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Razzia im Flüchtlingsheim„Wir werden nicht mehr zuschauen“

Schlägereien, Diebstahl, Asylbetrug – eine Gruppe junger Männer aus Algerien sorgt seit Monaten für Chaos im Flüchtlingsheim im baden-württembergischen Ellwangen. Den Behörden reicht es jetzt. 30.01.2016 - 17:00 Uhr Artikel anhören

In einer Polizeiaktion wurde die Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen (Baden-Württemberg) durchsucht und Flüchtlinge überprüft.

Foto: dpa

Ellwangen. Sie rücken noch vor dem Morgengrauen an, um 6.30 Uhr, in vielen blauen und grünen Polizeibussen, und stellen die Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge (Lea) in Ellwangen für einen halben Tag auf den Kopf: Mit zwei Hundertschaften der Polizei geht das Regierungspräsidium Stuttgart am Donnerstag gegen illegale und kriminelle Flüchtlinge vor.

In der Unterkunft im Ostalbkreis machen Gewalt, Schlägereien und Verbrechen Schlagzeilen, seit Monaten schon. Und den Ärger macht nach Ansicht der Behörden immer wieder dieselbe Gruppe: ein paar Dutzend junge Männer aus Algerien.

Überraschend schlugen die Behörden nun zurück: 40 junge Männer aus Nordafrika wurden am Donnerstag kontrolliert, registriert – und nach Stuttgart abtransportiert. „Wir werden nicht mehr zuschauen“, sagt Lea-Leiter Berthold Weiß.

Die Ausweisung ausländischer Straftäter
Der Staat kann kriminelle Ausländer aus Deutschland ausweisen. So waren Straftäter bis zur Reform des Aufenthaltsgesetzes im vergangenen Jahr „zwingend“ auszuweisen, die zu mindestens drei Jahren Haft verurteilt wurden.
Nun sieht das Gesetz vor, dass die zuständigen Stellen zwischen dem „Ausweisungsinteresse“ des Staates (etwa bei kriminellem Verhalten eines Ausländers) und dem „Bleibeinteresse“ des Betroffenen (wie der Berücksichtigung von Familienverhältnissen oder persönlichen und wirtschaftlichen Bindungen in Deutschland) abwägen sollen.
Das „Ausweisungsinteresse“ des Staates wiegt gemäß Paragraf 54 des Aufenthaltsgesetzes besonders schwer, „wenn der Ausländer wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden ist“.
Wer ausgewiesen wird, darf für eine bestimmte Zeit nicht wieder zurück nach Deutschland und kann bis zum Ablauf dieser Frist auch keine neue Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik bekommen. Die Dauer dieser Sperre variiert von Fall zu Fall.
Die Begriffe Ausweisung und Abschiebung werden oft synonym verwendet. Die Abschiebung ist der eigentliche Akt einer – von Behörden erzwungenen – Ausreise aus Deutschland: Wer eine „Ausweisungsverfügung“ erhält, aber nicht freiwillig das Land verlässt, wird abgeschoben.

Von einer Razzia will die Polizei bei dieser „konzentrierten Aktion“, der ersten ihrer Art, nicht sprechen. „Razzia ist ein Sammelbegriff der Medien für alles, wo viel Polizei ist“, sagt Sprecher Bernhard Kohn.

Dabei sieht der Einsatz schon sehr nach Razzia aus: Die Bereitschaftspolizisten durchsuchen Zelte und Hallen, stellen Diebesgut sicher, forcieren stundenlang die Registrierung der nordafrikanischen Flüchtlinge, nehmen mehrere Asylbewerber fest. Auch Verbindungsbeamte aus Frankreich helfen mit.

Seit der Öffnung der Erstaufnahme im April 2015 habe es Probleme mit Algeriern gegeben, berichtet Weiß. Nun sei man sich aber sicher, dass es sich um eine eingegrenzte Personengruppe handele.

Das Asylpaket II
Die Vorsitzenden der Koalitionsparteien haben mit ihrer Einigung am Donnerstag den Weg für das Asylpaket II freigemacht. Die Inhalte des Gesetzesvorhabens im Überblick (Quelle: Reuters).Aufnahmezentren: Kern des Pakets sind spezielle Aufnahmezentren, von denen bundesweit drei bis fünf entstehen sollen. Auf diese hatten sich die Parteichefs bereits im November als Kompromiss im Streit um die von der Union geforderten Transitzonen verständigt.
In den Zentren sollen bestimmte Gruppen von Asylbewerbern Schnellverfahren durchlaufen. Dazu gehören Menschen aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiedereinreisesperren oder Folgeanträgen. Aber auch Asylsuchende, die keine Bereitschaft zur Mitwirkung zeigen, falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht oder Dokumente mutwillig vernichtet haben, sollen darunter fallen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll über ihre Anträge vor Ort innerhalb von einer Woche entscheiden. Inklusive eines möglichen Widerspruchs vor dem Verwaltungsgericht soll das Verfahren innerhalb von drei Wochen beendet sein. Abgelehnte Asylbewerber sollen möglichst direkt aus den Einrichtungen zurückgebracht werden.
Für die Dauer des Verfahrens und gegebenenfalls bis zur Ausreise sind die Personen verpflichtet, sich nur im Bezirk der jeweiligen Ausländerbehörde aufzuhalten. Bei Verstößen riskiert der Asylbewerber, dass sein Verfahren eingestellt wird.
Für Flüchtlinge mit dem geringsten subsidiären Schutz soll der Nachzug von Familienmitgliedern für zwei Jahre ausgesetzt werden. Dabei handelt es sich um Personen, die nicht unmittelbar persönlich verfolgt sind und deshalb weder Schutz als Flüchtling noch nach dem Asylrecht erhalten. Wenn ihnen dennoch im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht, wird ihnen der subsidiäre Schutz zuerkannt.Die Einschränkung des Familiennachzugs für diesen Personenkreis war zum Schluss der Hauptknackpunkt. Die SPD hatte eigentlich erreichen wollen, dass Syrer von der Regelung ausgenommen werden, was die CSU aber nicht mitmachte. Der Kompromiss sieht nun vor, dass innerhalb künftiger Kontingente von Flüchtlingen, die der Türkei, dem Libanon oder Jordanien abgenommen werden, "der Familiennachzug zu bereits in Deutschland lebenden Flüchtlingen vorrangig berücksichtigt" werden soll.Erst zum 1. August vergangenen Jahres waren subsidiär Schutzbedürftige beim Familiennachzug anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt worden, wodurch sie in der Regel Ehepartner und Kinder nachholen dürfen. Nach Ablauf der zwei Jahre soll diese Rechtslage automatisch wieder in Kraft treten.
Flüchtlinge müssen sich künftig an den Kosten von Sprach- und Integrationskursen mit zehn Euro im Monat beteiligen. Der Betrag wird ihnen von den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgezogen.
Generell sollen Abschiebungen erleichtert werden. Die Bundesregierung will dazu die Rahmenbedingungen für ärztliche Atteste präzisieren, mit denen Flüchtlinge ihre Abschiebung verhindern können. Einem Gesetzentwurf von Mitte Januar zufolge sollen grundsätzlich nur lebensbedrohliche und schwerwiegende Erkrankungen, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würden, die Rückführung verhindern können. Eine ärztliche Bescheinigung muss künftig bestimmten Kriterien entsprechen, um die Erkrankung glaubhaft zu machen.
In einem weiteren Gesetz soll mehr Rechtssicherheit für Flüchtlinge, die eine Lehre in Deutschland machen und ihre Ausbildungsbetriebe geschaffen werden. Laut Vizekanzler Sigmar Gabriel soll ein Migrant nach der Ausbildung unabhängig von seinem Status zwei Jahre in Deutschland arbeiten können. Das Alter, bis zu dem Flüchtlinge eine Lehre aufnehmen dürfen, werde von 21 auf 25 heraufgesetzt.
Marokko, Tunesien und Algerien sollen per Gesetz zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Die Asylverfahren für Personen aus diesen Ländern werden dadurch beschleunigt. Die Regelung soll aber nicht ins Asylpaket aufgenommen werden, weil es sonst die Zustimmung des Bundesrats benötigen würde, wo Union und SPD keine eigene Mehrheit haben.

„Das ist ein kleiner Personenkreis, der die ganze Stimmung kaputtmacht.“ Mit der Gleichbehandlung etwa zwischen Syrern und Algeriern sei nun Schluss. „Wir müssen mit dieser Zielgruppe anders umgehen“, sagt Weiß.

Im Gang des Verwaltungstrakts herrscht noch mittags reges Treiben, Polizisten in gelben Warnwesten stehen im Flur, in den kleinen Zimmern reihen sich Beamte um Flüchtlinge und stellen Fragen. Fingerabdrücke werden genommen, Porträtfotos gemacht, Namen erfasst, mit Händen und Füßen wird übersetzt.

Vor allem bei der Registrierung tanzten die Nordafrikaner den Behörden bislang auf der Nase herum: Zwar meldeten sich die Nordafrikaner bei der Lea-Verwaltung an, um Taschengeld von bis zu 143 Euro pro Monat zu kassieren, berichtet Weiß.

Sexualstraftaten in Deutschland
... machen in Deutschland weniger als ein Prozent der Gesamtkriminalität aus. 2014 wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik bundesweit knapp 47.000 Fälle registriert – eine leichte Steigerung im Vergleich zum Jahr 2013.
... Prozent der Tatverdächtigen waren Frauen. Knapp vier Fünftel der Taten konnten aufgeklärt werden.
... hatten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, das entspricht einem Anteil von 18,4 Prozent. Insgesamt waren es rund 33.100 Verdächtige. „Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die nichtdeutsche Wohnbevölkerung zu einem größeren Teil als die deutsche aus jüngeren Männern besteht“, heißt es beim Bundeskriminalamt. „Ferner dürfte die besondere Lebenslage junger Ausländer bedeutsam sein.“
... lag unter den Sexualstraftaten 2014 an erster Stelle – mit mehr als 12.100 Fällen. Knapp dahinter folgen Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung, die nach Paragraf 177 des Strafgesetzbuches geahndet werden. Im Verhältnis zur Zahl der Einwohner gab es die meisten solcher Fälle in Großstädten wie Berlin, Köln, Bremen und Stuttgart.
... drohen langjährige Haftstrafen: bei sexueller Nötigung mindestens ein Jahr, in minder schweren Fällen mindestens sechs Monate. Vergewaltigung wird mit wenigstens zwei Jahren Haft geahndet. Mindestens drei Jahre Gefängnis werden verhängt, wenn der Täter bewaffnet ist. Gefährdet er das Leben seines Opfers, drohen nicht weniger als fünf Jahre Haft. Führen sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung zum Tod, folgen lebenslange Haft oder Gefängnis nicht unter zehn Jahren.

Aber um die richtige Registrierung und den Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge drückten sich viele. „Allein gestern haben elf Algerier den Termin beim Gesundheitsamt verpasst“, erzählt er. Syrer hingegen stünden teils stundenlang Schlange für den Termin.

Bei der Registrierung werden Fingerabdrücke elektronisch mit bundesweiten Daten abgeglichen. Dann kommt mitunter heraus, dass die Flüchtlinge für Straftaten gesucht werden oder bereits woanders einen Asylantrag gestellt haben. Die Chancen auf Bleibe sind für Algerier mehr als mager: „98 Prozent werden abgelehnt“, sagt Weiß.

Der Lea-Leiter ist sich sicher: „Da waren teilweise kriminelle Elemente dabei, die gar keine Flüchtlinge sind.“ Der Verdacht der Behörden bestätigt sich: Zwei Nordafrikaner werden wegen eines schweren Raubs vor wenigen Tagen verhaftet. Bei einem weiteren finden die Beamten geklaute Handys, Elektrogeräte, teure Kleidung, ein anderer hat Drogen am Körper versteckt – beide werden festgenommen.

Sieben Algerier führten doppelte Identitäten. Vier Männer werden für Straftaten in Frankreich gesucht. Fünf hatten bereits in anderen europäischen Ländern Asyl beantragt. „Das ist ein ordentliches Ergebnis“, sagt Polizeisprecher Bernhard Kohn.

In der Halle 101 wird für die algerischen Flüchtlinge ein provisorischer Wartebereich eingerichtet. Es ist 13.19 Uhr, ein halbes Dutzend Flüchtlinge wartet gerade auf Holzbänken, sie essen Wurstbrötchen, schauen bedrückt.

„Die wissen ja gar nicht, was hier passiert“, sagt eine Mitarbeiterin der Lea. Ein Übersetzer schreibt gerade ihre Namen auf ein Blatt Papier, damit sie registriert werden können. Ein Dutzend Polizisten kontrolliert den Eingang der Halle.

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Vor der Halle warten die ersten Asylbewerber im Reisebus auf den Abtransport. Die Männer drücken ihre Gesichter an die Busscheiben, sie sehen erschöpft aus, besorgt. Bis zum Abend sollen alle nordafrikanischen Flüchtlinge ins Reitstadion nach Stuttgart verlegt werden – dort warten 30 Landsleute, die bereits vor zwei Wochen wegen Schlägereien aus Ellwangen verlegt wurden.

Refat Khabour ist erleichtert. „Wir sind sehr glücklich heute“, sagt er. Seit 25 Tagen lebt der Syrer mit Frau und vier Kindern in Ellwangen. Immer wieder habe es Probleme mit den Algeriern gegeben.

„Sie kommen hier einzeln ohne Familie, sie tun, was sie wollen, können sich leicht bewegen. Sie trinken sehr viel. Ihnen fehlt der Respekt“, schimpft der 54-Jährige. Refat Khabour hofft nun auf ruhigere Zeiten in der Lea.

dpa
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