Bei vielen Tarifen von Zahnzusatzversicherungen gibt es Wartezeiten, innerhalb derer Sie die Leistungen für Zahnersatz noch nicht in Anspruch nehmen dürfen.
Es gibt jedoch auch Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit, die bestimmte Behandlungskosten direkt teilweise oder vollständig übernehmen. Bedenken Sie allerdings, dass bereits begonnene oder empfohlene Behandlungen hiervon in der Mehrzahl der Tarife ausgeschlossen sind.
In diesem Artikel erfahren Sie mehr zur Wartezeit bei Zahnzusatzversicherungen und darüber, worauf Sie beim Vertragsabschluss achten sollten, basierend auf einem Vergleich der Rating-Agentur Franke und Bornberg.

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Warum gibt es Wartezeiten bei Zahnzusatzversicherungen?
Grundsätzlich möchten sich Versicherer durch die Wartezeit selbst absichern. So können sie vermeiden, dass Neuversicherte, die erst seit kurzer Zeit Beiträge zahlen, die Versicherungsleistung für schon zuvor geplante Behandlungen in Anspruch nehmen.
Die Wartezeit ergibt somit auch für alle anderen Versicherten Sinn: Es wird vermieden, dass zu viele Personen in die Versicherungsgemeinschaft eintreten, die die Schadenquote dadurch erhöhen, dass sie Leistungen schnell beanspruchen.
Wie lang ist die Wartezeit bei klassischen Tarifen?
Bei Zahnzusatzversicherung müssen Sie mit rund drei bis acht Monaten Wartezeit rechnen. Die Länge der Wartezeit ist an den Tarif und an die einzelnen Bausteine gekoppelt, sodass sich ein Vergleich der einzelnen Versicherungstarife lohnt.
Zum Teil gibt es in einem Tarif je nach Behandlung unterschiedlich lange Wartezeiten: Während für Zahnersatz und ähnliche aufwendige Behandlungen eine Wartezeit von bis zu acht Monaten gilt, gibt es für Prophylaxe-Behandlungen wie Zahnreinigungen keine Wartezeit.
Gut zu wissen: Unter Umständen kann es mehrere Jahre dauern, bis Sie alle Leistungen der Zahnzusatzversicherung vollständig in Anspruch nehmen können. Obwohl die Wartezeit bei wenigen Monaten liegt, beteiligen sich die Zahnzusatzversicherungen nach Ablauf dieser Zeit in der Regel nur mit begrenzten Summen an Ihrer Behandlung.
Es lohnt sich daher, eine Zahnzusatzversicherung mehrere Jahre vor den erwarteten ersten größeren Zahnbehandlungen abzuschließen.
Vorteile der Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit
Natürlich kann es für Sie vorteilhaft sein, wenn Sie die Leistung der Zahnzusatzversicherung direkt nach Vertragsabschluss in Anspruch nehmen können. Wenn Sie jährlich eine professionelle Zahnreinigung machen lassen, können Sie sich dabei also direkt finanziell unterstützen lassen.
Wenn Sie die Vermutung haben, dass Sie innerhalb des nächsten Jahres Zahnbeschwerden bekommen, kann sich eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ebenso bezahlt machen. Hier möchten wir jedoch erneut darauf hinweisen, dass die Zusatzversicherung Kosten für bereits geplante Behandlungen nicht mitversichert.
Nachteile der Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit
Obwohl viele Tarife für Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit überdurchschnittlich teuer sind, gilt dies längst nicht für alle Tarife. Die Beiträge für Zahnzusatzversicherungen werden auf der Grundlage sehr vieler unterschiedlicher Parameter kalkuliert.
Neben der Wartezeit spielen auch Summenbegrenzungen, Erstattungshöhen und weitere Faktoren eine Rolle, sodass es beim Vergleich schwierig ist, hohe Beiträge ausschließlich auf den Faktor Wartezeit zurückzuführen.
Kann ich die Wartezeit aufheben lassen?
Einmal angenommen, Sie möchten mit gesunden Zähnen eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die vertraglich eine mehrmonatige Wartezeit vorsieht.
Sie können in dem Fall, gemeinsam mit den weiteren Unterlagen zum Vertragsabschluss, einen zahnärztlichen Befund einreichen, in dem Ihre Zahngesundheit dokumentiert wird und somit einen Wartezeitverzicht beantragen. Einige Versicherer gehen darauf ein und erlassen Ihnen die standardmäßige Wartezeit.
Wenn Ihr Zahnarzt bei der Untersuchung, in der er Ihre Zahngesundheit feststellen soll, stattdessen einen Behandlungsbedarf für die Zukunft sieht, muss er auch das dokumentieren. Für diese Behandlung entfällt dann der Versicherungsschutz der Zusatzversicherung.
Übrigens: Wenn Sie innerhalb der Wartefrist einen Unfall haben, der eine Zahnbehandlung notwendig macht, verzichten die allermeisten Versicherungen auf die Wartezeit und bieten ihre Leistungen schon frühzeitig an. Auch die vertraglichen Höchstgrenzen der ersten Versicherungsjahre sind bei unfallbedingten Behandlungen häufig aufgehoben.
Welche Kriterien sind neben der Wartefrist relevant für eine Zahnzusatzversicherung?
Abgesehen von der Wartezeit sollten Sie sich bei der Auswahl einer Zahnzusatzversicherung mit weiteren Kriterien beschäftigen. Zwischen den einzelnen Tarifen gibt es häufig große Unterschiede, die Sie bei Ihrem Zahnzusatzversicherungs-Vergleich beachten sollten:
- Beitragserhöhungen im Alter
- Langfristige Versicherungsleistungen
- Erstattungshöchstgrenzen innerhalb der ersten Versicherungsjahre
- Tarifbedingungen
- Annahmerichtlinien
- Ihre aktuelle Zahngesundheit
Welche Wartezeiten haben empfehlenswerte Tarife?
Bei den Tarifen für Zahnzusatzversicherungen, die wir Ihnen empfohlen haben, ist eines sehr erfreulich: Alle drei Versicherungen verzichten auf eine Wartezeit.
Erstattungsgrenzen der Testsieger Tarife
Beim ZD1 Tarif der Süddeutsche Krankenversicherung a.G. gelten folgendes Erstattungsgrenzen:
- im 1. Kalenderjahr: 1.000 Euro
- bis zum 2. Kalenderjahr: 2.000 Euro
- bis zum 3. Kalenderjahr: 3.000 Euro
- bis zum 4. Kalenderjahr: 4.000 Euro
- ab dem 5. Kalenderjahr: unbegrenzt
Die Allianz legt für den Tarif ZS90 dieselben Erstattungsgrenzen in den ersten 36 Monaten fest, erstattet aber bereits danach in begrenzter Höhe.
Bei der Barmenia gestalten sich die Höchstgrenzen wie folgt:
- im 1. Versicherungsjahr: 1.500 Euro
- bis zum 2. Versicherungsjahr: 3.000 Euro
- bis zum 3. Versicherungsjahr: 4.500 Euro
- bis zum 4. Versicherungsjahr: 6.000 Euro
- ab dem 5. Versicherungsjahr: unbegrenzt
Wartezeit nicht immer entscheidend bei Zahnzusatzversicherungen
Wenn Sie sich für eine Zahnzusatzversicherung entscheiden, sollte die Wartezeit nicht das alleinige Auswahlkriterium sein. So kann es sein, dass ein Versicherer mit einem Tarif ohne Wartezeit lockt, die Höchstgrenzen für Erstattungen in den ersten Versicherungsjahren aber deutlich niedriger sind als bei Tarifen mit Wartezeit.
Achten Sie auch darauf, ob neue Wartezeiten entstehen, wenn Sie einen neuen Versicherungsschutz zu einem bestehenden Vertrag hinzufügen. In dem Fall kann es sich lohnen, von Beginn an einen höheren Versicherungsschutz zu vereinbaren.
Vergleichen Sie also möglichst viele Kriterien und bedenken Sie dabei, welche Leistungen für Sie und Ihre Zahngesundheit am wichtigsten sind.

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