitrag gefordert. Das kann das Familienbudget deutlich belasten. Doch unter bestimmten Umständen können Kinder auch kostenfrei mitversichert werden. Dieser Artikel hilft dabei, die beste Entscheidung für die eigene Familie bezüglich der Krankenversicherung zu treffen.
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Welche Eltern müssen ihre Kinder privat krankenversichern?
Die Entscheidung, ob ein Kind gesetzlich oder privat krankenversichert werden sollte, hängt zum Großteil vom Versicherungsstatus und den Einkommensverhältnissen der Eltern ab. Diese Regelungen sind im Sozialgesetzbuch verankert und sollen den bestmöglichen Schutz für das Wohl des Kindes gewährleisten, während gleichzeitig die finanziellen Möglichkeiten der Familie berücksichtigt werden.
Versicherungsoptionen nach Elternstatus
Beide Elternteile privat versichert: Wenn beide Elternteile privat versichert sind, ist eine Aufnahme des Kindes in die private Krankenversicherung (PKV) nötig. Das bedeutet, dass für das Kind eigene Versicherungsbeiträge zu entrichten sind, da die kostenfreie Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht zur Verfügung steht.
Beide Elternteile gesetzlich versichert: Sind beide Elternteile Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, kann das Kind über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden. Dadurch genießt das Kind denselben Versicherungsschutz wie seine Eltern, ohne dass zusätzliche Beiträge anfallen.
Ein Elternteil privat, der andere gesetzlich versichert: Wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, können unverheiratete Paare wählen, ob ihr Kind privat versichert werden soll oder über die Familienversicherung der GKV abgesichert wird. Für verheiratete Paare richtet sich die Entscheidung nach dem Einkommen und dem Versicherungsstatus des Hauptverdieners. In diesem Fall ist die kostenfreie Familienversicherung über die GKV nur dann ausgeschlossen, wenn der privat versicherte Elternteil ein höheres Einkommen als der gesetzlich versicherte Elternteil hat und dieses Einkommen zudem die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
Einkommensgrenzen und ihre Bedeutung
Das Gesetz sieht vor, dass das monatliche Gesamteinkommen des privat versicherten Elternteils eine Rolle spielt.
Übersteigt dieses Einkommen ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze – für das Jahr 2025 sind das 6.150 Euro pro Monat beziehungsweise insgesamt 73.800 Euro pro Jahr – muss das Kind privat versichert oder freiwillig in der GKV versichert werden, wodurch die Möglichkeit der kostenfreien Familienversicherung entfällt.
Auf einen Blick: Versicherungsoptionen für Kinder nach Status der Eltern
| Elternstatus | Versicherungsoptionen für Kinder |
|---|---|
| Beide Elternteile privat versichert | Private Krankenversicherung (PKV) notwendig |
| Beide Elternteile gesetzlich versichert | Kostenfreie Familienversicherung über GKV möglich |
| Ein Elternteil privat, der andere gesetzlich | Wahlmöglichkeit zwischen PKV und kostenfreier ; abhängig vom Einkommen des Hauptverdieners |
Kann ein Kind auch dann privat versichert werden, wenn die Eltern gesetzlich versichert sind?
Auch wenn beide Elternteile gesetzlich versichert sind, können sie für ihr Kind eine private Krankenversicherung (PKV) wählen. Diese Option kann aus verschiedenen Gründen in Erwägung gezogen werden, beispielsweise um spezielle Leistungen zu sichern, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt, oder um kürzere Wartezeiten bei Fachärzten und eine bevorzugte Behandlung im Krankenhaus zu ermöglichen.
Eltern sollten sich das aber gut überlegen: Die PKV-Beiträge werden individuell nach dem Gesundheitszustand und den Leistungswünschen berechnet und können mit dem Alter steigen.
Wie teuer ist die private Krankenversicherung für Kinder?
Die Kosten für die private Krankenversicherung eines Kindes können stark schwanken, da sie von einigen Faktoren abhängen. Einerseits zählt das Alter des Kindes und wie fit es bei Versicherungseintritt ist. Andererseits machen auch der gewählte Versicherungstarif und die Leistungen einen Unterschied. Es gibt spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche, die weniger kosten als die üblichen Erwachsenentarife – eine Basisabsicherung ist oft schon ab rund 100 bis 120 Euro im Monat erhältlich, während umfassendere Tarife aber auch 150 Euro oder mehr kosten können.
Aber: Wie viel Eltern letztlich zahlen müssen, hängt stark davon ab, wie umfassend der Schutz sein soll. Und eines ist sicher: Mit den Jahren wird es teurer.
Dazu kommt, dass jedes Kind auch gegen Pflegefälle versichert sein muss. Dafür benötigt man einen eigenen Vertrag. Eltern können ihr Kind allerdings einfach in die eigene Pflegepflichtversicherung aufnehmen – das kostet bis zum 25. Lebensjahr nichts. Das liegt daran, dass Kinder in der Regel gesund sind und abgesehen von den üblichen Checks beim Arzt kaum Kosten verursachen. Deshalb legen die Versicherungen für sie bis 21 auch kein Geld zur Seite, um später die Beiträge stabil zu halten – das beginnt erst im Erwachsenenalter.
Welche Leistungen sollte eine PKV für Kinder enthalten?
Bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung (PKV) für das eigene Kind gibt es ein paar Schlüsselleistungen, die nicht fehlen sollten. Zuerst einmal sollte der Tarif auf jeden Fall die Routineuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen abdecken, die in den ersten Lebensjahren besonders wichtig sind. Dazu gehören die U-Untersuchungen beim Kinderarzt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Schutz im Krankheitsfall. Die Versicherung sollte auch die Kosten für Behandlungen beim Facharzt, nötige OPs und Krankenhausaufenthalte umfassen. Dabei kann es gut sein, Tarife zu wählen, die auch Behandlungen durch Spezialisten und die Unterbringung in einem Einzelzimmer im Krankenhaus ermöglichen.
Auch die Übernahme von Kosten für Sehhilfen und orthopädische Hilfsmittel kann für Kinder entscheidend sein, ebenso wie Leistungen für Zahnbehandlungen und -spangen, da gerade in jungen Jahren oft der Grundstein für ein gesundes Lächeln gelegt wird.
Nicht zu vergessen sind auch Leistungen für alternative Behandlungsmethoden. Immer mehr Eltern wünschen sich für ihre Kinder auch Zugang zu homöopathischen oder naturheilkundlichen Behandlungen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung oft nicht abgedeckt werden.
Ein weiterer Pluspunkt kann eine Auslandsreisekrankenversicherung sein, die dem Kind im Urlaub oder bei Auslandsaufenthalten Schutz bietet. Gerade bei Familien, die gerne und oft verreisen, ist dies ein wichtiger Aspekt.
Letztendlich sollten Eltern darauf achten, dass die Versicherung flexibel ist und mit den Bedürfnissen des Kindes wachsen kann.
Das heißt, es sollte möglich sein, den Schutz im Laufe der Zeit anzupassen.
Empfohlene PKV Leistungen für Kinder im Überblick:
| Leistungsbereich | Wichtige Leistungen |
|---|---|
| Vorsorgeuntersuchungen | U-Untersuchungen, Impfungen |
| Krankheitsfall | Facharztbehandlungen, Operationen, Krankenhausaufenthalte, Einzelzimmerunterbringung |
| Sehhilfen und orthopädische Hilfsmittel | Brillen, Kontaktlinsen, Einlagen, Orthesen |
| Zahnmedizinische Leistungen | Zahnbehandlungen, Kieferorthopädie, Zahnspangen |
| Alternative Behandlungsmethoden | Homöopathie, Naturheilkunde |
| Auslandsreisekrankenversicherung | Schutz bei Urlaub oder Auslandsaufenthalten |
| Flexibilität und Anpassungsfähigkeit | Möglichkeit zur Anpassung des Versicherungsschutzes im Laufe der Zeit |
Gibt es finanzielle Beihilfen für die private Krankenversicherung von Kindern?
Ja, es gibt finanzielle Beihilfen für die private Krankenversicherung von Kindern. Diese Unterstützungen kommen oft von Arbeitgebern im öffentlichen Dienst, die einen Teil der Versicherungsbeiträge für ihre Angestellten und deren Kinder übernehmen. Familien, bei denen ein Elternteil Beamter ist, profitieren in der Regel von solchen Beihilfen. Zusätzlich können Selbstständige unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Erleichterungen für die Beiträge zur privaten Krankenversicherung ihrer Kinder in Anspruch nehmen.
Wo kann ich eine private Krankenversicherung für mein Kind abschließen?
Eine private Krankenversicherung für Kinder lässt sich bei vielen Versicherungsgesellschaften abschließen. Es lohnt sich, zunächst online nach Informationen zu suchen und Vergleichsportale zu nutzen, um einen Überblick über die verschiedenen Tarife und Leistungen zu bekommen. Viele Menschen ziehen es auch vor, sich persönlich beraten zu lassen. Dafür kann man entweder direkt Kontakt mit den Versicherungsunternehmen aufnehmen oder sich an unabhängige Versicherungsmakler wenden, die aufgrund ihrer Marktübersicht passende Angebote vorschlagen können.
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Häufig gestellte Fragen zur PKV für Kinder
Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung (PKV) für Kinder im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umfassen häufig eine breitere Palette an medizinischen Leistungen und Therapien, freie Arztwahl, individuellere Betreuungsmöglichkeiten sowie kürzere Wartezeiten für Facharzttermine. Ein weiterer Pluspunkt kann die Möglichkeit sein, weltweit Versicherungsschutz zu genießen, was besonders für Familien relevant ist, die viel reisen oder im Ausland leben.
Der Berufsstatus der Eltern spielt eine entscheidende Rolle bei der Bestimmung, ob ein Kind gesetzlich oder privat versichert wird. In der Regel gilt, dass Kinder in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen werden können, wenn mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert ist und das Einkommen dieses Elternteils die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreitet. Sind jedoch beide Elternteile privat versichert oder übersteigt das Einkommen des in der GKV versicherten Elternteils die Grenze, besteht für das Kind die Möglichkeit oder gar die Notwendigkeit, sich privat zu versichern. Entscheidend ist hierbei auch, welcher Elternteil das höhere Einkommen hat und ob dieses über der Versicherungspflichtgrenze liegt, was wiederum zur Pflicht einer privaten Versicherung für das Kind führen kann.
Der Übergang von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung (PKV) für Kinder erfordert eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung mehrerer Faktoren. Zunächst ist eine Kündigung der bestehenden GKV unter Einhaltung der Kündigungsfristen nötig. Parallel dazu sollte ein geeigneter Tarif bei einer privaten Krankenversicherungsgesellschaft ausgewählt werden. Vor Abschluss der neuen Versicherung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung des Kindes durchgeführt, um den Versicherungsschutz und die Tarifkonditionen festzulegen. Dieser Prozess sollte mit genügend zeitlichem Vorlauf begonnen werden, um nahtlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten und mögliche Wartezeiten oder Ausschlussklauseln zu vermeiden.
