Zusatzvorsorge für Beamte: Sinnvoll oder nicht?

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Frank Baecke
16.12.2025 – 9:49 Uhr aktualisiert
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Rückenansicht uniformierter Polizeibeamter mit der Aufschrift „Polizei“ bei einem Einsatz. Das Bild zeigt Präsenz und Ordnung und wird für Inhalte zur Zusatzvorsorge für Beamte genutzt.
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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beamtenpension deckt im Durchschnitt rund 65 bis 70 Prozent der letzten ruhegehaltfähigen Bezüge ab und liegt damit häufig unter dem tatsächlich benötigten Einkommen im Ruhestand.
  • Versorgungslücken entstehen vor allem durch späte Verbeamtung, Teilzeitphasen, Beförderungsstopps oder vorzeitigen Ruhestand und können mehrere hundert Euro monatlich betragen.
  • Zur Schließung der Versorgungslücke stehen Beamten staatlich geförderte Optionen wie Riester- und Rürup-Rente sowie ungeförderte Lösungen wie private Rentenversicherungen, Fonds und Wertpapiersparpläne zur Verfügung.

Beamte werden oft dafür beneidet, dass sie bis ins Alter finanziell abgesichert sind. Doch die Realität sieht etwas anders aus: Selbst nach 40 Dienstjahren erreicht die Pension maximal 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts. Wer in Teilzeit arbeitet, vorzeitig in den Ruhestand geht oder nicht die volle Laufbahn absolviert, erhält noch weniger. Zwischen der Pension und dem benötigten Alterseinkommen klafft eine Lücke, die sogenannte Pensionslücke. Private Zusatzvorsorge ist daher auch für Beamte unverzichtbar. 

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So werden Beamte im Alter vom Staat versorgt

Die Beamtenversorgung folgt dem Alimentationsprinzip: Der Dienstherr verpflichtet sich, seine Beamten lebenslang zu versorgen – auch im Ruhestand. Darum zahlen Beamte nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern erhalten eine Pension aus dem Staatshaushalt. Die Höhe der Pension richtet sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und den anrechenbaren Dienstjahren.

Für jedes Dienstjahr in Vollzeit steigt die Pension um 1,79375 Prozent des letzten Bruttogehalts. Nach 40 Dienstjahren erreichen Beamte den Höchstsatz von 71,75 Prozent. Dieser maximale Ruhegehaltssatz wird jedoch nur erreicht, wenn nahezu ein vollständiges Berufsleben im Beamtenstatus absolviert wurde. Die Höhe des Ruhegehalts wird maßgeblich durch Grundgehalt, Familienzuschläge sowie bestimmte Amtszulagen bestimmt. Variable Vergütungsbestandteile oder spätere Einkommenssteigerungen kurz vor dem Ruhestand wirken sich dagegen oft weniger stark aus als erwartet.

Hinzu kommt: Von der Bruttopension gehen Steuern sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Die Nettopension fällt dadurch spürbar niedriger aus. Auch steigende Lebenshaltungskosten und eine längere Lebenserwartung sorgen dafür, dass die staatliche Versorgung häufig hinter den Erwartungen zurückbleibt. 

Diese Faktoren schmälern die Pension

Die Vorstellung, Beamte hätten im Alter automatisch eine auskömmliche Versorgung, ist ein Trugschluss. Denn es gibt mehrere Faktoren, die den späteren Pensionsanspruch deutlich reduzieren:

Späte Verbeamtung: Viele Staatsdiener beginnen ihre Laufbahn nicht sofort nach dem Studium. Wer erst später verbeamtet wird, sammelt weniger ruhegehaltfähige Dienstjahre. Bei Verbeamtung mit 30 Jahren und Ruhestand mit 67 Jahren kommen nur 37 statt 40 Dienstjahre zusammen – das entspricht 66,4 Prozent statt 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts. Die Differenz: rund 365 Euro monatlich bei einem Endgehalt von 5.000 Euro.

Teilzeitarbeit: Teilzeit reduziert nicht nur das aktuelle Einkommen, sondern auch die Pension dauerhaft. Die Dienstjahre werden anteilig berechnet. Zehn Jahre mit 50-Prozent-Teilzeit zählen als fünf Vollzeitjahre. Die Pension sinkt dadurch um knapp neun Prozent. Nach Angaben des Deutschen Beamtenbunds arbeiteten 2023 rund 1,8 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Teilzeit, 83 Prozent davon Frauen. Besonders Lehrkräfte sind in Teilzeitmodellen beschäftigt, und das oft über Jahre hinweg.

Berufswechsel: Wer aus der freien Wirtschaft in den Staatsdienst wechselt oder umgekehrt, verliert Versorgungsansprüche. Zwar werden unter bestimmten Bedingungen Vordienstzeiten angerechnet, doch die Regelungen variieren zwischen Bund und Ländern. Oft bleibt eine Lücke. Ein Quereinsteiger, der mit 40 Jahren Lehrer wird, erreicht bis 67 nur 27 Dienstjahre – entsprechend 48,4 Prozent Pension statt 71,75 Prozent.

Vorzeitiger Ruhestand: Jedes Jahr, das vor Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr gearbeitet wird, kostet 3,6 Prozent Pension. Der maximale Abzug beträgt 14,4 Prozent – das entspricht vier Jahren vorzeitigem Ruhestand. Wer also mit 63 statt 67 in Pension geht, erhält nur noch 57,35 Prozent statt 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts. Bei 5.000 Euro Endgehalt fehlen jeden Monat 720 Euro brutto. Die Kürzung wirkt lebenslang.

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So viel Alterseinkommen wird benötigt

Finanzexperten empfehlen für einen sorgenfreien Ruhestand mindestens 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Dieser Richtwert berücksichtigt, dass im Alter bestimmte Ausgaben wegfallen, etwa Fahrten zur Arbeitsstelle, Beiträge zur Altersvorsorge und Kosten der Kinderbetreuung. Gleichzeitig steigen aber die Wohn- und Gesundheitskosten und die Ausgaben für Reisen und Hobbys.

Die 80-Prozent-Marke gilt als Untergrenze für die Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards. Wer im Ruhestand mehr als nur den Alltag bestreiten möchte, etwa auch regelmäßig verreisen oder die Enkel unterstützen will, sollte 85 bis 90 Prozent anstreben. Diese Werte orientieren sich an Erfahrungswerten der Deutschen Rentenversicherung und werden auch von Verbraucherzentralen empfohlen. Für Beamte bedeutet das: Die maximale Pension von 71,75 Prozent des letzten Bruttogehalts reicht nicht aus. 

Ermittlung der individuellen Pensionslücke

Drei Wege führen zur realistischen Einschätzung der eigenen Versorgungslücke. Am einfachsten funktionieren Online-Pensionsrechner. Sie berücksichtigen auch Familienzuschläge und geben eine erste Orientierung zur Versorgungslücke.

Deutlich präziser arbeitet der Versorgungsrechner des Bundes unter versorgungsrechner.bund.de. Bundesbeamte erhalten hier eine exakte Berechnung ihrer Pensionsansprüche inklusive aller Sonderregelungen. Landesbeamte müssen die jeweiligen Landesrechner nutzen.

Die genaueste Auskunft liefert jedoch die zuständige Bezügestelle. Beamte können dort jederzeit eine Versorgungsauskunft anfordern. Sie zeigt den Stand der erworbenen Ansprüche und prognostiziert die Pension bis zur Regelaltersgrenze. Die Anfrage lohnt sich vor allem bei komplexen Erwerbsbiografien mit Vordienstzeiten, Elternzeiten oder Bundeslandwechseln.

Zusatzvorsorge-Optionen für Staatsdiener

Beamte haben Zugang zu drei grundlegenden Vorsorgeformen: staatlich geförderte Produkte wie Riester- und Rürup-Rente, ungeförderte private Rentenversicherungen (hier mehr dazu) sowie Kapitalanlagen. Welche Option sich eignet, hängt von Einkommen, Familienstand und persönlichen Zielen ab.

1. Riester-Rente: Zulagen für Familie

Beamte gehören zum förderfähigen Personenkreis der Riester-Rente (hier mehr dazu). Der Staat zahlt jährlich 175 Euro Grundzulage plus 185 Euro je Kind, geboren vor 2008, und 300 Euro je Kind, geboren ab 2008. Die volle Förderung erhält, wer vier Prozent des Vorjahresbruttos, maximal 2.100 Euro jährlich, einzahlt. Zusätzlich können Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden – bis zu 2.100 Euro inklusive Zulagen. Für Gutverdiener ohne Kinder bringt die Steuerersparnis oft mehr als die Zulagen.

Im Alter wird die Riester-Rente als lebenslange Leibrente ausgezahlt und muss voll versteuert werden. Alternativ können Sparer zu Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal entnehmen. 

2. Rürup-Rente: Steuervorteil für Gutverdiener

Die Rürup-Rente wurde für Selbstständige konzipiert, steht aber allen Steuerpflichtigen offen (hier mehr dazu). 2025 konnten Alleinstehende bis zu 29.344 Euro und Verheiratete bis zu 58.688 Euro als Sonderausgaben absetzen. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent spart ein Alleinstehender bei maximaler Einzahlung über 12.000 Euro Steuern jährlich. Eine Rürup-Rente lohnt sich vor allem für gutverdienende Beamte im höheren Dienst. Die Steuerersparnis während der Ansparphase fällt umso höher aus, je höher der persönliche Steuersatz liegt. Im Gegenzug muss die ausgezahlte Rente im Alter versteuert werden. 

Rentenversicherungen im Vergleich

  • Maßgeschneiderte Vergleichsanalyse für Ihre persönliche Altersvorsorge
  • Vergleich von Riester-Rente, Rürup-Rente und flexibler Privatrente

Anders als bei der Riester-Rente gibt es keine Möglichkeit zur Kapitalauszahlung. Die Rürup-Rente wird ausschließlich als lebenslange monatliche Rente gezahlt. Das Kapital ist zudem nicht vererbbar, außer es wurde eine Hinterbliebenenrente vereinbart. Diese Einschränkungen sollten bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Vorteil: Das angesparte Kapital ist pfändungssicher und wird bei Arbeitslosigkeit nicht auf Grundsicherungsleistungen angerechnet.

3. Rentenversicherung: Flexibel, aber ohne Förderung

Ungeförderte private Rentenversicherungen bieten Flexibilität bei der Gestaltung. Versicherte können Beitragshöhe und Zahlweise frei wählen, Einzahlungen aussetzen oder erhöhen. Zur Auswahl stehen klassische Rentenversicherungen mit Garantiezins, fondsgebundene Policen mit Aktienanteil (hier mehr zum Thema) oder Hybridmodelle, die beides kombinieren.

Im Rentenalter profitieren Sparer von der günstigen Besteuerung: Nur der Ertragsanteil der Rente muss versteuert werden. Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren sind dies 17 Prozent der monatlichen Zahlung. Bei einer Rente von 500 Euro monatlich fallen also nur 85 Euro unter den persönlichen Steuersatz. Alternativ zur Verrentung lässt sich das Kapital auch auf einmal auszahlen – dann wird nur die Hälfte der erwirtschafteten Erträge besteuert, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt. Nachteil der privaten Rentenversicherung: Ohne staatliche Förderung müssen höhere Eigenbeiträge aufgebracht werden, um dieselbe Zielrente zu erreichen.

4. ETF-Sparpläne: Die sinnvolle Ergänzung

ETF-Sparpläne sind eine flexible und kostengünstige Ergänzung zur klassischen Altersvorsorge (hier mehr dazu). Exchange Traded Funds (ETF) bilden Aktienindizes nach und ermöglichen bereits ab 25 Euro monatlich den Vermögensaufbau. Langfristig erzielen breit gestreute Aktien-ETFs durchschnittlich sechs bis acht Prozent Rendite pro Jahr. Das angesparte Kapital kann flexibel entnommen, vererbt oder schrittweise für eine selbstgestaltete Zusatzrente verwendet werden.

Der Nachteil: ETF-Sparpläne erhalten keine staatliche Förderung und unterliegen Kursschwankungen. Für die Altersvorsorge eignen sich daher nur breit gestreute, weltweit anlegende Aktien-ETFs mit einem Anlagehorizont von mindestens 15, besser 20 Jahren. Kombiniert mit geförderten Produkten sind ETFs jedoch eine sinnvolle Ergänzung im Vorsorge-Mix.

Beispielrechnungen: So wirkt sich Zusatzvorsorge aus

Die folgenden Fallkonstellationen verdeutlichen, wie unterschiedlich Pensionsansprüche ausfallen können und welcher Vorsorgebedarf sich daraus ergibt. Die Berechnungen basieren auf den Besoldungstabellen 2025 und berücksichtigen durchschnittliche Steuersätze. 

Dargestellt sind folgende Musterfälle: 

  • Gymnasiallehrerin mit Teilzeitphasen – noch 29 Jahre bis zur Pension
  • Polizeibeamter mit frühem Ruhestand – noch zehn Jahre bis zur Penison
  • Quereinsteiger im höheren Dienst – noch 22 Jahre bis zur Pension

Die Berechnungen zeigen: Auch bei späterem Einstieg, sprich fehlenden Dienstjahren, lässt sich die Pensionslücke noch schließen, allerdings nur mit höheren Sparleistungen oder renditeorientierteren Konzepten.

Monatliche Pensionslücken und empfohlene Vorsorge

MerkmalBeispiel 1:
Lehrerin mit

Teilzeitphasen
Beispiel 2:
Polizeibeamter mit frühem

Ruhestand
Beispiel 3:
Quereinsteiger im höheren

Dienst
Alter / Besoldungsgruppe38 Jahre / A13 (Bayern)52 Jahre / A10 (NRW)45 Jahre / A15 (Bund)
Situationmit 28 J. verbeamtet mit 22 J. verbeamtetmit 35 J. verbeamtet, davor 10 J. in der Privatwirtschaft
Ruhestandsalter (geplant)67 Jahre62 Jahre (abschlagsfrei)67 Jahre
Ruhegehaltfähige Dienstjahre34 (statt 39, da 10 J. mit 50 % Teilzeit)40 (Maximum)32 (keine angerechnete Vordienstzeit)
Pensionssatz (Dienstjahre x 1,79375 %)60,99 %71,75 % (Maximum)57,40 %
Letztes Nettogehalt (progn.)≈ 3.750 €≈ 2.900 €≈ 4.800 €
Nettopension (progn.)≈ 2.850 €≈ 2.550 €≈ 3.550 €
Monatliche Versorgungslücke900 €350 €1.250 €
Lücke in % des Nettogehalts24 %12 %26 %
Empfohlene Vorsorge zur Schließung der LückeRiester ab sofort (Sparrate 150 € / Monat) + ETF ab sofort (Sparrate 100 € / Monat)

250 € gesamt
Riester seit 15 Jahren (Sparrate 120 € /Monat) + ETF ab sofort (Sparrate 200 € /Monat)

320 € gesamt
Rürup ab sofort (Einzahlung 500 € /Monat) + ETF ab sofort (Sparrate 250 € / Monat)

750 € gesamt
Geschätzte monatliche Zusatzrente430 € aus Riester
320 € aus ETF

850 € gesamt
180 € aus Riester
120 € aus ETF

300 € gesamt
960 € aus Rürup

300 € aus ETFs

1.260 € gesamt
Quelle: Eigene Berechnungen basierend auf Besoldungstabellen Bund/Länder 2025, Bundesministerium des Innern
Stand: Dezember 2025

Handlungsempfehlungen für die Praxis

Die Beamtenpension ist ein solides Fundament der Altersversorgung, aber kein Garant für einen finanziell sorgenfreien Ruhestand. Versorgungslücken sind eher die Regel als die Ausnahme.

Der erste Schritt zur Lückenschließung ist die realistische Einschätzung der eigenen Situation. Online-Rechner und Versorgungsauskünfte zeigen, wie groß der Bedarf ausfällt. Für Familien mit Kindern führt der Weg über die Riester-Rente. Die staatlichen Zulagen machen diese Form der Vorsorge besonders effizient. Gutverdiener im höheren Dienst profitieren stark von der Rürup-Rente und deren hohen Steuervorteilen. Wer Flexibilität schätzt, der ergänzt geförderte Produkte durch ETF-Sparpläne oder private Rentenversicherungen. 

Anders als bei Arbeitnehmern ist die private Zusatzvorsorge bei Beamten weniger eine Absicherung gegen das Risiko von Altersarmut als vielmehr ein Instrument zur Wahrung des Lebensstandards. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann seine Pensionslücke deutlich reduzieren und sich finanzielle Spielräume im Alter erhalten.

Rentenversicherungen im Vergleich

  • Maßgeschneiderte Vergleichsanalyse für Ihre persönliche Altersvorsorge
  • Vergleich von Riester-Rente, Rürup-Rente und flexibler Privatrente

Häufig gestellte Fragen zur Zusatzvorsorge für Beamte

Kann ich als Beamter auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Beamte sind von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit und können dort nicht freiwillig einzahlen. Das Beamtenversorgungsrecht ersetzt die gesetzliche Rente vollständig. Einzige Ausnahme: Wer vor der Verbeamtung bereits Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hat, behält diese Ansprüche. Sie werden später zusätzlich zur Pension ausgezahlt. Allerdings kann es zu Kürzungen kommen, wenn die Gesamtversorgung einen bestimmten Höchstbetrag überschreitet.

Lohnt sich die Altersvorsorge, wenn ich erst mit 50 Jahren anfange?

Ein später Start ist besser als gar keine Vorsorge, erfordert aber höhere monatliche Beiträge. Bei nur noch 17 Jahren bis zur Regelaltersgrenze mit 67 fehlt die Zeit für den vollen Zinseszinseffekt. Dennoch lassen sich spürbare Zusatzrenten aufbauen: Wer ab 50 monatlich 400 Euro in einen Riester-Vertrag oder ETF-Sparplan einzahlt, erreicht bei durchschnittlicher Wertentwicklung bis 67 etwa 110.000 Euro. Das ist genug für eine lebenslange Zusatzrente von rund 450 Euro. Um die notwendige hohe Sparbelastung zu mildern, können Beamte mit höherem Einkommen durch Rürup-Beiträge zusätzlich Steuern sparen und so die monatlichen Kosten deutlich reduzieren.

Welche Altersvorsorge ist steuerlich am günstigsten?

Das hängt vom Einkommen ab. Gutverdiener mit einem Grenzsteuersatz ab 35 Prozent profitieren am stärksten, da sie ihre Einzahlungen komplett von der Steuer absetzen können. Aktuell können bis zu 29.344 Euro jährlich (für Alleinstehende) als Altersvorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, was bei hohem Einkommen eine Steuerersparnis von über 10.000 Euro zur Folge haben kann. Familien mit mittlerem Einkommen profitieren stärker von Riester-Zulagen als von Steuervorteilen. Bei Einkommen unter 30.000 Euro brutto jährlich bringt oft eine klassische oder fondsgebundene private Rentenversicherung mehr, da hier – bei Auszahlung als lebenslange Rente nach dem 62. Lebensjahr – nur der Ertragsanteil und nicht der gesamte Betrag besteuert wird.


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